Sex mit 15jaeriger strafbar?

Ich hab im Eltern und Kinder gesagt dass ein 18 jaeriger Junge keine rechtlichen Probleme bekomen kann wenn er mit seiner 15 jaerigen Freundin schlaeft wenn sie damit einverstanden ist. Ich hab weiterhin gemeint dass die Eltern in dem Fall keine Anzeige erstatten koennen, oder wenn doch dann wuerde die abgelehnt wenn das Maedchen bestaetigt zu nichts gezwungen worden zu sein. Ich bin mir aber jetzt uerberhaupt nicht sicher weil jemand gemeint hat das waere falsch und darum wollte ich mal nachfragen wie das den nun wirklich geregelt ist.

Grundsätzlich: Nein
Wenn beide Einverstanden sind und nicht der eine in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Anderen steht - also Ausbilder zu Azubi, Erzieher zum Zögling etc. gilt § 182 StGB (siehe unten).

Danach müßte der Junge unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sex mit ihr haben um sich strafbar zu machen.
Die Eltern oder sonstwer könnten natürlich auch Anzeige erstatten, wenn es nicht so ist und fälschliche Behauptungen aufstellen. Dann muß die Polizei ermitteln, wenn das Mädel dann aber aussagt das alles nicht stimmt, wird die Anzeige eingestellt.

D.h. Deine Grundaussage stimmt, wenn beide wollen - kein Problem.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

  2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

M.

Hallo Mike!

Vielen Dank für Deine sehr gut recherchieerte und hilfsreiche Antwort.

Mich hat das auch interessiert, deshalb ein Sternchen von mir und
vielen herzlichen Dank!

Schöne Grüße
Helena

PS. Aber irgendwie ist es logisch und nachvollziehbar, wenn niemand zu Sex gezwungen wird auch kein Straftat vorliegt, oder? Mir ist es jedenfalls einleuchtend.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich war der, der in Eltern/Kind behauptete, daß in diesem Fall ein Straftatbestand vorläge.

Tatsächlich ist es so, daß dies bei Kindern unter 14 Jahren in jedem Fall so ist:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
  3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

Das zunächst. Hier ging es ja um eine 15jährige, so daß der richtig von Mike zitierte §182 zieht - und dabei ist dann die Frage, was die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ bedeutet. Aber auch das ist hier egal, weil ja nur „Personen über 21 Jahren“ verfolgt werden könnten. 18 und 15 scheint also okay zu sein.

Gruß,

Malte.

Man, man, man … mich k***t allein die Frage schon an!!

Bei meiner Freundin und mir ists genau dasselbe und langsam nervt es mich, jedem Deppen erklären zu müssen, dass das Ganze rechtlich okay ist. Soll doch jeder machen, was er will, immer getreu dem Motto: Wo kein Kläger …

Finde es aus Sicht der Eltern ziemlich konservativ und veraltet, über das Sexleben ihrer Sprößlinge urteilen zu wollen. Das geht niemanden außer das Kind selbst etwas an. Und wenn die Tochter nunmal Spaß daran hat …

Hallo!

Wo kein Kläger …

Also einen Kläger gibt es im Falle des Falles, nämlich die Staatsanwaltschaft und die handelt amtswegig

wenn die Tochter nunmal Spaß daran hat …

…ändert dies nichts an der Rechtslage.

Im konkreten Fall liegt aber ja eh keine strafbare Handlung vor.

Gruß
Tom

Hallo!!
Oh doch, mich geht das Sexleben meiner Kinder was an, eben weil es noch Kinder sind und ich als Erziehungsberechtigter bin für das Wohlergehen meiner Kinder verantwortlich. Auch wenn Dich das ankotzt. Deine Ausführung: „Solange es dem Kind Spaß macht, kann es den Eltern egal sein“ trifft die Sache nicht. So einfach kann man es sich als Eltern nicht machen.
Gruß elmore

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"Solange es dem Kind

Spaß macht, kann es den Eltern egal sein" trifft die Sache
nicht. So einfach kann man es sich als Eltern nicht machen.

Da hast du mich falsch verstanden. Mein Standpunkt bezieht sich lediglich auf das Thema „Sex“. Ich habe nie behauptet, dass man Kindern alles erlauben sollte, nur, weil es ihnen Spaß macht. Wo kämen wir denn da hin? :smile:

Aber ich glaube schon, dass die meisten (vor allem Mädels) heutzutage aufgeklärt und vernünftig genug sind, ausreichend zu verhüten, so dass sich die Eltern dahingehend nicht mehr einmischen brauchen. Mischen sie sich dann trotzdem ein, so haben sie wohl in der bisherigen Erziehung des Kindes etwas Entscheidendes vergessen.

Einspruch, Euer Ehren…

Man, man, man … mich k***t allein die Frage schon an!!

Bei meiner Freundin und mir ists genau dasselbe und langsam
nervt es mich, jedem Deppen erklären zu müssen, dass das Ganze
rechtlich okay ist. Soll doch jeder machen, was er will, immer
getreu dem Motto: Wo kein Kläger …

Wenn also eine 12jährige das toll findet, soll sie sich auch von einem 40jährigen ficken lassen und die Eltern haben die Klappe zu halten, richtig?

Finde es aus Sicht der Eltern ziemlich konservativ und
veraltet, über das Sexleben ihrer Sprößlinge urteilen zu
wollen. Das geht niemanden außer das Kind selbst etwas an. Und
wenn die Tochter nunmal Spaß daran hat …

Das wirst Du spätestens als Vater anders sehen.

Die Frage ist nicht, OB das die Eltern was angeht, sondern nur WIE LANGE das die Eltern WIEVIEL angeht. Und da gibt’s imho eine vernünftige gesetzliche Regelung.

Gruß,

Malte.

Erzähl das…
Hi Eye!

Aber ich glaube schon, dass die meisten (vor allem Mädels)
heutzutage aufgeklärt und vernünftig genug sind, ausreichend
zu verhüten, so dass sich die Eltern dahingehend nicht mehr
einmischen brauchen.

Erzähl das die große Anzahl von pubertierende Müttern…!!!

Mischen sie sich dann trotzdem ein, so haben sie wohl in der bisherigen
Erziehung des Kindes etwas Entscheidendes vergessen.

Nein! Sie haben Angst, daß das Kind mit einer situation konfrontiert wird, über das sie noch nicht gewachsen ist.

Bis meinem Sohn ein Teenager wird, dauert es noch und evtl. ändere ich meine Meinung dazu. Aber in diesem Alter, nicht nur habe ich kein Sex gehabt, sondern ich denke in den meisten Fällen (vielleicht Ihr 2 nicht, wer weiß?) sind die beide beteiligten noch zu jung und evtl zu unreif dafür. Ich denke es gibt im Leben für alles ein Alter und mit 14 sollte man sich anderes widmen. Die zeit für Sex wird noch kommen.

So denke ich nun (vielleicht zu konservativ?) aber aus meinem heutigen Alter heraus erlaube ich mir zu denken, daß somit ein wesentlichen Teil der Jugend einfach genommen wird. Und wenn es freiwillig geschieht.

Schönen Gruß
Helena

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