Hallo Wolfgang,
schön, daß Du wieder da bist. Ich hoffe, die Abwesenheit war freiwillig und die Alternative angenehm.
Du hast recht, ich habe das Alter der jungen Dame nicht berücksichtigt. Die Strafmündigkeit spielt hier aber keine Rolle, sondern das ist eine Frage der Geschäftsfähigkeit. Die junge Dame ist beschänkt geschäftsfähig. Roland hat ja schon genannt, was sich daraus ergibt.
Das zitierte Urteil halte auch ich für fragwürdig. Da es von einem Amtsgericht stammt, fehlt hier auch jede Grundsatzwirkung, zumal ich davon ausgehe, daß man sich bei einem höheren Streitwert sehr bald vor einem Landgericht wiedergesehen hätte. Die Fragwürdigkeit nur an den Folgen festzumachen, halte ich allerdings auch für fragwürdig. 
Hier ist der Fall allerdings ohnehin anders gelagert. Der Beförderungsvertrag für das Kind wurde ja rechtswirksam abgeschlossen. Entweder mit Einwillgung der Eltern, wenn sie das Geld für die Fahrkarte rausgerückt haben, oder weil die Fahrkarte für sich selber mit Geld erworben wurde, das dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurden (Stichwort Taschengeldparagraph).
Nun stellt sich die Frage, wie das Fahrrad in diesen Zusammenhang paßt. Einen separaten Beförderungsvertrag mit dem Fahrrad kann es nicht geben, weil eine Sache keine Verträge abschließen kann. Sehr wohl kann es aber einen separaten Berförderungsvertrag für das Fahrrad geben. Ob dieser aber schon bei Abschluß des Vertrages mit dem Kinde quasi automatisch abgeschlossen wurde, ist wohl Auslegungssache. In diesem Falle wäre das erhöhte Beförderungsentgelt wohl zu zahlen.
Andererseits ist es das Ziel des Gesetzes, Kinder davor zu schützen, „schädliche“ Verträge abzuschließen. Hinzu kommt noch, daß das Kind darüber im Unklaren war, was es durch das Betreten des Fahrzeugs für eine Willenserklärung abgab; die Willenserklärung könnte man also u.U. anfechten. Daraus jedoch wiederum entstünde eine Schadenersatzpflicht. Aber kann ein Kind schadensersatzpflichtig sein? Hm…
Mit anderen Worten: Du siehst mich völlig unsicher. Ein guter (Neu)Start für dich 
Gruß,
Christian