Erben und Schenkung

Meine Schwiegereltern haben ein Reihenmittelhaus. Jetzt hat uns ein Bekannter gesagt, das mein Schwiegervater eine Schenkung zugunsten meines Schwagers gemacht hat.
Gehen jetzt meine Frau und mein anderer Schwager bei der Erbschaft leer aus ?
Sind die beiden jetzt automatisch enterbt ?
Wo kann man feststellen, ob dieses wirklich stimmt ?
Entstehen für uns irgendwelche Kosten ?

Gruß Wilhelm

Hallo Willi,

Meine Schwiegereltern haben ein Reihenmittelhaus. Jetzt hat
uns ein Bekannter gesagt, das mein Schwiegervater eine
Schenkung zugunsten meines Schwagers gemacht hat.

Sind die beiden jetzt automatisch enterbt ?

Von der Erbschaft ausgeschlossen, werden die Kinder der Erblasser nur durch ein Testament, dass einen anderen (oder nur einen/einige von ihnen) zum Erben bestimmt.

Gehen jetzt meine Frau und mein anderer Schwager bei der
Erbschaft leer aus

Deine Frau und dein Schwager gehen nicht ganz leer aus.

Sollten sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein, so steht ihnen immer noch der so genannte Pflichtteil zu, § 2303 BGB. Dieser Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (also hier wohl je ein Sechstel). Das ist ein Geldanspruch gegen den Erben, der sich nach dem Wert des Erbes beim Erbfall richtet.

Dieser Wert könnte in Eurem Fall das Grundstück gerade nicht umfassen. Um so eine Ungerechtigkeit zu vermeiden, gibt es noch den gesetzlichen Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Dadurch werden Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Erbfall noch der Erbmasse quasi hinzugerechnet.

Ich kann gerade leider nicht herausfinden, ob es etwas ähnliches gibt, wenn alle drei Nachkömmlinge erben, und einer vorher beschenkt wurde.

Wo kann man feststellen, ob dieses wirklich stimmt ?

Feststellen, ob das Haus tatsächlich übereignet wurde, kannst du im Grundbuchamt. Die Übereignung des Grundstücks muss nach § 873 BGB im Grundbuch eingetragen werden. Ansonsten müsste wenigstens eine notariell beurkundete Schenkungsurkunde vorliegen, die man aber meines Wissens nicht öffentlich einsehen kann.

Entstehen für uns irgendwelche Kosten ?

Ob die Grundbucheinsicht etwas kostet, kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass man eine Gebühr entrichten muss. Die kann aber nicht so hoch sein. (Max. 20 EUR schätze ich.)

Zum Schluss möchte ich noch einen Rat geben. Wenn es da wirklich Anhaltspunkte für eine Schenkung gibt, solltet ihr überlegen, was sich die Eltern dabei gedacht haben. Wenn der Bruder und seine Frau zum Beispiel hauptsächlich die Pflege der Eltern übernehmen, könnte die Schenkung ja durchaus gerechtfertigt sein. Solltet Ihr Euch aber ungerecht behandelt fühlen, dann bringt doch die Sache mal mit dem Bruder auf den Tisch. Es gibt auch sehr gute Mediatoren, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Die können auch juristischen Rat zur Verfügung stellen und helfen, dass Eltern und Kinder auf eine gemeinsame Lösung dieses Geld-/Erbschaftsproblems kommen. Denn es wäre doch schade, wenn wegen „Geldes“, von dem jeder von Euch doch wahrscheinlich zum angenehmen Leben genug hat, sich eine ganze Familie zerstreitet, wie ich es in meiner Verwandtschaft schon erlebt habe.

Viel Glück!
Gruß Kerstin

Hallo Williwuff, man muss unterscheiden die Schenkung von Todes wegen, $ 2301 BGB, für die im Prinzip Erbrecht gilt, und die Schenkung unter Lebenden, für die im Prinzip Schenkungsrecht gilt.
Beide Schenkungsarten haben erbrechtlich völlig unterschiedliche Folgen. Text:

(1) 1 Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. 2 Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art.
(2) Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstands, so finden die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden Anwendung.

In der Praxis wird es sich oft um eine Schenkung von Todes wegen handeln, da anderenfalls der Schenker in einem ´fremden´ Haus wohnen würde. Aber das Gegenteil kommt durchaus auch oft vor, aus steuerlichen Gründen.

Klarheit bekommst Du nur über eine Einsicht ins Grundbuch, d.h. du müsstest wissen, ob der Schwager als Eigentümer eingetragen ist. Man wird Dir aber - da Du kein besonderes schutzwürdiges Interesse nachweisen kannst - keine Einsicht ins Grundbuch geben. Vielleicht kommst Du aber doch irgendwie an die Information.

Insgesamt keine schöne Lage. Du brauchst in JEDEM Fall genauere Informationen als die, die Du hast, bevor Du Dir Gedanken und Sorgen machst.
Der Erblasser ist - wenn er nicht durch Erbvertrag gebunden ist - zu Lebzeiten im Prinzip frei, mit seinem Gut zu machen, was er will, genauso wie er frei ist, zu testieren. Deshalb bleib erst mal ruhig und kläre die Sache weiter auf - am besten natürlich durch ein Gespräch mit dem Erblasser (falls noch möglich …)

Gruss
vom Torpedo

Meine Schwiegereltern haben ein Reihenmittelhaus. Jetzt hat
uns ein Bekannter gesagt, das mein Schwiegervater eine
Schenkung zugunsten meines Schwagers gemacht hat.

Jeder darf das was er, hat verschenken!

Gehen jetzt meine Frau und mein anderer Schwager bei der
Erbschaft leer aus

Kommt (bzgl. des Hauses) darauf an, wann deine Schwiegereltern sterben.
Unberücksichtigt bleiben bei der Pflichtteilsberechnung solche Schenkungen, die beim Tod des Erblassers mehr als zehn Jahre her sind.

Sind die beiden jetzt automatisch enterbt ?

Natürlich nicht - hat doch damit nichts zu tun.

Wo kann man feststellen, ob dieses wirklich stimmt ?

Da muss man wohl schon auf den Erbfall warten, und bis dahin noch regelmäßig selber arbeiten gehen.
Für Einsicht ins Grundbuch musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen - Neugier ist keins - und es ist kostenfrei.

Hallo Kerstin, Hallo Willi,

Zum Schluss möchte ich noch einen Rat geben. Wenn es da
wirklich Anhaltspunkte für eine Schenkung gibt, solltet ihr
überlegen, was sich die Eltern dabei gedacht haben.

Danke Kerstin für den Hinweis. Das halte ich auch für sehr wichtig.

Solltet Ihr Euch aber ungerecht behandelt
fühlen, dann bringt doch die Sache mal mit dem Bruder auf den
Tisch. Es gibt auch sehr gute Mediatoren, die sich auf solche
Fälle spezialisiert haben.

Gerade in Erbschaftasstreitigkeiten ist eine Mediation deutlich günstiger als ein jahrelanger Streit vor Gericht. Der Vorteil einer Mediation: da alle Parteien an einer Lösung des des Problems beteiligt sind, werden die Vereinbarungen in der Regel auch eingehalten.
Am Ende steht insbesondere bei Erbschaftsangelegenheitenmeist ein notarieller Vertrag mit Rechtssicherheit für alle Seiten.

Mediatoren in Deiner Gegend, die auf eine fundierte Ausbildung verweisen können, findest Du unter http://www.bafm-mediation.de (Web-Seiten des Bundesverbandes für Familienmediation). Dort kannst Du anhand der PLZ suchen.

Grüsse, Gabi