Hallo Rechtsfreunde,
es geht sich um folgendes …
(noch kann ich drüber lachen)!
An einem Samstag Abend, irgendwann im Jahr 2002, stand mal ein GeZ-Mensch vor meiner Tür (überfallkommandoartig trommelte er an die Tür).
Bereitwillig und Gütgläubig machte ich meine Angabe, dass ich nen Fernsehr habe usw. Als er mich fragte, wie alt das Gerät sei, antworte ich ihm fast ehrlich, dass er 2,5 Jahre alt ist (der Fernsehr). Der GeZ-Mensch kritzelte dann was auf Papier und gab es mir zur Unterschrift.
Blöd von mir war, dass ich dort nicht genau gelesen habe
Jedenfalls will die GeZ-Köln jetzt von mir 2,5 Jahre GeZ Nachzahlung haben, also für den Zeitraum 08/00 - 12/02. So lange wohne ich aber noch gar nicht in Düsseldorf und auch nicht in NRW, sondern hab vorher im Haushalt der Eltern, welche in Bayern leben, gewohnt.
M.e. ist der Bescheid ungültig, denn aus meinem Mietvertrag (für die Wohnung in Düsseldorf) geht heraus vor, dass ich dort erst seit 15.05.2002 wohne. Nat. bin ich gegen die erste Rechnung in Einspruch gegagen, was aber leider erfolglos war. Denn jetzt hab ich ne Mahnung bekommen.
Die Frage ist nun, was kann ich tun? Oder bin ich selber schuld, weil ich’s einfach nicht gelesen habe.
Danke & Gruß, olli
) hattest du auch schon bei deinen Eltern einen eigenen Fernseher und hättest ihn anmelden müssen