Experte im Baurecht gesucht!!!!

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Mär 2000

Dringend brauche ich jemanden, der sich im Baurecht auskennt. Unser neuer Nachbar hat für unseren Neubau einen Baustopp erwirkt. Wie können wir uns wehren?
Wie legt man den Begriff "ortsübliche Bebauung" aus?
Was passiert, wenn man zwar eine Baugenehmigung hat, dieser aber zuwider bebaut (z.B. zu hoch).

Ich danke schonmal

sani

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Experte im Baurecht gesucht!!!!

    Hallo,
    versuch doch mal hier (Forum für´s Baurecht)
    http://foren.recht.de/articles.public/?newsgroup=7&l...
    Für Neubau Gebiete gibt es meistens ein Bebauungsplan, wenn ihr euch nicht dran gehalten habt, habt ihr euch strafbar gemacht. Ihr könntet vielleicht nachträglich Befreiungsantrag stellen?
    Mit etwas Glück kommt ihr mit Geldstrafe
    davon...
    Einen Anwalt braucht ihr auf jeden Fall,
    vielleicht hier mal gucken:
    http://www.anwalt-suchservice.de/
    oder hier:
    http://www.index.recht.de/kategorien.phtml?predecess...

    Gruß,
    Maja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Experte im Baurecht gesucht!!!!

      Hat der Widerspruch ausfschiebende Wirkung, kann beim Bauordnungsamt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung beantragt werden.

      Wurde höher als in den Bauantragsunterlagen angegeben gebaut, ist zunächst die Frage zu klären, ob die tatsächliche Höhe genehmigungsfähig ist. Wenn ja, liegt nur die sog. formelle Illegalität vor, so dass ein "Änderungs"bauantrag ausreichend ist. GGf. wird aber eine Geldbuße festgesetzt. Darf - nach B-Planvorgaben oder im unbeplanten Innenbereich nach der sonstigen Umgebung - nicht höher gebaut werden, liegt zusätzlich materielle Illegalität vor, so dass die Gefahr besteht, dass die Bauaufsichtsbehörde den Rückbau verfügt.

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