So ein Blödsinn.
Hast Du Dich schon mal mit dem § 240 StGB
auseinandergesetzt???
Hast du dich schon mal mit TK- und Online-Recht befasst, du
Schlaumeier?
Nö, wozu - geschrieben hast du über Nötigung und das ist ein Tatbestand aus dem StGB.
Den liest man.
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und dann subsumiert man den Fall unter den Tatbestand.
Und von Gewalt oder Drohung kann in unserem SMS- Fall nicht die Rede sein. Auch Werbe SMS können diesen Tatbestand nicht erfüllen, es sei denn man droht darin dem empfänger und fordert ihn gleichzeitig auf etwas zu tun oder zu unterlassen.
Kleiner Tipp: Heise.de veröffentlicht da ab und
zu sehr interessante Gerichtsurteile. Wer lesen kann, ist klar
im Vorteil.
Na da bin ich ja sehr gespannt darauf, ein Urteil hier zu lesen, das eine SMS mit dem besagten Text oder eine werbe sms als Nötigung klassifiziert.
Btw: Ja, ich habe das StGB sogar als Taschenbuch, obwohl ich
davon ja überhaupt keine Ahnung habe, wie du behauptest. Und
mir erscheint „Nötigung“ im Zshg. mit unerwünschtem
SMS-Versand durchaus plausibel.
Vielen Menschen erscheint irgendwas plausibel, deshalb ist es noch lange nicht tatsache.
Was zählt ist nur das gesetz und um das einigermaßen zu verstehen benötigt man eine rechtliche vorbildung.
Was ist denn Belästigung für ein Tatbestand???
Hat niemand behauptet. Möchtest du ein Taschentuch?
Sicher ließe sich da auch noch wegen Belästigung was machen, aber
ob
sich das Ganze wegen einer einzigen SMS lohnt, sei dahin gestellt.
achso du meintest was anderes… was kann man denn wegen „belästigung“ machen?
Brauchst du auch nicht! Dein Posting hier und deine mangelnde
Kenntnis in puncto Interpunktion und Rechtschreibung reichen
mir schon völlig aus, danke!
Wenn Dir sonst nix einfällt…
Desweiteren betreffen nicht
wenige Rechtsfragen Themen wie „Handy“ oder „Computer“, so
dass ich es als durchaus sinnvoll erachte, wenn sich
diesbezgl. auch Leute aus „fremden Brettern“ zu Wort melden.
Das ist vollkommen richtig. Aber es ist einfach immer wieder ärgerlich, wenn Leute ohne rechtskenntnis einfach Behauptungen aufstellen, die rechtlich absoult nicht haltbar sind und diese als Tatsachen darstellen. Also lass doch rechtliche Wertungen einfach weg.
M.