Anklage wegen Vergewaltigung

Hallo,

in diesem Artikel beziehe ich mich auf eine Gerichtssendung, wohl ausgestrahlt am 29.08.2003 um 16:00 auf SAT1 „Alexander Hold“
bei welcher mir im Nachhinein erhebliche Zweifel an unserem,
sogenannten, Rechtsstaat aufgekommen sind.

Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht. Zur Anklage:

Ein Schüler, unter 21 Jahren, hat sich mittels Anzeige der Geschädigten (auch unter 21) dem Vorwurf der Vergewaltigung,
unter Alkoholeinfluss, zu verantworten.

Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die angeblich Geschädigte, den Angeklagten mittels Beihilfe einer Klassenkameradin dermassen mit Alkohol abgefüllt hatte, um heraus zu bekommen ob der Beklagte homosexuell veranlagt sei oder nicht.

Nur die Pein, des gewollt herbeigeführten Geschlechtsverkehres mit einem ungeliebten Mitschüler vollzogen zu haben, veranlasste sie zu der Anzeige auf Vergewaltigung.

Der Beklagte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Verteidigung
frei gesprochen.

Die angeblich Geschädigte wurde in einem späteren Verfahren wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu 60 Std. gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Entsprechend meines Rechtsempfindens ist dieses, nachfolgende Urteil, nicht mal mehr ein Witz, dass ist eine Frechheit!

Hätte der Beklagte die Tat begangen wäre er zu einer mehrjährigen Haftstrafe, trotz Jugendgerichtes, verurteilt worden.

Und? die Klägerin geht wegen vorgenanntem mit 60 Std. gemeinütziger Arbeit, lachend aus dem Gerichtssaal?

Das kann mit Rechtsprechung nichts zu tun haben!

Meines erachtens hätte sie folgende Strafe verdient:

  1. die Haftstrafe, welche einen derartigen Täter erwartet hätte
  2. zzgl. der Strafzumessung für falsche Verdächtigung und
    uneidlicher Falschaussage.

In der Hoffnung eine gute Diskussion eröffnet zu haben
verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

strangerone

Es gibt viele Meinungen,aber nur ein Gesetz…

in diesem Artikel beziehe ich mich auf eine Gerichtssendung,
wohl ausgestrahlt am 29.08.2003 um 16:00 auf SAT1 „Alexander
Hold“
bei welcher mir im Nachhinein erhebliche Zweifel an unserem,
sogenannten, Rechtsstaat aufgekommen sind.

Diese Gerichtssendungen sind sowieso Mist. Geh lieber mal in eine richtige Verhandlung. Die meisten sind öffentlich.

Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht.

Solche allerdings nicht.

Zur Anklage:

Ein Schüler, unter 21 Jahren, hat sich mittels Anzeige der
Geschädigten (auch unter 21) dem Vorwurf der Vergewaltigung,
unter Alkoholeinfluss, zu verantworten.

Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die
angeblich Geschädigte, den Angeklagten mittels Beihilfe einer
Klassenkameradin dermassen mit Alkohol abgefüllt hatte, um
heraus zu bekommen ob der Beklagte homosexuell veranlagt sei
oder nicht.

Nur die Pein, des gewollt herbeigeführten Geschlechtsverkehres
mit einem ungeliebten Mitschüler vollzogen zu haben,
veranlasste sie zu der Anzeige auf Vergewaltigung.

Der Beklagte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft und
Verteidigung
frei gesprochen.

Na is doch schön und gerecht oder?

Die angeblich Geschädigte wurde in einem späteren Verfahren
wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu
60 Std. gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Was für eine Strafe erwartest Du bei einem Jugendlichen? So ist nun mal unser Gesetz.
Das JGG will primär erziehen nur sekundär strafen.

Entsprechend meines Rechtsempfindens ist dieses, nachfolgende
Urteil, nicht mal mehr ein Witz, dass ist eine Frechheit!

Hätte der Beklagte die Tat begangen wäre er zu einer
mehrjährigen Haftstrafe, trotz Jugendgerichtes, verurteilt
worden.

Das möchte ich sehr bezweifeln. Abgesehen davon…
Waren das zwei Folgen?
Die oder wurde die ehemals Anzeigende gleich in der Ursprungsverhandlung mitgeurteilt - LOL -, das wäre typisch für diesen Fernsehklamauk

Und? die Klägerin geht wegen vorgenanntem mit 60 Std.
gemeinütziger Arbeit, lachend aus dem Gerichtssaal?

