Hallo,
wie ist das eigentlich: Jemand schreibt mir einen Brief. Ich nehme Teile dieses Briefes und stelle diese Online aus. Sei es in einem Online-Blogger, einem Forum, einem Gästebuch oder in Newsgroups. „Darf“ ich das einfach so? Hat der Schreiber (=Autor) ein Urheberrecht darauf? Wie sieht das ganze bei E-Mails aus?
Gruß
h.
hallo,
„Darf“ ich das einfach so?
du verletzt damit das briefgeheimnis, nehm ich mal an.
Wie sieht das ganze bei
E-Mails aus?
wahrscheinlich dasselbe. man leitet keine privaten mails an irgendwen weiter.
liege ich da richtig?
gruß datafox
Hallo,
[Briefe veröffentlichen]
du verletzt damit das briefgeheimnis, nehm ich mal an.
nein, das Briefgeheimnisse nach deutscher Rechtslage verbietet nur das Öffnen verschlossener Post.
Wie sieht das ganze bei
E-Mails aus?
wahrscheinlich dasselbe. man leitet keine privaten mails an
irgendwen weiter.
Nein, emails sind keine verschlossene Post.
Gruß,
Christian
Hallo,
wie ist das eigentlich: Jemand schreibt mir einen Brief. Ich
nehme Teile dieses Briefes und stelle diese Online aus. Sei es
in einem Online-Blogger, einem Forum, einem Gästebuch oder in
Newsgroups. „Darf“ ich das einfach so? Hat der Schreiber
(=Autor) ein Urheberrecht darauf? Wie sieht das ganze bei
E-Mails aus?
das ganze steht und fällt mit der Frage, ob es sich bei einem Brief um ein Werk im Sinne des UrhG handelt. Zitat aus § 2UrhG:
- Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
[…]
Das dürfte wohl für die wenigsten Briefe und emails gelten. Bei Forenbeiträgen z.B. aus www kann das schon anders aussehen. Wenn ich mich zwei Stunden mit einem FAQ-Eintrag beschäftige, der ein Thema bis ins letzte auseinanderfieselt, ist das schon ein Werk, das dann entsprechend geschützt wäre.
Gruß,
Christian
Hallo
Wie du ja schon unten geschrieben hast, trifft das Briefgeheimnis nicht zu, möchet nur anmerken, das dieses Recht sowieso beim Empfänger liegt, und nicht den Sender schützt.
Urheberrecht ist auch schon abgehakt…
Meiner Ansicht nach ist aber noch ein wichtiges Recht betroffen, das Persönlichkeitsrecht des Verfassers.
Da kommt es aber schwer auf den Einzelfall an, es gibt jedoch Urteile die eine Veröffentlichung als rechtswidrig ansehen (ein Fall aus meiner Erinnerung: Anwalt bittet um Richtigstellung eines Artikels über seinen Klienten, dieser wird zusammen mit anderen Meinungen dazu als normaler Leserbrief abgedruckt).
DW.
Zusatz
(ein Fall aus meiner Erinnerung: Anwalt bittet um
Richtigstellung eines Artikels über seinen Klienten, dieser
wird zusammen mit anderen Meinungen dazu als normaler
Leserbrief abgedruckt).
Das ganze in Auszügen, sodass der Mandatcharakter nicht mehr erkennbar war. Gilt also vielleicht nur für Sonderfälle, trotzdem muss man das in die Überlegungen mit einbeziehen
DW.