Ungebetene SMS

Hallo Zusammen,

meine Frau hatte heute morgen eine SMS von einem unbekannten Absender. Text war kurz und knapp: Ich bin auch so g*!F*?
Ich habe nicht vor deswegen irgendwas zu unternehmen, aber es interessiert mich doch, wie hier die Rechtslage ist. Ist das sexuelle Belästigung oder ergibt sich sonst ein Tatbestand?

Schon mal vielen Dank für Eure Mühe.

Viele Grüße
Heiko

Hallo Heiko!

Wenn es wirklich nur *eine* SMS war, vermute ich, dass sich der „Täter“ einfach in der Handynummer geirrt hat, solche SMS durfte ich auch schon des Öfteren mein Eigen nennen. Deine Ausführung „Unbekannter Absender“ lässt mich jedoch eher auf eine Werbe-SMS schließen.

Werbe-SMS erfüllen, genauso wie Werbe-Mails, den Tatbestand der Nötigung, denn es kostet Zeit und Geld, sie zu öffnen.

Sicher ließe sich da auch noch wegen Belästigung was machen, aber ob sich das Ganze wegen einer einzigen SMS lohnt, sei dahin gestellt.

Matthias (in der Hoffnung, dir wenigstens ein klein wenig helfen gekonnt zu haben)

Hallo Matthias,

danke für die Antwort. Das war ganau das, was ich wissen wollte. Ich werde ganz sicher nichts wegen dieser SMS unternehmen, es sei denn davon kommen jatzt ständig welche vom gleichen Absender. Besteht eigentlich eine Chance herauszubekommen, wer hinter dieser Nummer steckt? Ich habe einfach mal angerufen, aber die Mailbox wiederholt leider nur die angerufene Nummer.

Danke und Gruß
Heiko

Hallo Heiko!

Ich habe
einfach mal angerufen, aber die Mailbox wiederholt leider nur
die angerufene Nummer.

Das war genau die Absicht der SMS. Für das Anhören der Nummer hast Du schätzungsweise eine Menge Geld bezahlt!

Viele Grüße
HylTox

Das war genau die Absicht der SMS. Für das Anhören der Nummer
hast Du schätzungsweise eine Menge Geld bezahlt!

Was er ja schnell über den Kostencheck seines Anbieters überprüfen kann.

Um einen Namen zu einer Rufnummer rauszufinden, empfehle ich, dir eine Telefonbuch-CD zuzulegen und anschließend im Netz eine passende Software zur „Rückwärtssuche“ down zu loaden (gibts auch ab und zu für ein paar Euro bei eBay). Da aber leider die wenigsten Handynutzer im Telefonbuch verzeichnet sind, wird sich der Erfolg in Grenzen halten. Aber für Festnetzanschlüsse ist das eine super Sache, hab bisher noch jeden Anrufer rausgekriegt.

Aber Achtung!

Um einen Namen zu einer Rufnummer rauszufinden, empfehle ich,
dir eine Telefonbuch-CD zuzulegen und anschließend im Netz
eine passende Software zur „Rückwärtssuche“ down zu loaden
(gibts auch ab und zu für ein paar Euro bei eBay). Da aber
leider die wenigsten Handynutzer im Telefonbuch verzeichnet
sind, wird sich der Erfolg in Grenzen halten. Aber für
Festnetzanschlüsse ist das eine super Sache, hab bisher noch
jeden Anrufer rausgekriegt.

Auch wenn dich in der Praxis kaum rechtliche Konsequenzen erwarten, sollte man doch zumindest darauf hinweisen, dass der Einsatz solcher Programme in D. gegen das Datenschutzgesetz verstösst, da hier eine automatische Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt.

http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/bdsg…

Soweit ich weiß, darf man zwar sowohl Telefonbuchdaten als auch die Rückwärtssuche benutzen, bloß darf nicht beides zusammen auf einer CD verkauft werden. Kann aber auch sein, dass ich da irre. :smile:

WAS IS DENNN DAS FÜR QUATSCH?? Lass es doch lieber

Werbe-SMS erfüllen, genauso wie Werbe-Mails, den Tatbestand
der Nötigung, denn es kostet Zeit und Geld, sie zu öffnen.

So ein Blödsinn.
Hast Du Dich schon mal mit dem § 240 StGB auseinandergesetzt???
Ich glaube nicht, also schreib nich son scheiss, dass ist ja nicht zu fassen…

Sicher ließe sich da auch noch wegen Belästigung was machen,
aber ob sich das Ganze wegen einer einzigen SMS lohnt, sei
dahin gestellt.

Was ist denn Belästigung für ein Tatbestand???

Matthias (in der Hoffnung, dir wenigstens ein klein wenig
helfen gekonnt zu haben)

Kannst Du mit dem unqualifizierten Quatsch wohl kaum…
Wenn Ihr keine Ahnung habt schreibt doch nicht immer solchen Mist hier hin - ich stell doch im PC - Brett auch nicht mein Unwissenheit zur schau.

Zur Ursprungsfrage:

Die SMS stellt maximal eine Beleidigung auf sexueller grundlage dar.
Diese kann zur Anzeige gebracht werden, wird aber ohne Anwaltliche vertretung wohl eingestellt werden, da Privatklagedelikt.
Also - ich würds einfach unter ulk verbuchen.

