Mietrecht - Nachforderung Nebenkosten?

Hi!

Eine Bekannte bekam irgendwann Anfang des Jahres ihre Nebenkostenabrechnung, die sie auch bezahlte…

Letzte Woche fiel dem Vermieter dann wohl auf, dass er etwas vergessen hatte - nämlich irgendwelche Abwasser- und Müllgebühren. Deshalb hat er diese in Höhe von über 800 € jetzt nachgefordert. Eine genaue Aufstellung war das nicht, nur eine lapidare Erklärung: Müll- und Abwassergebühren…wurden halt vergessen.

Darf der Vermieter das? Ich meine, mal gehört zu haben, dass Nebenkosten bis zu einem gewissen Datum erhoben sein müssen, bin aber auf diesem Gebiet wahrlich ahnungsarm.

Noch etwas: Diese Bekannte bekam einen Brief mit der Aufforderung, ihre Wohnung für Besichtigungen freizuhalten (also ein paar Termine), damit sich interessierte Käufer das Teil anschauen können. Kann eine Wohnung, in der man zur Miete lebt, so einfach gekündigt werden? Um Eigenbedarf kann es sich ja nicht handeln, wenn das Teil noch diversen Leuten gezeigt werden soll…

Liebe Grüße
guido

Hallo Guido,

also das mit der Nebenkostennachforderung geht wohl prinzipiell schon in Ordnung, aber eine Aufschlüsselung muss schon sein. Schließlich wird das ja auf alle Mieter umgelegt. Wegen den genauen Fristen, würde ich aber immer einen Anwalt konsultieren, der sich in Mietrecht spezialisiert hat.

Eine Kündigung ohne Eigenbedarf geht nicht so ohne weiteres in Ordnung. Sollen die Besichtigungen denn für einen Mietnachfolger sein? Auch da würde ich mal einen Anwalt befragen, ich denke nämlich das geht überhaupt nicht. Man zahlt schließlich Miete, damit man die Wohnung nutzen kann. Ungewolltes „Eindringen“ des Eigentümers ist da nicht gestatten. Er darf nach Terminabsprache ab und zu mal gucken, aber das auch nicht ohne Grund und auch nicht so oft es ihm passt.

Falls ein Anwalt mangels Geld nicht in Frage kommt - es gibt im Netz diverse Online-Dienste, die kostenfrei sind und wo man wirklich gute Auskünfte bekommt. Ich kann Dir zur Zeit nicht definitiv irgendwelche Seiten nennen (hab’ mein System grad neu bespielt und die Favoriten noch nicht drin), aber ich glaube 123Recht war mit dabei.

Gruß,

Steph

Hi!

Eine Bekannte bekam irgendwann Anfang des Jahres ihre
Nebenkostenabrechnung, die sie auch bezahlte…

Letzte Woche fiel dem Vermieter dann wohl auf, dass er etwas
vergessen hatte - nämlich irgendwelche Abwasser- und
Müllgebühren. Deshalb hat er diese in Höhe von über 800 €
jetzt nachgefordert. Eine genaue Aufstellung war das nicht,
nur eine lapidare Erklärung: Müll- und
Abwassergebühren…wurden halt vergessen.

Darf der Vermieter das? Ich meine, mal gehört zu haben, dass
Nebenkosten bis zu einem gewissen Datum erhoben sein müssen,
bin aber auf diesem Gebiet wahrlich ahnungsarm.

Die Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2002 muss bis spätestens zum 31.12.2003 beim Mieter sein

Noch etwas: Diese Bekannte bekam einen Brief mit der
Aufforderung, ihre Wohnung für Besichtigungen freizuhalten
(also ein paar Termine), damit sich interessierte Käufer das
Teil anschauen können.

Kann eine Wohnung, in der man zur Miete
lebt, so einfach gekündigt werden? Um Eigenbedarf kann es sich
ja nicht handeln, wenn das Teil noch diversen Leuten gezeigt
werden soll…

Nein! Verkauf bricht den Mietvertrag nicht. Allerdings werden auch vermietet Wohnungen gehandelt.
…Und der neue Eigentümer kann u.U. Eigenbedarf geltend machen.

Gruß Norbert

Hallo,

Nein, darf er nicht.

die Bekannte konnte davon ausgehen, dass mit der Zahlung der Nebenkosten alle Forderungen erledigt sind. Hat der Vermieter einzelne Kosten in der Abrechnung vergessen, hat er keinen Anspruch auf Zahlungen, wenn er nachträglich weitere Kosten verlangt. Ist jedoch die Abrechnung aus 2002 noch nicht bezahlt, dann muss der Mieter auch diese Kosten zahlen. Nichtzahlung gilt also nur dann, wenn die Nachforderung bezahlt ist oder wnen der Vermieter ein Guthaben erstattet hat. Dies ist die grundsätzliche Lage.

