Re: Briefe ungefragt veröffentlichen
Hallo,
wie ist das eigentlich: Jemand schreibt mir einen Brief. Ich
nehme Teile dieses Briefes und stelle diese Online aus. Sei es
in einem Online-Blogger, einem Forum, einem Gästebuch oder in
Newsgroups. "Darf" ich das einfach so? Hat der Schreiber
(=Autor) ein Urheberrecht darauf? Wie sieht das ganze bei
E-Mails aus?
das ganze steht und fällt mit der Frage, ob es sich bei einem Brief um ein Werk im Sinne des UrhG handelt. Zitat aus § 2UrhG:
1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
[...]
Das dürfte wohl für die wenigsten Briefe und emails gelten. Bei Forenbeiträgen z.B. aus www kann das schon anders aussehen. Wenn ich mich zwei Stunden mit einem FAQ-Eintrag beschäftige, der ein Thema bis ins letzte auseinanderfieselt, ist das schon ein Werk, das dann entsprechend geschützt wäre.
Gruß,
Christian