Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch bei Kündigugn

Hallo ihr Rechtsexperten,

ich habe zum 30. September gekündigt, habe also mehr als die Hälfte dieses Jahres schon gearbeitet und über den Urlaubsanspruch gehen bei uns die Meinungen außeinander:

Habe ich nur anteilig Anspruch oder habe ich ab einem halben Jahr Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, könnte also meine restlichen Urlaubstage jetzt noch Ende September nehmen?

Anteilig hätte ich schon mehr Urlaub als Anspruch, aber ich habe noch nicht meinen vollen Jahresurlaub weg. Natürlich wäre mir zweiteres eher gelegen, aber meinem Chef sicher nicht.

Wie ist da die rechtliche Grundlage? Am liebsten wäre mir ein Gesetzestext, den ich meinem Chef zur Not unter die Nase halten könnte.

Danke jetzt schon mal für eure Hilfe.

Schmunzlmaus

Bevor mir wieder jemand auf die Füße tritt…
Hi!

Gibt es einen Tarif? Ist etwas im Arbeitsvertrag geregelt?

Zumindest der gesetzliche Teil (4 Wochen) müsste Dir in vollem Umfang zustehen…

Grüße
Guido

Wer tritt dir denn auf die Füße? und Warum?

Gibt es einen Tarif?

Nein, gibt es nicht.

Ist etwas im Arbeitsvertrag geregelt?

Nein, ist es auch nicht, sonst würde ich nicht fragen müssen, oder?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage stehen mir die 4 Wochen (= 20 Arbeitstage?) zu???

Danke für deine Hilfe.

Hallo Schmunzlmaus,

Du hast laut § 5 Bundesurlaubsgesetz (http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html) „… Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses …“. D.h. für die Zeit vom 01.01. bis 30.09. hast Du Anspruch auf 9/12 deines vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs.

Die Sache mit dem halben Jahr bezieht sich auf §4 BUrlG: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Du kannst also nicht eine neue Stelle anfangen und direkt im zweiten Monat den vollen Jahresurlaub beanspruchen.

Hast Du schon mehr als die Dir zustehenden 9/12 genommen, gilt §5 Abs. 3: „Hat der Arbeitnehmer […] bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.“ Ergo: Pech Deines Arbeitgebers.

Falls Du Deinen Urlaub nicht vollständig nehmen kannst, gilt §7 Abs. 4: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ Also muss er - falls nicht genommen - zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Wenn Du Urlaub angemeldet und genehmigt bekommen hast, kann es allerdings sein, dass der Arbeitgeber den streicht: er muss Dir nicht mehr Urlaub zugestehen, als Du bei ihm erarbeitet hast (§5 BUrlG).

Gruß
Jürgen

Hallo ihr Rechtsexperten,

ich habe zum 30. September gekündigt, habe also mehr als die
Hälfte dieses Jahres schon gearbeitet und über den
Urlaubsanspruch gehen bei uns die Meinungen außeinander:

Habe ich nur anteilig Anspruch oder habe ich ab einem halben
Jahr Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, könnte also meine
restlichen Urlaubstage jetzt noch Ende September nehmen?

Anteilig hätte ich schon mehr Urlaub als Anspruch, aber ich
habe noch nicht meinen vollen Jahresurlaub weg. Natürlich wäre
mir zweiteres eher gelegen, aber meinem Chef sicher nicht.

Das ist - Verzeihung - FALSCH
Hi Jürgen!

Du hast laut § 5 Bundesurlaubsgesetz
(http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html) „… Anspruch auf ein
Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des
Bestehens des Arbeitsverhältnisses …“. D.h. für die Zeit vom
01.01. bis 30.09. hast Du Anspruch auf 9/12 deines vertraglich
vereinbarten Jahresurlaubs.

Das ist absoluter Humbug!
Wenn Du schon §§ zitierst, dann solltest Du nicht die Hälfte weglassen!

Hat er die Wartezeit erfüllt und scheidet in der zweiten Kalenderhälfte aus, gilt die Sache mit dem Anteilig nicht mehr!
Ließ § 5, Abs. 1, a,b,c nochmal genau!

Gruß
Guido

Hi!

Nein, ist es auch nicht, sonst würde ich nicht fragen müssen,
oder?

Man wird ja mal fragen dürfen!

Auf welcher gesetzlichen Grundlage stehen mir die 4 Wochen (=
20 Arbeitstage?) zu???

Das Ganze steht im Bundesurlaubsgesetz. Das solltest Du allerdings dreimal sehr genau lesen - glücklich formuliert ist es nicht!
Besonders die Sache mit dem anteiligen Urlaub ist etwas verwirrend erklärt…

Bei se wei - In Deinem Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Urlaub geregelt?!

Grüße
Guido

Ach so - die Füße
Hi!

