Re^3: Renovierung bei kurzer Mietdauer
Hallo Eva,
"Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen bzw. kleinen
Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter, soweit er
daran ein berechtigtes Interesse hat, die fälligen Reparaturen
während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei
Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung
gemäß nachstehendem Fristenplan [ 3 Jahre Küchen, Bäder; 5
Jahre Wohn- und Schlafräume] erforderlichen Instandsetzungen
und Schönheitsreparaturen verlangen. Die Fristen laufen ab
Beginn des Mietverhältnisses [1.7.2003]
Instandhaltungen kann der Vermieter hier nicht verlangen. Der Hinweis ist teiweise unwirksam. Bei den Malerarbeiten sind also die anteiligen Kosten zu tragen. Du kannst hier einen Maler beauftragen, Dir ein Angebot zu schreiben, je nach Gegend kostet ein Angebot bis 50 EUR. Das Angebot sollte jeden Raum einzeln enthalten, damit Du die prozentualen Abteile herausrechnen kannst. Mich irritiert heir in Deiner Antwort, dass kein Hinweis auf Türen und Fensterrahmen, Heizkörper vorhanden sein soll. Dies ist bei diesen Klauseln üblicherweise der Fall.
Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach
dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, so hat der
Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen, die
eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des
Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte
Schönheitsreparatur verursacht hätte. Der zu zahlende
Kostenanteil errechnet sich regelmäßig nach dem Verhältnis
zwischen der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und dem
Zeitraum, der seit Beginn des Mietverhätnises bzw. seit der
letzten vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparatur bis zur
Räumung abgelaufen ist."
Einen Passus darüber, dass die Wohung renoviert übergeben
wurde, gibt es nicht!
Also, so wie ich das verstehe muss ich nur anteilige Kosten
für 3 bzw. 5 Monate bezahlen, ist das richtig? Gibt es die
Möglichkeit, sich über die "angemessenen Kosten" einer
Renovierung zu erkundigen (z.B. auf Quadratmeter bezogen)?
Ja,
ich rechne in der Praxis mit der jeweils dreifachen Fläche eines Wohnraumns. Also Grundfläche der Wohnung 60 qm, Malerarbeiten 180 qm á 5 EUR. Ergibt rd.
900 EUR. Die Anzhal bei der Küche durch 36 x die Monate, in denen Du in der Wohnunge gewohnt hast, bei den Wohnräumen durch 60 Monate x die bewohnten Monate pro laufender Meter Fensterrahmen innen 1 EUR. Heizkörper kannst Du mit rd. 140 EUR ansetzen. Das billigste Angebot entscheidet im Übrigen.
Gruss Günter