In Deiner Darstellung handelt es sich jedoch immerhin um rd. 800 EURO, die nun zusätzlich verlangt werden. Hier muss man die Frage klären, ob der Mieterin erkennbar gewesen sein muss, dass wesentliche Kosten fehlen. Hat sie also im Verhältnis zu früheren Jahren erhebliche Guthaben erhalten, kann ein derart gravierender Fehler tatsächlich die Nachforderung auslösen. Ich meine, aus persönlicher Einschätzung, eine Differenz von 800 EURO merkt man.

Letzte Woche fiel dem Vermieter dann wohl auf, dass er etwas
vergessen hatte - nämlich irgendwelche Abwasser- und
Müllgebühren. Deshalb hat er diese in Höhe von über 800 €
jetzt nachgefordert. Eine genaue Aufstellung war das nicht,
nur eine lapidare Erklärung: Müll- und
Abwassergebühren…wurden halt vergessen.

Selbstverständlich muss dieser Betrag genau aufgeschlüsselt und durch Belege nachgewiesen werden.

Darf der Vermieter das? Ich meine, mal gehört zu haben, dass
Nebenkosten bis zu einem gewissen Datum erhoben sein müssen,
bin aber auf diesem Gebiet wahrlich ahnungsarm.

Noch etwas: Diese Bekannte bekam einen Brief mit der
Aufforderung, ihre Wohnung für Besichtigungen freizuhalten
(also ein paar Termine), damit sich interessierte Käufer das
Teil anschauen können. Kann eine Wohnung, in der man zur Miete
lebt, so einfach gekündigt werden? Um Eigenbedarf kann es sich
ja nicht handeln, wenn das Teil noch diversen Leuten gezeigt
werden soll…

Nun mal langsam. Hier handelt es sich um keine Kündigung sondern um eine Besichtigung. Der jetzige Vermieter will offenbar verkaufen. Ein neuer Vermieter muss zuerst mal da sein. Dann muss er zuerst im Grundbuch eingetragen sein, bevor er überhaupt eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann. Möglicherweise will der neuen Vermieter nicht einziehen sondern will Geld anlegen. Wichtig ! Mit einem eventuellen Käufer keine Vereinbarungen eines Auszuges treffen, wenn Ersatzwohnraum nicht gesichert ist. Auch nicht zusagen, dass „man ausziehen wird“. Auf die Kündigung warten,dann Massnahmen ergreifen. Bei Altmietverträgen beachten, dass die früheren Kündigungsfristen gelten, also hier nicht nach neuem Recht nur drei Monate.

Gruss Günter

Danke!
Hallo Günter,

Nein, darf er nicht.

…hört sich ja erst mal gut an!

In Deiner Darstellung handelt es sich jedoch immerhin um rd.
800 EURO, die nun zusätzlich verlangt werden. Hier muss man
die Frage klären, ob der Mieterin erkennbar gewesen sein muss,
dass wesentliche Kosten fehlen. Hat sie also im Verhältnis zu
früheren Jahren erhebliche Guthaben erhalten, kann ein derart
gravierender Fehler tatsächlich die Nachforderung auslösen.
Ich meine, aus persönlicher Einschätzung, eine Differenz von
800 EURO merkt man.

Das Problem ist, dass sie erst seit weniger als zwei Jahren dort wohnt! Das heißt: Die Nebenkostenabrechnung aus 2001 war natürlich sehr viel geringer, da das Jahr nur ein paar Monate lang war!
Ich weiß jetzt nicht, ob seinerzeit auch die monatlichen Nebenkosten erhöht wurden…

Selbstverständlich muss dieser Betrag genau aufgeschlüsselt
und durch Belege nachgewiesen werden.

Das hatte ich mir gedacht (ich kenne es auch nicht anders)

Nun mal langsam. Hier handelt es sich um keine Kündigung
sondern um eine Besichtigung. Der jetzige Vermieter will
offenbar verkaufen. Ein neuer Vermieter muss zuerst mal da
sein. Dann muss er zuerst im Grundbuch eingetragen sein, bevor
er überhaupt eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann.
Möglicherweise will der neuen Vermieter nicht einziehen
sondern will Geld anlegen. Wichtig ! Mit einem eventuellen
Käufer keine Vereinbarungen eines Auszuges treffen, wenn
Ersatzwohnraum nicht gesichert ist. Auch nicht zusagen, dass
„man ausziehen wird“. Auf die Kündigung warten,dann Massnahmen
ergreifen. Bei Altmietverträgen beachten, dass die früheren
Kündigungsfristen gelten, also hier nicht nach neuem Recht nur
drei Monate.

Ja - Asche auf mein Haupt! Ich war derart kurzsichtig, dass ich gar nicht auf die Idee kam, man könne sich eine Wohnung ja auch aus einem anderen Grund kaufen, als dem, dass man dort einziehen will…

Vielen herzlichen Dank

Grüße
Guido

Danke an alle!
Hallo!

Vielen Dank an Euch - Ihr habt mir sehr geholfen!

Sie wird eh nächste Woche mal beim Mieterbund nachfragen, wollte aber halt schon mal vorab wissen, ob da was geht!

Liebe Grüße
Guido