Ich war hier das ein oder andere Mal etwas voreilig mit meinen Statements! Die waren zwar nur sehr selten falsch, aber halt nicht immer grundsätzlich richtig!

Und da gibt es hier im Brett halt eine Person, die mich immer äußerst nett und sachlich 100%ig richtig korrigiert!

Das mit den Füßen ist also nicht böse gemeint - es hilft mir ja auch!

Grüße
Guido

Man wird ja mal fragen dürfen!

Klar darfst du.

Bei se wei - In Deinem Arbeitsvertrag ist nichts zum
Thema Urlaub geregelt?!

Naja, da steht drin, wieviel Jahresurlaub ich habe, aber nicht, wie das bei einer Kündigung geregelt wird und darum ging es doch, oder?

Hallo Guido

Hat er die Wartezeit erfüllt und scheidet in der zweiten
Kalenderhälfte aus, gilt die Sache mit dem Anteilig nicht
mehr!
Ließ § 5, Abs. 1, a,b,c nochmal genau!

Hättest du bitte die Güte, mir das genauer zu erklären? Ich hab nämlich hier keine Gesetzbücher rumstehen und hab überhaupt keine Ahnung von sowas. Außerdem ist es meine erste Arbeitsstelle - ich hab also überhaupt auch noch gar keine Erfahrung mit Kündigungen.

Danke schonmal.

Schmunzl, die Maus

Also gut!
Hi Schmunzl!

Hättest du bitte die Güte, mir das genauer zu erklären? Ich
hab nämlich hier keine Gesetzbücher rumstehen und hab
überhaupt keine Ahnung von sowas.

Wer braucht Bücher ? :wink:
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/

§ 5 TEILURLAUB

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Wartezeit:
§ 4
Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

Tust Du ja nicht…

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Ist ja auch nicht der Fall!

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Solange mir aber der genaue Wortlaut Deines Vertrags zum Thema Urlaub nicht bekannt ist, kann ich Dir unmöglich seriös sagen, was genau für Dich gilt!
Ich nehme an, Du hast mehr als 30 Tage Urlaub?

Grüße
Guido

Vertipser!
Hi!

Oops…

Ich nehme an, Du hast mehr als 30 Tage Urlaub?

Natürlich sollte da stehen: Mehr als 20 Tage?

Grüße
Guido

Natürlich sollte da stehen: Mehr als 20 Tage?

Ja, ich habe 25 Tage Urlaub. Und ich dachte irgendwie 24 Tage sind vorgeschrieben - aber so kann man sich irren. Das ist auch eigentlich egal.

Was ist diese komische Wartezeit? Die ersten 6 Monate im Arbeitsverhältnis?

Den Link hatte ja schonmal jemand gepostet, da hab ich auch draufgeschaut, aber das sind bömische Dörfer für mich. Ich versteh da echt nur Bahnhof.

Und den genauen Wortlaut kann ich dir heute leider nicht geben. Hab den Vertrag zu Hause liegen und bin auf Arbeit…

Danke für deine Hilfe.

Wartezeit - eigentlich ganz einfach!
Hi!

Was ist diese komische Wartezeit? Die ersten 6 Monate im
Arbeitsverhältnis?

Wartezeit heißt nichts weiter, als dass Du sechs Monate warten musst, bis Du den vollen Anspruch erwirbst.

Hast Du also zum 1.1. (oder früher) angefangen, dann erwirbst Du den vollen Anspruch mit Ablauf des 30.6.

Hast Du zum 1.9. des Vorjahres (oder früher) angefangen und kündigst zum 30.4., bekommst Du anteilig Urlaub für 4 Monate, da Du in der ersten Jahreshälfte kündigst.

Zu den 24 Tagen: Da steht Werktage. Das heißt im Klartext: 4 Wochen, da der Samstag ein Werktag ist!

Grüße
Guido

Werktage/ Arbeitstage

Wartezeit heißt nichts weiter, als dass Du sechs Monate warten
musst, bis Du den vollen Anspruch erwirbst.

Hast Du also zum 1.1. (oder früher) angefangen, dann erwirbst
Du den vollen Anspruch mit Ablauf des 30.6.

Hast Du zum 1.9. des Vorjahres (oder früher) angefangen und
kündigst zum 30.4., bekommst Du anteilig Urlaub für 4 Monate,
da Du in der ersten Jahreshälfte kündigst.

Heißt für mich also: Ich hätte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da ich schon länger als ein halbes Jahr hier arbeite und in der zweiten Jahreshälfte kündige. Richtig?

Zu den 24 Tagen: Da steht Werktage. Das heißt im
Klartext: 4 Wochen, da der Samstag ein Werktag ist!