M.

Wo hat man dich denn rausgelassen??

So ein Blödsinn.
Hast Du Dich schon mal mit dem § 240 StGB
auseinandergesetzt???

Hast du dich schon mal mit TK- und Online-Recht befasst, du Schlaumeier? Kleiner Tipp: Heise.de veröffentlicht da ab und zu sehr interessante Gerichtsurteile. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Btw: Ja, ich habe das StGB sogar als Taschenbuch, obwohl ich davon ja überhaupt keine Ahnung habe, wie du behauptest. Und mir erscheint „Nötigung“ im Zshg. mit unerwünschtem SMS-Versand durchaus plausibel.

Was ist denn Belästigung für ein Tatbestand???

Hat niemand behauptet. Möchtest du ein Taschentuch?

ich stell doch im PC - Brett auch nicht mein Unwissenheit zur schau.

Brauchst du auch nicht! Dein Posting hier und deine mangelnde Kenntnis in puncto Interpunktion und Rechtschreibung reichen mir schon völlig aus, danke! Desweiteren betreffen nicht wenige Rechtsfragen Themen wie „Handy“ oder „Computer“, so dass ich es als durchaus sinnvoll erachte, wenn sich diesbezgl. auch Leute aus „fremden Brettern“ zu Wort melden.

Aber stänker du ruhig weiter. Manche begreifen es nie …

Hallo!

Also ich kann mir nicht vorstellen, warum eine unerbetene SMS eine Nötigung sein sollte. Da müsstest du schon direkt den Link posten bzw. ein solches Urteil zitieren.

Gruß
Tom

So ein Blödsinn.
Hast Du Dich schon mal mit dem § 240 StGB
auseinandergesetzt???

Hast du dich schon mal mit TK- und Online-Recht befasst, du
Schlaumeier?

Nö, wozu - geschrieben hast du über Nötigung und das ist ein Tatbestand aus dem StGB.
Den liest man.

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und dann subsumiert man den Fall unter den Tatbestand.
Und von Gewalt oder Drohung kann in unserem SMS- Fall nicht die Rede sein. Auch Werbe SMS können diesen Tatbestand nicht erfüllen, es sei denn man droht darin dem empfänger und fordert ihn gleichzeitig auf etwas zu tun oder zu unterlassen.

Kleiner Tipp: Heise.de veröffentlicht da ab und
zu sehr interessante Gerichtsurteile. Wer lesen kann, ist klar
im Vorteil.

Na da bin ich ja sehr gespannt darauf, ein Urteil hier zu lesen, das eine SMS mit dem besagten Text oder eine werbe sms als Nötigung klassifiziert.

Btw: Ja, ich habe das StGB sogar als Taschenbuch, obwohl ich
davon ja überhaupt keine Ahnung habe, wie du behauptest. Und
mir erscheint „Nötigung“ im Zshg. mit unerwünschtem
SMS-Versand durchaus plausibel.

Vielen Menschen erscheint irgendwas plausibel, deshalb ist es noch lange nicht tatsache.
Was zählt ist nur das gesetz und um das einigermaßen zu verstehen benötigt man eine rechtliche vorbildung.

Was ist denn Belästigung für ein Tatbestand???

Hat niemand behauptet. Möchtest du ein Taschentuch?

Sicher ließe sich da auch noch wegen Belästigung was machen, aber
ob
sich das Ganze wegen einer einzigen SMS lohnt, sei dahin gestellt.

achso du meintest was anderes… was kann man denn wegen „belästigung“ machen?

Brauchst du auch nicht! Dein Posting hier und deine mangelnde
Kenntnis in puncto Interpunktion und Rechtschreibung reichen
mir schon völlig aus, danke!

Wenn Dir sonst nix einfällt…

Desweiteren betreffen nicht
wenige Rechtsfragen Themen wie „Handy“ oder „Computer“, so
dass ich es als durchaus sinnvoll erachte, wenn sich
diesbezgl. auch Leute aus „fremden Brettern“ zu Wort melden.

Das ist vollkommen richtig. Aber es ist einfach immer wieder ärgerlich, wenn Leute ohne rechtskenntnis einfach Behauptungen aufstellen, die rechtlich absoult nicht haltbar sind und diese als Tatsachen darstellen. Also lass doch rechtliche Wertungen einfach weg.

M.

Aber es ist einfach immer wieder ärgerlich, wenn Leute ohne
rechtskenntnis einfach Behauptungen aufstellen,

Aber du bist der Held, stimmts? Wissen wir doch alle. Schön, dass du es noch einmal so ausführlich geschildert hast.

Man, man, man, die Linken nu wieder …

LOL - welche Linken??

Aber du bist der Held, stimmts? Wissen wir doch alle. Schön,
dass du es noch einmal so ausführlich geschildert hast.

Ob ich ein Held bin, weil ich eine Ausbildung und ein Studium hinter mir habe, die sich mit Recht, insbesondere Strafrecht befassen, weiß ich nicht - ich glaube nicht.
Ich gehe aber davon aus, dass ich mehr davon verstehe als jemand der diese Vorbildung nicht hat.

Man, man, man, die Linken nu wieder …

Lol und das versteh ich jetz gar nicht - was solln das bedeuten, wo isn da der Zusammenhang, welche linken?

M.