Hallo!
Wer bezahlt in vorliegendem Falle Krankenhauskosten/Pflegekosten:
Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Frankreich, Ruhebezüge aus Deutschland, nicht krankenversichert, in Frankreich schwer erkrankt. Die Beihilfe (Rheinland-Pfalz) deckt 70%, für den Rest kann er nicht aufkommen.
Wer kennt sich da aus, an wen könnte ich mich um Auskunft wenden?
Beste Grüße,
Gisela
Hallo Gisela,
ich hoffe doch nicht das unser Sozialamt diese Kosten übernehmen muss!
Warum ist denn der „deutsche Staatsbürger“ in Frankreich lebende Herr nicht krankenversichert und erwartet nunmehr die Unterstützung deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Das fehlte mir auch noch! Jeden Tag 14 Std. berufsmäßig aus dem Haus und finanziere die Kosten für einen angeblich stark erkrankten deutschen Staatsbürger im Ausland, der keine Beiträge in die Sozialkasse einführt. Nehmen nur nicht geben oder was?
Das Leben ist hart und endet mit dem Tod, wer nicht in die Gemeinschaft
investiert hat auch keine Ansprüche!
Sorry, mehr habe ich hierzu nicht zu sagen.
Gruß
strangerone
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Das Leben ist hart und endet mit dem Tod, wer nicht in die
Gemeinschaft
investiert hat auch keine Ansprüche!
Hmm, ein Rentner hat also nicht in die Gemeinschaft investiert?
Sorry, mehr habe ich hierzu nicht zu sagen.
Sorry, ich auch nicht.
roland
Hallo Gisela! Hi Stranger!
Hallo!
Wer bezahlt in vorliegendem Falle
Krankenhauskosten/Pflegekosten:
Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Frankreich, Ruhebezüge aus
Deutschland, nicht krankenversichert, in Frankreich schwer
erkrankt. Die Beihilfe (Rheinland-Pfalz) deckt 70%, für den
Rest kann er nicht aufkommen.
Wer kennt sich da aus, an wen könnte ich mich um Auskunft
wenden?
Beste Grüße,
GiselaHallo Gisela,
ich hoffe doch nicht das unser Sozialamt diese Kosten
übernehmen muss!
Selten ein gefühlsloseres, kälteres Posting gelesen wie Deinem! Widerlich!
Warum ist denn der „deutsche Staatsbürger“ in Frankreich
lebende Herr nicht krankenversichert und erwartet nunmehr die
Unterstützung deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Vermutlich weil er als Rentner gedacht hat, er braucht nicht extra sich krankversichern. Dafür hat er ja bestimmt mehr Arbeitsstunden geschaffen wie Du!
Das fehlte mir auch noch! Jeden Tag 14 Std. berufsmäßig aus
dem Haus und finanziere die Kosten für einen angeblich stark
erkrankten deutschen Staatsbürger im Ausland, der keine
Beiträge in die Sozialkasse einführt. Nehmen nur nicht geben
oder was?
Mir fehlt nur noch von Dir, daß Du dir ein Arm/Bein oder sonstwas bei Eishockey brichst und aus meiner Beträge zur Krankenversicherung auch noch DEINE OP zahlen muß!!!
Das Leben ist hart und endet mit dem Tod,
Welch eine Wahrheit! Wahnsinn! Hast du es selber gedacht?
wer nicht in die Gemeinschaft
investiert hat auch keine Ansprüche!Sorry, mehr habe ich hierzu nicht zu sagen.
Ich schon: Gäbe es eine persönliche „schwarze Liste“ in w-w-w, wärest Du schon drin!
Gruß
strangerone
Gruß,
Helena
Hi,
richtig erkannt! Nicht jeder Rentner hat auch in unsere Sozialversicherungen investiert.
Nimm einfach mal die HGB 84 er, auch diese Personen schimpfen sich irgendwann einmal Rentner, haben aber niemals in die Rentenkasse eingezahlt. Warum sollten diese in oder aus unserem Rentensystem eine Auszahlung erhalten?
Ebenso sind diese Personen von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. So What? Keine Einzahlung, keine Leistung. Wir brauchen keine Schmarotzer, welche auf Kosten der Einzahler sich Leistungen erschleichen.
Nur der Begriff Rentner heisst nicht automatisch, dass man sich über die Jahre hinweg Ansprüche erworben hat.
Gruß
strangerone
Hallo Helena,
kein Problem! Wer hindert Dich an einer Privatspende?
Auch Dir sei gesagt: Rentner ist nicht gleich Anspruchsberechtigter.
Abschließend:
Wer in die Sozialversicherungen einzahlt hat Ansprüche, der Rest bleibt aussen vor.
Gruß
strangerone
Hallo,
hatte noch etwas vergessen:
Erhält der schwer erkrankte, in Frankreich lebende, Rentner
eine Rente aus der Rentenkasse der BRD? Dann hat sich Deine Frage
eh erledigt, da auf Zahlungen wie Rente, Arbeitslosengeld etc. Sozialversicherungsbeiträge angerechnet werden. Somit bestünde auch Krankenversicherungsschutz gemäß SGB.
Gruß
strangerone
Wenn er nach Deutschland umsiedeln würde, wäre das Sozialamt für ihn zuständig.
Ich habe vor kurzem einen Bericht über verarmte Deutsche auf Mallorca gesehen. Die Quintessenz war, dass deutsche Sozialleistungen im Ausland nicht möglich sind, wenn die Bedürftigkeit erst dort auftritt. Auch der spanische Staat unterstützte diese Menschen nicht.
Für ihn, als ehemaligen Beamter wäre vielleicht seine zuständige Beihilfestelle am ehesten in der Lage Auskunft zu erteilen.
Aber Genaues weiss ich nicht.
Norbert
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Hallo Gisela,
anscheinend hat keiner der anderen mitbekommen, dass es sich hier um einen Beamten im Ruhestand handelt.
Leider, und hier wirklich leider, fragt unser Sozialsystem nicht nach dem Grund einer Bedürftigkeit.
Es ist gut möglich, dass hier das Sozialamt eintreten muss.
Andererseit lebt er im Ausland und die Bedürftigkeit ist erst dort eingetreten - darum vermute ich hier, dass er auf seinen Kosten hängen bleibt.
ME ist das auch vollkommen rechtens und billig. Der werte Herr hätte sich für geringe Beiträge privat für die restlichen 30% versichern können. Nun muss er IMHO sehen, dass ihm der Betrag gestundet wird und sich eine Tätigkeit suchen, in der er das Geld verdient, seine Schulden zu bezahlen.
Meine Großeltern sagten immer „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“. Hier hat der Mensch am falschen Ende gespart und ich sehe eigentlich nicht ein, dass der detusche Steuerzahler dafür aufkommt.
Gruß
HaWeThie
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