Das kann mit Rechtsprechung nichts zu tun haben!

Meines erachtens hätte sie folgende Strafe verdient:

  1. die Haftstrafe, welche einen derartigen Täter erwartet
    hätte
  2. zzgl. der Strafzumessung für falsche Verdächtigung und
    uneidlicher Falschaussage.

Siehe Überschrift…
Wobei 60Std schon ne Menge ist.

In der Hoffnung eine gute Diskussion eröffnet zu haben
verbleibe ich

KA, was daran eine gute Diskussion sein soll.
Wir könnens eh nicht ändern, das kann nur der Gesetzgeber - also müssen wir alle anders wählen.

Abgesehen von diesem Humbugfall gibts ganz andere Fälle, die die Bestrafung von Jugendlichen betreffen, nicht son Quatsch.
Z.B. Jugendliche Dauertgewalttäter die denn doch endlich nach ihrer 60sten Anzeige einen Haftbefehl bekommen.
Und das sind keine Einzelfälle mehr. Das wirkliche Problem ist nicht, dass die Gesetze zu lasch sind, sondern das es idR viel zu lange dauert bis die Justiz reagiert.
Sie ermahnt einfach zulange, bis sie „zuhaut“ ist der Jugendliche versaut, weil er denkt er kann eh machen was er will passiert ja nix.

M.

Hallo Mike,

  1. es war kein Zweiteiler.
  2. es handelt sich hier mehr oder weniger um authentische Nachbildungen
    vorausgegangener Verhandlungen; nicht um Gute Zeiten, schlechte
    Zeiten. (Na sind wir nun wieder wach?)
  3. Nix LOL, hättest Du besser gelesen und vor allem verstanden, so wäre
    Dir nicht entgangen, dass ich geschrieben habe; in einer späteren
    Verhandlung.

Noch einmal von vorne!

Da wird jemand einer Straftat bezichtigt, wo der Anzeigenerstatter genau weiss, dass der Beklagte diese nicht begangen hat und erhält in einer weiteren Verhandlung eine weitaus geringere Strafe als jene, die dem Täter, bei der tatsächlichen Ausführung, der wissentlich falsch unterstellten Tat gedroht hätte?

Wie vorab erwähnt, eine tolle Rechtsprechung in unserem Lande.

Gruß
strangerone

1 „Gefällt mir“

Hallo Mike,

  1. es handelt sich hier mehr oder weniger um authentische
    Nachbildungen
    vorausgegangener Verhandlungen; nicht um Gute Zeiten,
    schlechte
    Zeiten. (Na sind wir nun wieder wach?)

Handelt es sich eben nicht, vielleicht solltest DU aufhören zu träumen.
Es handelt sich um Drehbücher, die den Fernsehrichtern vorgelegt werden und diese entscheiden, ob sie das ausgedachte Geschehen für die Serie „verhandeln“ können.
Das hab ich mir übrigens nich ausgedacht, das hat Frau Salesch, zusammen mit herrn hold und den anderen üblichen Fernsehrichtern letztens in einer Talkshow selbst erzählt.

  1. Nix LOL, hättest Du besser gelesen und vor allem
    verstanden, so wäre
    Dir nicht entgangen, dass ich geschrieben habe; in einer
    späteren
    Verhandlung.

Es würde mich nicht wundern, wenn sie bei diesen Schwachsinnsserien gleich die zweite Verhandlung mit einbaun…

Noch einmal von vorne!

Da wird jemand einer Straftat bezichtigt, wo der
Anzeigenerstatter genau weiss, dass der Beklagte diese nicht
begangen hat und erhält in einer weiteren Verhandlung eine
weitaus geringere Strafe als jene, die dem Täter, bei der
tatsächlichen Ausführung, der wissentlich falsch unterstellten
Tat gedroht hätte?

Äh ja und soll das jetz ne Frage sein?
Dann nimm Dir mal ein StGB zur hand und Du wirst sehn, das die Strafandrohung für § 153 StGB - falsche uneidliche Aussage - und § 164 - falsche Verdächtigung - nun mal wesentlich niedriger ist als für § 177 - Vergewaltigung -.
Man kann nun mal nur für das verurteilt werden, was man getan hat.
Wäre der Junge im Knast gelandet, hätte sie wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft verurteilt werden können - wenn das hier nicht nur eine Unterhaltungsendung wäre, hätte man sie deshalb auch so dran kriegen können, da dem Jungen in der Realität bestimmt auch mal durch die Polizei die Freiheit entzogen worden wäre.

