KEINE Heizung - Fragen zum Mietrecht

Hallo zusammen,
in der Mietwohnung eines Bekannten gibt es keine Heizung. Das steht auch so im Mietvertrag. Dazu habe ich drei Fragen:

  1. Gibt es eine gesetzliche Pflicht für den Vermieter, eine Heizung in der Wohnung zur Verfügung zu stellen. D.h. darf er überhaupt eine Wohnung ohne Heizung vermieten?
  2. Wenn es eine solche Pflicht gibt, kann er das durch eine Klausel im Mietvertrag umgehen - oder ist eine solche Klausel vielleicht rechtswidrig?
  3. Gibt es trotz Klausel einen Anspruch auf Mietminderung?
    Danke!
    Gruß Tim

Hallo Tim,

ist das ein Altbau in dem vielleicht Gasanschlüsse sind?
So eine Wohnung hatte ich mal. Da kam nur die Gasleitung aus der Wand,die Öfen und den Anschluß an die Gasleitung bzw Kamin mußte ich selbst bezahlen.

Aber gar keine Möglichkeit, das käme mir auch seltsam vor.

Gruß
Maja

Hallo
,

in der Mietwohnung eines Bekannten gibt es keine Heizung. Das
steht auch so im Mietvertrag. Dazu habe ich drei Fragen:

  1. Gibt es eine gesetzliche Pflicht für den Vermieter, eine
    Heizung in der Wohnung zur Verfügung zu stellen. D.h. darf er
    überhaupt eine Wohnung ohne Heizung vermieten?

Nein, wenn der Mieter diesen Vertrag unterschreibt muss er selbst Sorge dafür tragen, dass er eine Heizung hat.

  1. Wenn es eine solche Pflicht gibt, kann er das durch eine
    Klausel im Mietvertrag umgehen - oder ist eine solche Klausel
    vielleicht rechtswidrig?

Nein, er muss sich einen Ofen kaufen oder wenn möglich elektrisch heizen.

  1. Gibt es trotz Klausel einen Anspruch auf Mietminderung?

Nein.

Gruss Günter