Es geht um die Bestellung eines Gebracuhtwagens.
Ich habe im Internet bei einem Opelhändler ein schönes Fahrzeug gesehen bei dem das Preis Leistungsverhältniss wunderbar passte (Opel Astra), da ich allerdings aus dem Raum Ulm bin, ist es ein etwas weiter Weg.
Deshalb setzte ich mich telefonisch mit einm Ulmer Opel Händler in verbindung, ob es möglich währe diese Fahrzeug nach Ulm zu überführen.
Dies sei nur möglich nach der Unterschrift eine verbindlichen Bestellung möglich, diese ging mir per Fax (1 Seite ohne AGB!)zu, wurde von mir dann unterschrieben und zurückgesendet.
3 Tage später trat ich schriftlich per Fax von der Bestellung zurück.
(das Fahrzeug befindet sich zu diesem Zeitpunk noch in Nürnberg, da es noch Probleme mit dem KFZ Brief gab)
Der Händler rief mich daruf hin zurück und teile mir mit das ein Rückritt nicht möglich sei, nur nach zahlung der in der AGB vermerkten 15% Summe des Kaufpreises.
Nachdem ich Ihn daruf hingewiesen hatte das bei mir die 2te Seite nie angekommen, Rückte er von den 15% ab.
Ich bekam anschliessend eine Auftragsbestätigung mit der Bemerkung das ich zu Abnahme verpflichtet sei, das es sich um eine verbindliche Bestellung handelt.
Tja nun bin ich Ratlos, hat er Recht muss ich das Fahrzeug abnehmen, oder muss ich eine „Ablösesumme“ zahlen ???
