In meiner Wohnung (1 Zimmer, 28 qm, 217 euro WM, falls das wichtig ist um die Frage zu beantworten) bin ich so gut wie nie. Ich habe in der Wohnung seit diesem Jahr 2 mal dort gepennt. Ich schlafe ausschließlich bei meinem Freund. Ich will die Wohnung aber als Sicherheit haben.
Eine Arbeitskollegin sucht vergeblich eine günstige Wohnung von ca September bis Mai nächsten Jahres. Da die Wohnung nun frei steht hatte ich mir gedacht, dass sie für diese Zeit dort einzieht und die hälfte der Miete übernimmt. Nun steht in meinem Mietvertrag drin, dass ich den Vermieter darüber informieren muss und soweit ich verstanden habe noch was dazuzahlen muss.
Ich zitiere: „Für die Aufnahme von Dritten durch den Mieter ist von diesem ein angemessener Mietzuschlag zu zahlen. Die Zahlung ersetzt nicht die Genehmigung zur Raumüberlassung“.
Selbst wenn das mit dem Vermieter alles soweit in ordnung geht und die Arbeitkollegin die Hälfte der Summe zahlt, muss ich das denn angeben beim Finanzamt ? Also ich meine muss ich dafür Steuern zahlen? Momentan liege ich knapp unter der Steuerpflicht.
Ebenso möchte ich mich absichern. Also sollte es mal so sein, dass etwas kaputt geht das sie dafür aufkommt.
Wie ist das denn mit der Betriebskostenabrechnung. Immerhin zahl ich die dann, obwohl ich den Raum nicht genutzt habe…wie kann ich da abischern ??
der Zuschlag wird sich darauf beziehen, wenn die Dritte Person zusätzlich einzieht und dann eine Nutzung durch zwei Personen vorliegen würde, die dann ja auch doppelte Nutzung ziehen würden. WEnn du aber gar nicht dort wohnst, und deine Freundin in den Vertrag sozusagen eintritt, sollte dies kein Problem sein. Ich würde dem Vermieter einfach die Situation erklären und dann seine Reaktion abwarten. Wenn du bislang eine problemlose Mieterin warst und die neue Mieterin auch nicht gerade eine Gefahr für die Hausgemeinschaft darstellt, sollte es reibungslos möglich sein, auch ohne extra Kosten.
Gruß vom Wiz
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die Arbeitskollegin soll ja nicht direkt in den Vertrag mit eintreten. Es soll ja lediglich (wenn überhaupt) eine Untermieterin sein. Sie kann halt einfach keine 200 Euro für eine Wohnung aufbringen. Sie würde mir dann so ca 100 Euro für die Wohnung geben.
hinsichtlich des Finanzamtes liegt keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung vor - sie übernimmt lediglich einen Teil deiner Miete. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn du in dieser Wohnung ein Arbeitszimmer nutzt und dieses dem Finanzamt gegenüber steuerlich absetzt.
Die Zahlung der Betriebkosten und der Miete könntest Du durch einen sogenannten Untermietvertrag absichern. Ein Formular gibt es in jedem besseren Schreibwarenladen. Ansonsten sicherst du dich vertraglich mit deiner Untermieterin ab. Sie bestätigt dir mit Unterschrift, für alle auftretenden Schäden zu haften und die Miete einschliesslich der Nebenkosten an dich zu zahlen.
Viele Grüsse,
Simone
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deshalb schrieb ich ja auch, dass es hier keinen echten Eintritt im juristischen Sinn gibt. Der Eintritt tritt hier nur faktisch natürlich in Bezug auf die tatsächliche Nutzung ein, und die ist eben keine Untervermietungsnutzung, also zusätzliche Nutzung, sondern eher eine Nutzung an statt. Und gegen diese kann ein vernünftiger Vermieter eigentlich keine Einwände haben und ich würde hierbei auch keine Notwendigkeit einer Zahlung von Extrakosten sehen. Ist aber natürlich Verhandlungssache. Versuch macht kluch, und bevor ich jetzt einfach den im Mietvertrag genannte Untervermietungsaufschlag zahlen würde, würde ich ihn hierauf genau so ansprechen.
Mit deiner Arbeitskollegin kannst du natürlcih trotzdem einen Untermietvertrag schließen, um eure rechtliche Beziehung zu klären. Aber diese beiden Punkte sollte man - zu eurem Vorteil - versuchen von einander zu trennen.
Gruß vom Wiz, der sich immer wundert, warum Leute nicht einfach mit ihrem Vermieter sprechen, wenn sie eine Frage zu ihrer Wohnung haben
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