Hallo Experten!
Zunächst kurz der Fall:
Meine Freundin ist seit Sept. 02 arbeitslos. Nun hat ihr eine Firma, bei der sie sich beworben hat, mitgeteilt, daß jemand in der alten Firma schlecht über sie redet. Auf Nachfrage der aktuellen Firma würde man dort sagen, sie sei nicht teamfähig, wäre unkollegial usw.
(Das stimmt nicht.)
Nun weiß ich, daß die ehemalige Firma das nicht darf. Wo steht da aber???
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Carmen
Hallo,
Nun weiß ich, daß die ehemalige Firma das nicht darf. Wo steht
da aber???
mal abgesehen davon, daß man nicht lügen darf (Stichworte: üble Nachrede, Verleumdung), steht nur irgendwo geschrieben, daß ein Zeugnis „wohlwollend“ formuliert werden muß. Wo das wiederum steht, weiß ich auch nicht.
Gruß,
Christian
Hallo.
Zunächst kurz der Fall:
Meine Freundin ist seit Sept. 02 arbeitslos. Nun hat ihr eine
Firma, bei der sie sich beworben hat, mitgeteilt, daß jemand
in der alten Firma schlecht über sie redet. Auf Nachfrage der
aktuellen Firma würde man dort sagen, sie sei nicht teamfähig,
wäre unkollegial usw.
– Würde „die Firma“ das ggf auch vor Gericht aussagen und gleichzeitig zugeben, daß dies der Grund für die Nichteinstellung ist?
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Das Zeugnis ist ja auch nicht schlecht geschrieben. Es geht nur um telefonische Auskünfte.
Gruß
Carmen
Hallo.
– Würde „die Firma“ das ggf auch vor Gericht aussagen und
gleichzeitig zugeben, daß dies der Grund für die
Nichteinstellung ist?
Keine Ahnung. Wir wollen mal abwarten, was bei der Bewerbung rauskommt. Und dann weitersehen.
Problem ist ja nun mal derzeit auch, daß auf eine ausgeschriebene Stelle ca. 50 - 80 Bewerber kommen…
Gruß
Carmen