Wie vorab erwähnt, eine tolle Rechtsprechung in unserem Lande.

Klar ist die Rechtsprechung nicht immer so wie mans gern hätte, auch ich ärger mich über so manches Urteil, aber das an einem Fernsehspiel festzumachen und dann noch drüber diskutieren zu wollen is doch sinnlos.

M.

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Hallo Mike,

Das wirkliche Problem ist
nicht, dass die Gesetze zu lasch sind, sondern das es idR viel
zu lange dauert bis die Justiz reagiert.
Sie ermahnt einfach zulange, bis sie „zuhaut“ ist der
Jugendliche versaut, weil er denkt er kann eh machen was er
will passiert ja nix.

Das denke ich auch. Die ewigen Rufe nach „härteren“ Gesetzen hört man jeden Tag. Die Gesetze sind ja schon da, nur werden die Höchststrafen sehr selten verhängt. Allerdings frage ich mich manchmal wirklich, was nun besser ist: Die „seichte“ Taktik in D oder die „Hau drauf“ Taktik in USA. In den USA wird ja nun deutlich schärfer geurteilt als hierzulande, aber die Kriminalitätsrate sinkt deswegen trotzdem nicht.
Ich frage mich ernsthaft, ob diese ganzen Psychologen nicht in der Lage sind zu erkennen, welche Konsequenzen bei dem jeweiligen Täter zum Erfolg führen. Die Crash-Kids in HH haben jeweils nach ihrem „Südsee-Psycho-Camp“ als erstes wieder Autos geklaut. Die therapeutische Wirkung war also quasi gleich null. Ich denke, je rücksichtsloser jemand eine Tat begeht, desto rücksichtsloser sollte er bestraft werden. Vielleicht wäre da die beste „Therapie“, jemanden am eigenen Leib spüren zu lassen, was er anderen antat?
Gruss Sebastian

Das wichtigste wäre den Kids gleich beim ersten mal - spätestens beim zweiten mal und vor allem schnell, nicht erst nach einem halben jahr o noch länger ihre grenzen aufzuzeigen - ihnen sofort zu zeigen, so gehts nicht, das will die gesellschaft nicht.
Die Strafe muss nicht mal besonders hart sein, aber es muss eine strafe sein.
Langsam geht man ja jetzt in diese richtung.

M.

Ach Mike,

zum Einen bin ich nicht am Träumen, zum Anderen geht es mir nicht um die jeweilige Sendung, lediglich um die wissentlich falsche Anschuldigung.

Um es auch für Dich noch einmal verständlich darzustellen:

Ein Mann, der keinen Umgang mit Alkohol kennt, wird von einer Bekannten mit Alkohol dermassen abgefüllt, lediglich um heraus zu bekommen, ob dieser homosexuell bzw. heterosexuell veranlagt ist oder nicht. Sie verübt freiwillig an dem willenlosen den Akt des Geschlechtsverkehres und zeigt ihn später als Vergewaltiger an.

Möglichkeit 1:
Der Beklagte kann keinen Gegenbeweis antreten und wird als
Vergewaltiger zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Möglichkeit 2:
Er selbst kann weiterhin keinen Gegenbeweis antreten, jedoch klärt eine unmittelbar beteiligte Zeugin den Vorfall auf, wodurch der Beklagte einen Freispruch erhält.

Warum wird dann die angeblich vergewaltigte Person lediglich zu 60 Stunden Sozialarbeit verurteilt, wobei gerade sie einen Willenlosen
zum Geschlechtsverkehr genötigt hat.

Zusätzlich:

Wo ist das Problem, jemanden für eine wissentlich falsche Beschuldigung in genau der Höhe zu verurteilen, die dem angeblichem Täter bei tatsächlich vollendeter Tat angerechnet würde?

Aber ws solls? Bisher jonglierst Du eh nur mit Paragraphen, welche derart ausgelutscht sind, wie mein Lolli von vor einer Woche.

Gruß
strangerone

Naiv
Hallo!

