Auflassung bei nicht vollständiger Zahlung (Immobi

Hallo,
wir haben über einen Bauträger eine Art Reihenhaus gekauft.
Nun gibt es bei der letzten Kaufpreisrate 2-3% der Summe noch einige „Diskussion“… Letzlich wären im Moment noch 1% der Summe offen (d.h. hierüber streiten wir uns noch mit dem Bauträger, ob ein spez. Mangel oder nicht)

Der Bauträger verweigert nun, die Auflassung zu erteilen, mit der Begründung, dass würde erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen.

Mir erscheint das unseriös und nicht richtig, immerhin melden wir Mängel an. Dies kann jawohl nicht dazu führen, dass mir das gesamte Haus immer noch nicht so ganz offiziell gehört (nach 98% Zahlung)

Was tun…?

Danke!!

Oliver

Hallo, oliver

wir haben über einen Bauträger eine Art Reihenhaus gekauft.

Was soll denn das nur sein ?

Der Bauträger verweigert nun, die Auflassung zu erteilen, mit
der Begründung, dass würde erst nach vollständiger Bezahlung
erfolgen.

Also wenn Du nicht einmal eine Auflassung hast, dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Denn jetzt kannd er BAuträger das haus verkaufen ohenn Dich zu fragen. Das glaube ich einfach nicht, dass soetwas vor einem deutschen Notar beurkundet wurde,

Ich gehe deshalb davon aus, dass Du die Umschreibung meinst.

Wennn Mängel da sind, dann sind diese substantiert zu bennen. Dem Bauträger ist eine Frsit zu Mängelbeseitigung zu setzen [Einschreiben mit Rückschein] und danach werden die Mängel durch Ersatzvornahme beseitigt.

Wenn diese Mängel beseitigt sind weden die Kosten dem Bauträger in rechnung gestellt, und von der Schlussrate abgezogen.

Lässt der Bauträer das Eigentum nicht umschreiben, da hilft nur eins - Klage vor dem Gericht.

Aber nebenbei: Wenn Du eine Auflassung hast, kann Dir der Rest doch egal sein, solange Du nicht verkaufen willst.

Christian

Hallo,
wir haben über einen Bauträger eine Art Reihenhaus gekauft.
Nun gibt es bei der letzten Kaufpreisrate 2-3% der Summe noch
einige „Diskussion“… Letzlich wären im Moment noch 1% der
Summe offen (d.h. hierüber streiten wir uns noch mit dem
Bauträger, ob ein spez. Mangel oder nicht)

Der Bauträger verweigert nun, die Auflassung zu erteilen, mit
der Begründung, dass würde erst nach vollständiger Bezahlung
erfolgen.

Mir erscheint das unseriös und nicht richtig, immerhin melden
wir Mängel an. Dies kann jawohl nicht dazu führen, dass mir
das gesamte Haus immer noch nicht so ganz offiziell gehört
(nach 98% Zahlung)

Das habt ihr so im Kaufvertrag vereinbart -
aber da du durch eine Auflassungsvormerkung abgesichert bist, sehe ich, außer einem mentalen, kein wirkliches Problem.

Was tun…?

kommt doch auf die Mängel an, ob sie stittig sind…
Bei gravierenden Mängeln, Abnahme verweigern.
sich anwaltlich vertreten lassen…
Sachverständigen hinzuziehen,
Mängelbeseitigung verlangen, Fristen setzen,
Minderung,
ggf. Schadensersatz verlangen.
Gruß Norbert