Wusste ich’s doch. Meine neuen Arbeitgeber wollten mir nämlich glatt weismachen, Werktage wären die Tage, an denen ich arbeite. Wenn ich also nur eine 5-Tage-Woche habe, habe ich auch nur 5 Werktage. Ich dachte schon ich bin blöd.

Das heißt also eigentlich, wenn in meinem Vertrag 25 Werktage drin stehen, hätte ich nur 4 Wochen und 1 Tag Urlaubsanspruch - theoretisch - oder gilt der Samstag nicht mit, wenn ich Samstags sowieso nie arbeite? Ergo: nehme ich 11 oder 10 Tage Urlaub, wenn ich zwei zusammenhängende Wochen Urlaub habe?

Du bist eine echte Hilfe. Überschwenglichsten Dank!

Jetzt jonglierst Du :wink:
Hi!

Heißt für mich also: Ich hätte Anspruch auf den vollen
Jahresurlaub, da ich schon länger als ein halbes Jahr hier
arbeite und in der zweiten Jahreshälfte kündige. Richtig?

Zumindest was den gesetzlichen Anspruch betrifft: Ja

Wusste ich’s doch. Meine neuen Arbeitgeber wollten mir nämlich
glatt weismachen, Werktage wären die Tage, an denen ich
arbeite. Wenn ich also nur eine 5-Tage-Woche habe, habe ich
auch nur 5 Werktage. Ich dachte schon ich bin blöd.

Nein! Auch bei einer 5-Tage-Woche hast Du 6 Werktage!
In Deinem Vertrag stehen aber gaaanz sicher: Arbeitstage!

Grüße
Guido

Nein! Die sind einfach zu blöd!

Nein! Auch bei einer 5-Tage-Woche hast Du 6 Werktage!
In Deinem Vertrag stehen aber gaaanz sicher: Arbeitstage!

Nein, das ist es ja. Ich wollte das vor dem Unterschreiben des Vertrages geändert haben (von Werktage auf Arbeitstage), weil ich das nämlich auch so sehe. Aber die wollten mir unbedingt weismachen, Werktage sind die Tage an denen ich arbeite und wollten es nicht ändern.

Gut, die meinen also ich kann wirklich diese Tage als Urlaubstage geltend machen und nur an den Tagen, wo ich normal auch arbeiten würde (Samstag zählt also bei zwei Wochen hintereinander Urlaub nicht als Urlaubstag). Falls sie mir dieses Recht dann irgendwann nicht mehr zugestehen wollen. Geht das? Ich meine, ich habe den Vertrag ja so unterschrieben - aber im guten Glauben, dass Arbeitstage = Werktage wären, weil die es mir ja so gesagt hatten.

Hat zwar jetzt nichts mehr mit der ursprünglichen Frage zu tun, aber das beschäftigt mich jetzt doch ganz schön. Die andere Frage ist auch glaube ich erstmal ausreichend geklärt. Danke. Ich werde mal sehen, was mein Chef dazu sagt. Begeistert wird er nicht sein, wenn ich ihm sage, ich habe Anspruch auf meinen VOLLEN Jahresurlaub.

Aber das ist mir eigentlich egal. Soll er mich doch kündigen. *g*

Mir fiel gerade beim Lesen des Gesetzestextes doch noch etwas auf:

§ 6
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

Wenn ich also jetzt meinen vollen Jahresurlaub nehme, habe ich dann bei meinem neuen Arbeitgeber dieses Jahr keinen Anspruch mehr? Woher weiß mein neuer Arbeitgeber, wie viel ich schon Urlaub hatte?

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Okay, dann weiß ich, welchen Urlaub ich schon hatte, aber wie erfährt das mein neuer Arbeitgeber? Ich bin doch nicht verpflichtet, ihm das auszuhändigen, oder?

Lass es mich mal so formulieren!
Hi!

Okay, dann weiß ich, welchen Urlaub ich schon hatte, aber wie
erfährt das mein neuer Arbeitgeber? Ich bin doch nicht
verpflichtet, ihm das auszuhändigen, oder?

Hätte ich Dich eingestellt: Wäre ich denn verpflichtet, Dich zu behalten?

Grüße
Guido

Hallo Guido.

Und da gibt es hier im Brett halt eine Person, die mich immer
äußerst nett und sachlich 100%ig richtig korrigiert!

Sag mir Bescheid, wenn der Dich mal wieder korrigiert! Ich steh Dir dann bei und kümmer mich um den Kerl!

o)

Gruß,
LeoLo

Ist ja schon mal erleichternd,
, dass ich mich dieses Mal offensichtlich vorsichtig genug ausgedrückt habe… (so richtig falsch liege ich mittlerweile ja eher selten)

Huhu Leo!

Immerhin hast Du bis jetzt noch keine Kleinigkeit gefunden!

Oder suchst Du noch ? :wink:

Liebe Grüße
Guido