Hi,
ich bin seit ein paar Wochen geschieden und möchte jetzt wieder heiraten. Meine Ex-Frau macht ihren Unterhaltsanspruch geltend.
Hat meine zukünftige Ehefrau auch einen Unterhaltsanspruch??
Gibt es Urteile oder Hinweise auf ein solches Prozedere??
Gruß, Alex
Hallo Alexander,
leider hat die geschiedene Ehefrau Vorrang vor der jetzigen Ehegattin. Unterhalt muss zuerst an die geschiedene Ehefrau und die ehelichen und unehelichen Kinder gezahlt werden. Die Ehefrau aus deiner jetzigen Beziehung erhält nur dann Geld, wenn von deinem Verdienst noch etwas übrig bleibt. - Vorausgesetzt natürlich deine Ex-Frau hat überhaupt einen Anspruch.
Viele Grüsse,
Simone.
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