Ist lieferschein ein Rechnungsersatz?
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003
Hallo,
hier mein Fall:
Bei einem Fernabsatzgeschät habe ich (privat) bei einer Firma Artikel zu einem Super-Preis (es könnte sich um einen Irrtum handeln so gut ist der Preis)erworben. Nach einiger Zeit ist die Wahre auch angekommen, jedoch nicht wie verabredet per nachnahme, sondern ich muste die annahme nur quitieren.
Der Wahre lag keine Rechnung bei, sondern nur ein Lieferschein, die Preise der Wahre wies jedoch von den Bestellpreisen ab(viel höherer Preis). Ich machte den Lieferanten am selben Tag per Fax darauf aufmerksam und forderte eine Rechnung mit richtigem Preis oder die Abhohlung (der Wahre) nach Terminabsprache (mit Frist) da ich dieses dann ja gestellte Angebot nicht annehme. Seit dem keine Antwort (erst eine woche her).
Hier meine Fragen:
1) Ist der Lieferschein auch ein Ersatz für eine Rechung oder kann da noch eine Rechung kommen welche einen Abweichenden Betrag aufweist.
2) ohne Rechnung kann ich doch nicht wissen ob das ein erneutes Angebot ist oder eine Bestätigung meines Angebotes (durch bestellung), oder? Kann ich vom Normalfall ausgehen und es als Bestätigung ansehen auch wenn der Lieferschein falsch ist.
3) Wie lange bin ich verpflichtet die Wahre zu lagern wenn der Lieferant die Wahre nicht abholt.
4) Wie lange darf es dauern bis eine Rechung bei mir eintrifft (Sofern der Lieferschein keine ist)?
Ich hoffe ihr konntet die Übersicht bewahren.
dankend und grüßend
Christof
