Änderungskündigung o. Direktionsrecht?

Hallo Leute,

ich muß wohl berufsbedingt (die komplette Abteilung wird verlegt) von München nach Frankfurt ziehen.

Mir ist nicht klar, ob es hierfür einer Änderungskündigung bedarf, oder der Arbeitgeber sein Direktionsrecht anwenden kann.

Bei meinen Recherchen im Internet fand ich so Informationen wie:
Wenn ein Unternehmen eine Filiale schließt, kann der AG mittels Direktionsrecht den AN in einen anderen Ort versetzen!

Ist doch in meinem Fall irgendwie das gleiche, oder? Direktionsrecht wäre mir lieber, wegen Kündigungsfrist etc.

Desweiteren die Frage, ob es bei einer Änderungskündigung noch möglich ist, dem Finanzamt gegenüber doppelte Haushaltsführung geltend zu machen.

Ich bin für jede Antwort und Hilfe dankbar. Und schimpft mich nicht so arg, wenn ich mit meinen Fragen im falschen Board gelandet bin.

Gruss noch aus München
Rudi

Hallo Rudi,

aus dem Forum hier weiss keiner was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Darum kann man Dir auch nur Empfehlungen geben.

Ich würde das Ganze dem Betriebsrat vortragen bzw. induviduell zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Kostet bei zweitens zwar ein Scheinchen, aber ich habe dann eine klare Antwort.

Dem Finanzamt ist es egal ob Änderungskündigung oder Direktionsrecht. Wohnung I in München Wohnung II und Arbeitsstelle in Frankfurt. Das reicht.

Gruss Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort.

Die Antwort auf die Frage mit dem Finanzamt hat schon sehr geholfen.

Bezüglich meines Arbeitsvertrages werde ich nochmal genau nachschauen.

Nochmals Dank und dir einen schönen Tag
Rudi

Hallo.

Direktionsrecht wäre mir lieber, wegen Kündigungsfrist etc.

??? Welcher Sinn steckt hinter dieser Aussage ??? Das Direktionsrecht kann ohne Einhalten von Küfristen ausgeübt werden. Einvernhemliche Änderungskündigungen sind ebenfalls ohnen Einhalten von Küfristen umsetzbar. Wenn Du also nach Frankfurt willst und der AG will Dich auch: wo ist das Problem?

Gruß,
LeoLo