Hallo,
ich habe ein wahrscheinlich etwas ungewöhnliches Problem.
Zunächst einmal einige Infos zum Sachverhalt:
Ich habe im Februar 2002 ein gebrauchtes Auto verkauft. 1 Tag vor Verkauf habe ich den Wagen durchchecken lassen und TÜV und AU neu machen lassen. Hierfür habe ich über 600,- € bezahlt. Nach einer Woche teilte mir der Verkäufer mit, daß der Wagen einen beachtlichen Hinterachsschaden mit starker Geräuschentwicklung hat. Da meines Erachtens der Schaden nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war (auch die Meinung der Werkstatt), weigerte ich mich natürlich den Wagen zurückzu nehmen. Außerdem hatte der Verkäufer noch auf meine Rechnung neue Vorderreifen drauf machen lassen (235er Reifen, insg. 400 Euro). Also bekam ich Post von seinem Anwalt. Auch ich nahm mir einen Anwalt, und die schrieben sich fleißig nette Briefe). Im August dann hörten wir fast drei Monate nichts und ich rechnete die Angelegenheit mit meinem Anwalt ab. (520,- Euro). Im Dezember bekamen wir erstaunlicherweise wieder Post und im Februar 2003 erhielt ich die Klageschrift: Der Käufer verklagte mich auf Schadensersatz in Höhe von fast 5.000 Euro (Er hat damals 5.800 Euro bezahlt). Dann kam die Verhandlung im Juli und wir einigten uns auf einen Vergleich (Ich zahlte 1.100 Euro Schadensersatz, weil ich die Sache endlich abschließen wollte.
Nun zum eigentliche Thema
Die Kostenverteilung lautete Kläger 3/4, ich 1/4. Nun schickte mir mein Anwalt die 2. Rechnung. Gesamtsumme 970 Euro (abzgl. von gegenseite erstattet: 458,00 Euro) Ich soll also nochmal 512 Euro zahlen. Meine Rechtsschutz verweigerte nun die Zahlung, da die bereits bezahlte erste Rechnung über 520,00 Euro in die Kostenverteilung mit einbezogen werden muß.
Ist das richtig ?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen, denn bevor ich mienen Anwalt darauf anspreche möchte ich natürlich wissen, ob das stimmt.
Vielen Dank
danny