DM 300,- Notarkosten für 20 Minuten

Für die Beglaubigung meiner Unterschrift auf einer Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie wurden mir DM 292,32 abgenommen. Ist es Recht oder Nepp, solche Forderungen zu stellen. Jeden Geschäftsmann wuerde man wegen Wucher anklagen.
Wie stehen die Chancen, mich gegen eine solche Gebühr zu wehren?
Danke für jeden Hinweis

Hallo Karl,
die Gebühren des Notars berechnen sich anhand einer in ganz Deutschland gültigen Gebührentabellen, und zwar nach dem Gegenstandswert der Urkunde. Der Dir in Rechnung gestellte Betrag könnte darauf hindeuten, daß Du Deine Unterschrift unter einer Urkunde hast beglaubigen lassen, die der beglaubigende Notar nicht selbst entworfen hat (sonst wäre die Gebühr für den Entwurf der Urkunde und die Beglaubigung der Unterschrift - Du sprichst von einer Immobilienvollmacht - sicherlich höher gewesen). Also: Die Gebühr Deines Notar ist nicht zeitabhängig zu berechnen, vielmehr wird sie berechnet auf der Basis des Gegenstandswertes und der Art des Urkundsgeschäfts. Alles klar?

MfG
Wilhelm

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gib mir mal die Adresse von dem Notar.
Ein Notar/Anwalt der SO billig ist, der fehlt mir noch.
Ich bin andere Preise gewöhnt.
Eine neutrale Beratung DM 500,–
Eine Beratung mit vorheriger Information über das Thema in einer Verkehrssacht DM 2.700,–.
Eine Vertretung in einer Verkehrssache wegen überholen im Überholverbot DM 5.000,–.
usw usw usw.
Die Vertretung in dem Leasingfall auf meiner Homepage (http://home.t-online.de/home/winfried.thamm) hat mich in zwei Jahren DM 6.000,-- gekostet um letztendlich DM 300,-- zu gewinnen bzw habe ich lachend darauf verzichtet und hab die Jungs vor Gericht stehen lassen.

Ausserdem kann ich dir noch mehr Fälle mit Anwälten nennen, wo z.B. ein Teil der Zahlung an mich von einem Anwalt eingesteckt wurde plus der normalen Gebühr, die ich bezahlen mußte oder das Anwälte mir klip und klar gesagt haben, sie machen nichts, da sie auch so ihr Geld bekommen usw usw.

Sei froh über den niedrigen Betrag, der sich sowieso aus einer Liste berechnet.
Die Anwälte haben nur die Chanche dadurch ihre Mandanten über den Tisch zu ziehen, indem sie einfach den Streitwert abnormal hoch ansetzen und als Mandant kann man nichts machen.
Selbst die Anwaltskammer zuckt da nur mit den Schultern.

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Reingefallen! Wenn uns nicht ein Bekannter gewarnt hätte, wäre uns genau dasselbe passiert. Sein Tipp: Die Gemeindeverwaltungen (zumindest hier in RP) beglaubigen auch - und das kostet nur zwischen 10 und 30 DM!

Gültig ist beides.

Gruß
Stefan

Hallo,

Vorsicht, hier liegt eine kleine tücke.
Du hast eine _amtliche_ beglaubigung erhalten (auch dafür gibt es formvorschriften z.B. Dienstsiegel etc., die die gemeinde (i.d.R) kennt)
Eine _notarielle_ beglaubignug ist eine andere sache.
Du hast recht, wenn für das beabsichtigte rechtsgeschäft eine amtliche beglaubigung ausreicht, genügt die „billige“ variante (geheimtip: auch pfarrämter führen dienstsiegel, is noch billiger, oder einfach die institutssekretärin an der uni fragen…)
Ist jedoch eine notarielle beglaubigung erforderlich… mußt du löhnen.
Es kann ja durchaus sein, dass die andere partei bei einem immobiliengeschäft auf einer notariellen beglaubigung besteht…
(Ich persönlich würde als verkäufer darauf bestehen, daß ein vertreter des käufers eine _notariell_ beglaubigte vollmacht vorlegt.)

Gruß Robert

Hallo,

Es kann ja durchaus sein, dass die andere
partei bei einem immobiliengeschäft auf
einer notariellen beglaubigung
besteht…

Da muß ich glatt mal nachfragen: Wir sind nämlich gerade dabei, und der Notar behauptet, die Beglaubigung der Unterschrift meiner Frau MUSS notariell beglaubigt sein.

Bei Dir klingt’s, als wäre das kein unbedingtes Muß. Kannst Du mich da mal aufklären?

Gruß, Kubi