Hallo,
Nein, darf er nicht.
die Bekannte konnte davon ausgehen, dass mit der Zahlung der Nebenkosten alle Forderungen erledigt sind. Hat der Vermieter einzelne Kosten in der Abrechnung vergessen, hat er keinen Anspruch auf Zahlungen, wenn er nachträglich weitere Kosten verlangt. Ist jedoch die Abrechnung aus 2002 noch nicht bezahlt, dann muss der Mieter auch diese Kosten zahlen. Nichtzahlung gilt also nur dann, wenn die Nachforderung bezahlt ist oder wnen der Vermieter ein Guthaben erstattet hat. Dies ist die grundsätzliche Lage.
In Deiner Darstellung handelt es sich jedoch immerhin um rd. 800 EURO, die nun zusätzlich verlangt werden. Hier muss man die Frage klären, ob der Mieterin erkennbar gewesen sein muss, dass wesentliche Kosten fehlen. Hat sie also im Verhältnis zu früheren Jahren erhebliche Guthaben erhalten, kann ein derart gravierender Fehler tatsächlich die Nachforderung auslösen. Ich meine, aus persönlicher Einschätzung, eine Differenz von 800 EURO merkt man.
Letzte Woche fiel dem Vermieter dann wohl auf, dass er etwas
vergessen hatte - nämlich irgendwelche Abwasser- und
Müllgebühren. Deshalb hat er diese in Höhe von über 800 €
jetzt nachgefordert. Eine genaue Aufstellung war das nicht,
nur eine lapidare Erklärung: Müll- und
Abwassergebühren…wurden halt vergessen.
Selbstverständlich muss dieser Betrag genau aufgeschlüsselt und durch Belege nachgewiesen werden.
Darf der Vermieter das? Ich meine, mal gehört zu haben, dass
Nebenkosten bis zu einem gewissen Datum erhoben sein müssen,
bin aber auf diesem Gebiet wahrlich ahnungsarm.
Noch etwas: Diese Bekannte bekam einen Brief mit der
Aufforderung, ihre Wohnung für Besichtigungen freizuhalten
(also ein paar Termine), damit sich interessierte Käufer das
Teil anschauen können. Kann eine Wohnung, in der man zur Miete
lebt, so einfach gekündigt werden? Um Eigenbedarf kann es sich
ja nicht handeln, wenn das Teil noch diversen Leuten gezeigt
werden soll…
Nun mal langsam. Hier handelt es sich um keine Kündigung sondern um eine Besichtigung. Der jetzige Vermieter will offenbar verkaufen. Ein neuer Vermieter muss zuerst mal da sein. Dann muss er zuerst im Grundbuch eingetragen sein, bevor er überhaupt eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann. Möglicherweise will der neuen Vermieter nicht einziehen sondern will Geld anlegen. Wichtig ! Mit einem eventuellen Käufer keine Vereinbarungen eines Auszuges treffen, wenn Ersatzwohnraum nicht gesichert ist. Auch nicht zusagen, dass „man ausziehen wird“. Auf die Kündigung warten,dann Massnahmen ergreifen. Bei Altmietverträgen beachten, dass die früheren Kündigungsfristen gelten, also hier nicht nach neuem Recht nur drei Monate.
Gruss Günter