Hallo,
in diesem Artikel beziehe ich mich auf eine Gerichtssendung, wohl ausgestrahlt am 29.08.2003 um 16:00 auf SAT1 „Alexander Hold“
bei welcher mir im Nachhinein erhebliche Zweifel an unserem,
sogenannten, Rechtsstaat aufgekommen sind.
Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht. Zur Anklage:
Ein Schüler, unter 21 Jahren, hat sich mittels Anzeige der Geschädigten (auch unter 21) dem Vorwurf der Vergewaltigung,
unter Alkoholeinfluss, zu verantworten.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die angeblich Geschädigte, den Angeklagten mittels Beihilfe einer Klassenkameradin dermassen mit Alkohol abgefüllt hatte, um heraus zu bekommen ob der Beklagte homosexuell veranlagt sei oder nicht.
Nur die Pein, des gewollt herbeigeführten Geschlechtsverkehres mit einem ungeliebten Mitschüler vollzogen zu haben, veranlasste sie zu der Anzeige auf Vergewaltigung.
Der Beklagte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Verteidigung
frei gesprochen.
Die angeblich Geschädigte wurde in einem späteren Verfahren wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu 60 Std. gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Entsprechend meines Rechtsempfindens ist dieses, nachfolgende Urteil, nicht mal mehr ein Witz, dass ist eine Frechheit!
Hätte der Beklagte die Tat begangen wäre er zu einer mehrjährigen Haftstrafe, trotz Jugendgerichtes, verurteilt worden.
Und? die Klägerin geht wegen vorgenanntem mit 60 Std. gemeinütziger Arbeit, lachend aus dem Gerichtssaal?
Das kann mit Rechtsprechung nichts zu tun haben!
Meines erachtens hätte sie folgende Strafe verdient:
- die Haftstrafe, welche einen derartigen Täter erwartet hätte
- zzgl. der Strafzumessung für falsche Verdächtigung und
uneidlicher Falschaussage.
In der Hoffnung eine gute Diskussion eröffnet zu haben
verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
strangerone