Also ich finde es reichlich naiv zu glauben, dass „Alexander Hold“ authentischer sei, als eine Auskunft von Mike, der mit dem Strafrecht wohl hier am meisten zu tun hat.

In diesen Gerichtsshows wird ein derartiger Unsinn produziert - wenn ein Richter eine Verhandlung so leitet, wie im Fernsehen, so werden ihm wohl seine Kollegen Berufsverbot erteilen.

Ich würde einmal wirkliche Gerichtsverhandlungen besuchen, bevor du hier so wissend schreibst.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja nochwas, damit wir dein Beispiel mal konkretisieren auf den Extremfall:

Ich finde es reichlich merkwürdig, dass du das Verbrechen des Völkermordes als genauso schwer einstufst, wie jemand, der jemanden fälschlicherweise wegen Völkermordes bezichtigt.

Also A zeigt B an wegen Völkermordes, B hat die Tat aber nicht begangen. C hat Völkermord begangen. Daher nach deiner Theorie: bei A und C ist der Schuld- und Unrechtsgehalt gleich. Falschanzeige und Völkermord auf einer Stufe -> da bin ich froh, dass sich die Politiker etwas vernünftigeres denken bei den Gesetzen.

Gruß
Tom

Vielleicht wäre da die beste „Therapie“, jemanden am eigenen
Leib spüren zu lassen, was er anderen antat?

Ja und wenn wir schon dabei sind fuehren wir doch auch wieder Stockschlaege ein fuer Diebe. Meiner Meinung nach kann man mit strafen alleine herzlich wenig erreichen. Leider hab ich bislang auch keinen anderen Weg gefunden um Straftaeter wieder auf den „richtigen Weg“ zu brignen sonst waer ich jetzt reich. Ich denk dass ein Straftaeter oft,nicht immer durch schlechte Erziehung und schlechtes Umfeld zum Straftaeter wird. Das heisst aber immer noch dass er selbst zu hundertprozent selbst an seinen Handlungen schuld hat. Nur finde ich dass die Eltern ihren Kindern mehr Zeit widmen sollen und auch haerter durchgreifen (Sie sollen die Kinder positif bestaerken, nicht verpruegeln).

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Die angeblich Geschädigte wurde in einem späteren Verfahren
wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu
60 Std. gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Entsprechend meines Rechtsempfindens ist dieses, nachfolgende
Urteil, nicht mal mehr ein Witz, dass ist eine Frechheit!

Hätte der Beklagte die Tat begangen wäre er zu einer
mehrjährigen Haftstrafe, trotz Jugendgerichtes, verurteilt
worden.

Und? die Klägerin geht wegen vorgenanntem mit 60 Std.
gemeinütziger Arbeit, lachend aus dem Gerichtssaal?

Das kann mit Rechtsprechung nichts zu tun haben!

Meines erachtens hätte sie folgende Strafe verdient:

  1. die Haftstrafe, welche einen derartigen Täter erwartet
    hätte
  2. zzgl. der Strafzumessung für falsche Verdächtigung und
    uneidlicher Falschaussage.

Das Problem was sich stellen wuerde wenn du im Falle einer falschen Beschuldigung so hohe Strafen vergeben wuerdest waere dass sich noch weniger vergewaltigte Frauen sich trauen wuerden Anzeige zu erstatten, aus Angst auch noch selbst hinter Gittern zu landen. Manchmal entscheidet das Gericht ja leider falsch, weil nicht alle Faelle so sonnenklar sind wie beim Onkel Richter im Fernsehen und das waere in dem Fall verheerend. Ansonsten finde ich 60 Stunden nicht so schlecht fuer Falschaussage.

LOL - Geschlechtsakt mit willenlosem Mann…

Ach Mike,

zum Einen bin ich nicht am Träumen, zum Anderen geht es mir
nicht um die jeweilige Sendung, lediglich um die wissentlich
falsche Anschuldigung.

Um es auch für Dich noch einmal verständlich darzustellen:

Vielen Dank.

Ein Mann, der keinen Umgang mit Alkohol kennt, wird von einer
Bekannten mit Alkohol dermassen abgefüllt, lediglich um heraus
zu bekommen, ob dieser homosexuell bzw. heterosexuell
veranlagt ist oder nicht. Sie verübt freiwillig an dem
willenlosen den Akt des Geschlechtsverkehres und zeigt ihn
später als Vergewaltiger an.

