Hallo Willi,
Meine Schwiegereltern haben ein Reihenmittelhaus. Jetzt hat
uns ein Bekannter gesagt, das mein Schwiegervater eine
Schenkung zugunsten meines Schwagers gemacht hat.
Sind die beiden jetzt automatisch enterbt ?
Von der Erbschaft ausgeschlossen, werden die Kinder der Erblasser nur durch ein Testament, dass einen anderen (oder nur einen/einige von ihnen) zum Erben bestimmt.
Gehen jetzt meine Frau und mein anderer Schwager bei der
Erbschaft leer aus
Deine Frau und dein Schwager gehen nicht ganz leer aus.
Sollten sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein, so steht ihnen immer noch der so genannte Pflichtteil zu, § 2303 BGB. Dieser Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (also hier wohl je ein Sechstel). Das ist ein Geldanspruch gegen den Erben, der sich nach dem Wert des Erbes beim Erbfall richtet.
Dieser Wert könnte in Eurem Fall das Grundstück gerade nicht umfassen. Um so eine Ungerechtigkeit zu vermeiden, gibt es noch den gesetzlichen Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Dadurch werden Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Erbfall noch der Erbmasse quasi hinzugerechnet.
Ich kann gerade leider nicht herausfinden, ob es etwas ähnliches gibt, wenn alle drei Nachkömmlinge erben, und einer vorher beschenkt wurde.
Wo kann man feststellen, ob dieses wirklich stimmt ?
Feststellen, ob das Haus tatsächlich übereignet wurde, kannst du im Grundbuchamt. Die Übereignung des Grundstücks muss nach § 873 BGB im Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten müsste wenigstens eine notariell beurkundete Schenkungsurkunde vorliegen, die man aber meines Wissens nicht öffentlich einsehen kann.
Entstehen für uns irgendwelche Kosten ?
Ob die Grundbucheinsicht etwas kostet, kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass man eine Gebühr entrichten muss. Die kann aber nicht so hoch sein. (Max. 20 EUR schätze ich.)
Zum Schluss möchte ich noch einen Rat geben. Wenn es da wirklich Anhaltspunkte für eine Schenkung gibt, solltet ihr überlegen, was sich die Eltern dabei gedacht haben. Wenn der Bruder und seine Frau zum Beispiel hauptsächlich die Pflege der Eltern übernehmen, könnte die Schenkung ja durchaus gerechtfertigt sein. Solltet Ihr Euch aber ungerecht behandelt fühlen, dann bringt doch die Sache mal mit dem Bruder auf den Tisch. Es gibt auch sehr gute Mediatoren, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Die können auch juristischen Rat zur Verfügung stellen und helfen, dass Eltern und Kinder auf eine gemeinsame Lösung dieses Geld-/Erbschaftsproblems kommen. Denn es wäre doch schade, wenn wegen „Geldes“, von dem jeder von Euch doch wahrscheinlich zum angenehmen Leben genug hat, sich eine ganze Familie zerstreitet, wie ich es in meiner Verwandtschaft schon erlebt habe.
Viel Glück!
Gruß Kerstin