Kein Netzempfang beim Handy... EPLUS

Vorgestern hat meine kleine Nichte im Eplus Laden ein Handy gekauft.
Ein Handy ohne Karte.
Sie braucht das Handy, da sie jetzt auf eine entferntere Schule geht und somit immer die Möglichkeit hat die Eltern zu erreichen und auch umgekehrt.
Adresse und alles wurde natürlich angegeben.

Das Kind hat das handy in Betrieb genommen und alles mögliche
eingegeben und dann gings los.
Zu Hause kein Netzempfang.
Unterwegs nur teilweise Netzempfang.
Praktisch in der kompletten Umgebung nur eingeschränkter Netzempfang.

Einen Tag später wollte sie reklamieren und umtauschen und erzählte ihre Erfahrungen.
Dann ging der Verkäufer an den PC und ließ sich anzeigen, wo Eplus
überall schwachen bzw. keinen Netzempfang hat.
Und meinte, stimmt in diesem Bereich sieht es schlecht aus.
Aber nach Freischaltung der Nummer kann er nichts mehr umtauschen.

Ist das rechtlich in Ordnung?
Was kann ich tun, wie kann man hier vorgehen?

Vielen Dank für Ratschläge!!!

Grüße
Carolin

Hallo!

Ich weiß zwar nicht wie das rechtlich Fuss fasst, aber ich hab mich diesbezüglich auch schonmal mit einem Handyanbieter so rumgeschlagen. Soweit ich weiß berufen die sich auf die AGB´s in denen kein Garant für einen Empfang gegeben werden kann und es sich auf Witterungs -und Gegendumstände verändern kann.

Ich würde glatt behaupten das die Chancen nicht sonderbar gut sind. Hat sie denn einen Vertrag abgeschlossen? Ich würde dann von der 14-tägigen Widerspruchsfrist gebrauch machen-

VlG
dT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich würde glatt behaupten das die Chancen nicht sonderbar gut
sind. Hat sie denn einen Vertrag abgeschlossen? Ich würde dann
von der 14-tägigen Widerspruchsfrist gebrauch machen-

Dieses Wiederrufsrecht gilt aber nur im Fernabsatzgesetz, d.h. wenn man das Handy z.B. über das Internet bestellt hat. Es gilt nicht beim normalen Ladenkauf.

Ciao
Kaj

Ich denke, da hilft nur ein netter Brief an E-Plus, in dem man die Umstände beschreibt (und wie toll E-Plus ist :wink: und dann mal auf Kulanz hoffen…

Wenn man freundlich bleibt, die richtigen Leute anspricht und eine kleine Portion Glück hat, kann man so einiges regeln, was vertraglich nicht geht.

Wenn das nicht funzt, kannst du immer noch zum Anwalt gehen…

Ralph

Bestätigung!
Hi!

Genau das habe ich vor etlichen Jahren mal bei Mannesmann (damals hießen die noch so) gemacht, und die haben mir den Vertrag mit Ablauf einer Frist von drei Monaten, in denen ich die Gründgebühr zahlen musste, gekündigt.

Deren Brief war mindestens so freundlich wie meiner!

Grüße
Guido

Auch Hallo,

vielleicht sollte man sich den Vertrag nochmals genauer ansehen. Sowohl bei E-Plus als auch bei O2 stand diese Klausel unten im Vertrag mit drinnen. Soweit ich auch weiß muss lt. Gesetz eine entsprechende Widerrufsfrist bei Verträgen gegeben sein´.

VlG
dT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

solange der Emfang in einem bestimmten Gebiet nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert wird, können sich die Mobilfunkbetreiber auf ihre AGB zurückziehen, die ihnen gewisse Funklächer zubilligen und daraus keinen Schadenersatz o.ä. ableiten.

In der Tat hilft nur die Hoffnung auf Kulanz.

Gruß,
Christian

Hallo!

Ich weiß zwar nicht wie das rechtlich Fuss fasst, aber ich hab
mich diesbezüglich auch schonmal mit einem Handyanbieter so
rumgeschlagen. Soweit ich weiß berufen die sich auf die AGB´s
in denen kein Garant für einen Empfang gegeben werden kann und
es sich auf Witterungs -und Gegendumstände verändern kann.

Ich würde glatt behaupten das die Chancen nicht sonderbar gut
sind. Hat sie denn einen Vertrag abgeschlossen? Ich würde dann
von der 14-tägigen Widerspruchsfrist gebrauch machen-

14 Tage Widerspruchsfrist ? Wo bitte soll es das denn geben ?

Ich ( Händler ) hatte mal einen solchen Fall, bei dem trotz positiver Netzversorgungsauskunft partout kein Empfang am Wohnort des Kunden, der das Handy als Festnetzersatz nutzen wollte, zustande kam. Ich konnte den Vertrag unter Provisonsverzicht stornieren. Aber ob das … weiß ich nicht …versuchen.

HM

VlG
dT

Hallo,

ich würd´s da mal auf einer ganz anderen Schiene versuchen: Wie alt ist denn deine Nichte??? Kann/Darf sie einen solchen Vertrag denn überhaupt schon alleine abschließen???

Ggf. ist der Vertrag nichtig, wenn er von den Erziehungsberechtigten nicht noch nachträglich genehmigt wird.

Gisela

Dann ich auch!
hi!

Keine Ahnung, wie oft Du diese Bestätigung brauchst!

Soweit ich auch weiß muss lt.
Gesetz eine entsprechende Widerrufsfrist bei Verträgen gegeben
sein´.

Das ist Blödsinn und ein unangenehm weit verbreiteter Irrglaube!
Wie schon (von anderen) gesagt: Beim Fernabsatzgesetz ja, ansonsten nein - zumindest nicht gesetzlich!

Gruß
Guido

hi!

Keine Ahnung, wie oft Du diese Bestätigung brauchst!

Soweit ich auch weiß muss lt.
Gesetz eine entsprechende Widerrufsfrist bei Verträgen gegeben
sein´.

Das ist Blödsinn und ein unangenehm weit verbreiteter
Irrglaube!
Wie schon (von anderen) gesagt: Beim Fernabsatzgesetz ja,
ansonsten nein - zumindest nicht gesetzlich!

Gruß

Ich kann nur nochmal betonen das es bei den beiden erwähnten Verträgen (E-Plus & O2) eine derartige Klausel gab. Einfach einmal reinschauen.

VlG
dT

Guido