LOL - an dem Willenlosen Mann verübt sie den Geschlechtsakt - wie soll denn das bitte gehen???

Die einzige mir bekannte „Vergewaltigung“ dieser Art, also hier in dem Zusammenhang Benutzung des Geschlechtsteils eines Mannes zur eigenen Penetration durch eine Frau, war so ein Fall mit Fesseln, oraler Stimulation und anschließendem Draufsetzen - ums mal salopp zu formulieren.
Bist Du sicher, dass Du schon weißt wovon Du schreibst??

Möglichkeit 1:
Der Beklagte kann keinen Gegenbeweis antreten und wird als
Vergewaltiger zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Hatten wir schon.
Sie wäre wohl, wenn es aufgedeckt wird, wegen uneidlicher Falschaussage, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft, falscher Verdächtigung dran.

Möglichkeit 2:
Er selbst kann weiterhin keinen Gegenbeweis antreten, jedoch
klärt eine unmittelbar beteiligte Zeugin den Vorfall auf,
wodurch der Beklagte einen Freispruch erhält.

Hatten wir doch auch schon, im Prinzip das gleiche wie 1., nur das die Freiheitsberaubung nicht durch Knast sondern freiheitsentziehende Maßnahmen der Polizei zustande gekommen wäre - oder ggf U - Haft.

Warum wird dann die angeblich vergewaltigte Person lediglich
zu 60 Stunden Sozialarbeit verurteilt, wobei gerade sie einen
Willenlosen zum Geschlechtsverkehr genötigt hat.

Jetzt krempelst Du den Fall um. Erst gings um falsche Verdächtigung etc., jetz gehts um die „Vergewaltigung“ des Mannes.

Würde man den Fessel Fall nehmen, oder einen Mann, der einen anderen Mann gegen seinen Willen penetriert, wär das Vergewaltigung.

Zusätzlich:

Wo ist das Problem, jemanden für eine wissentlich falsche
Beschuldigung in genau der Höhe zu verurteilen, die dem
angeblichem Täter bei tatsächlich vollendeter Tat angerechnet
würde?

Das Problem ist genau das was ich in der Überschrift geschrieben habe und bereits erklärt habe.
Es geht nur das was im Gesetz steht.

§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Aber ws solls? Bisher jonglierst Du eh nur mit Paragraphen,
welche derart ausgelutscht sind, wie mein Lolli von vor einer
Woche.

Das Brett heißt Recht (deshalb die §§, die haben was damit zu tun) und nicht Stammtischgelaber - wobei ich mir bei diesem Schlußsatz die Frage stelle, ob man Dich überhaupt schon an einen Stammtisch ließe.

Ich glaube weitere Erörterungen meinerseits erübrigen sich.

M.

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jemanden am eigenen
Leib spüren zu lassen, was er anderen antat?

naja vielen vergewaltigern passiert im gefängnis sowieso genau das, was sie anderen angetan haben. besonders kinderschänder sind der letzte abschaum im gefängnis und werden (von den „kollegen“) dementsprechend behandelt. das ist die beste strafe.

datafox

Die armen Frauen!!!
Tach!

*räusper* Was ist das denn für eine bescheuerte Argumentation? Wenn jemand vergewaltigt wird und Zeitnah zur Polizei und zum Arzt geht (oder nur zum Arzt und der zur Polizei), dann sollte einwandfrei festzustellen sein, ob jemand vergewaltigt wurde.

Aber: Beschuldigt eine in Scheidung lebende Mutter aus Rache ihren noch-Mann der Vergewaltigung des gemeinsamen Kindes (ja, das geht auch mit Jungen!) und stellt sich das Gegenteil raus, passiert mit ihr auch in den seltensten Fällen etwas. (Quellen such ich auf Anfrage raus, http://www.pappa.com)

Wenn jemand einen anderen aus irgendwelchen Gründen eines Verbrechens beschuldigt und es stellt sich heraus, dass die Beschuldigung unwahr ist, sollte der Verursacher mit aller Härte bestraft werden.

Gruß

Marcus

Hallo!

