Dringend brauche ich jemanden, der sich im Baurecht auskennt. Unser neuer Nachbar hat für unseren Neubau einen Baustopp erwirkt. Wie können wir uns wehren?
Wie legt man den Begriff „ortsübliche Bebauung“ aus?
Was passiert, wenn man zwar eine Baugenehmigung hat, dieser aber zuwider bebaut (z.B. zu hoch).
Hat der Widerspruch ausfschiebende Wirkung, kann beim Bauordnungsamt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung beantragt werden.
Wurde höher als in den Bauantragsunterlagen angegeben gebaut, ist zunächst die Frage zu klären, ob die tatsächliche Höhe genehmigungsfähig ist. Wenn ja, liegt nur die sog. formelle Illegalität vor, so dass ein "Änderungs"bauantrag ausreichend ist. GGf. wird aber eine Geldbuße festgesetzt. Darf - nach B-Planvorgaben oder im unbeplanten Innenbereich nach der sonstigen Umgebung - nicht höher gebaut werden, liegt zusätzlich materielle Illegalität vor, so dass die Gefahr besteht, dass die Bauaufsichtsbehörde den Rückbau verfügt.