Aber: Beschuldigt eine in Scheidung lebende Mutter aus Rache
ihren noch-Mann der Vergewaltigung des gemeinsamen Kindes (ja,
das geht auch mit Jungen!) und stellt sich das Gegenteil raus,
passiert mit ihr auch in den seltensten Fällen etwas. (Quellen
such ich auf Anfrage raus, http://www.pappa.com)

Da merkt man wieder, wenn jemand keine Ahnung von der Praxis hat. In der Praxis stellt sich halt meistens gerade nicht das Gegenteil heraus, sondern, dass der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, es ist also in der Regel nach längerer Zeit nicht klar, was passiert ist. Deshalb passiert oft weder dem was, der der Vergewaltigung beschuldigt wird, noch dem was, der der falschen Anzeige beschuldigt wird, da in beiden Fällen der Grundsatz „in dubio pro reo“ greift. Wenn der Sachverhalt unklar ist, dann geht es logischerweise nicht anders.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ja, natürlich habe ich von der Praxis keine Ahnung, woher auch. Was ist aber, wenn es erwiesen ist? Es wird sich am Kind doch feststellen lassen, ob da schon mal jemand drinnen gewesen ist. Wenn’s „nur“ um sexuelle Belästigung geht, hast du natürlich Recht.

In einem Fall hat die Mutter den Vater aber mehr als 5x dem Missbrauch des gemeinsamen Kindes beschuldigt. Wohl grundlos. Das Sorgerecht hat sie immer noch.

Wie kann das sein?

Gruß

Marcus

Hallo!

ja, natürlich habe ich von der Praxis keine Ahnung, woher
auch.

War ja auch kein Vorwurf…tut mir leid, wenn das falsch rübergekommen sein sollte.

Was ist aber, wenn es erwiesen ist? Es wird sich am Kind
doch feststellen lassen, ob da schon mal jemand drinnen
gewesen ist. Wenn’s „nur“ um sexuelle Belästigung geht, hast
du natürlich Recht.

Selbst wenn „schon mal jemand drinnen gewesen ist“ heißt das noch lange nicht, dass das der XY auch war (das ist auch ein Problem, wenn wirklich jemand vergewaltigt wurde). Körperliche Schäden gibt es meines Wissens auch nur bis zu einem gewissen Alter, danach nicht mehr.

In einem Fall hat die Mutter den Vater aber mehr als 5x dem
Missbrauch des gemeinsamen Kindes beschuldigt. Wohl grundlos.
Das Sorgerecht hat sie immer noch.

Ja wenn eine Frau jemanden tatsächlich wissentlich unschuldig beschuldigt, dann ist das erstens mE eine widerliche Vorgangsweise und ist zweitens ja auch strafbar (und zivilrechtlich erzeugt so etwas auch noch eine weitgehende Schadenersatzpflicht sowie einen Unterlassungsanspruch). Es stimmt schon dass das vorkommt und ich finde es auch unakzeptabel, nur ist es halt meistens so zum Beispiel: Die Frau sagt, ihr Mann habe ihr Kind missbraucht, der Mann sagt, er hat das Kind nicht missbraucht, der Gerichtsmediziner sagt, es kann sein dass und es kann sein dass nicht…was soll man als Gericht oder Staatsanwaltschaft da machen?

Dass sie das Sorgerecht hat oder nicht hat, kann hier falsch, aber auch richtig sein. Da müsste man alle Umstände kennen. So etwas zu beurteilen, ist hier nicht möglich - ich hab immer ein bisschen ein Problem damit, wenn man Entscheidungen diskutiert (was ja völlig legitim ist) und nicht alle Umstände kennt. Ich weiß ja auch nicht, ob die Frau dann in deinem konkreten Fall verurteilt wurde oder nicht - wenn nicht, dann stellt sich die Frage, woher dann ein Außenstehender nicht bei der Verhandlung Anwesender beurteilen können sollte, dass die Beschuldigung (wissentlich!) falsch war.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ich gebe dir Recht.

Zu diesem einen Fall: http://www.pappa.com/mmdm/adler/kindmiss.htm, solltest du aber in diesem Bereich tätig werden wollen, empfehle ich dir, die Seite nicht zu lesen.

Gruß

Marcus

Wusste gar nicht, dass man sich bei einem Stammtisch noch unterhalten kann, dachte immer das man da nur rumlollt; ob man mich ließe oder nicht, ich brauche dieses grandiose Ereignis nicht.

Ich glaube weitere Erörterungen meinerseits erübrigen sich.

Ohlala, in Stammtischkreisen bei Schnaps, Bier und Bräzeln wird also
erörtert, oder habe ich da was missverstanden?

Servus
strangerone