nun die chefs wollen uns für den monat august 04, 3 wochen zwangsurlaub aufdrücken, weil manche abteilungen in der zeit nicht viel arbeit hätten.
die argumente, dass viele frauen in der zeit zu hause sitzen müssten weil ihre männer kein urlaub bekommen, dass die hauptsaisson finanziell nicht günstig ist und und und fand kein gehör.
auch die situation, dass man ja 3 wochen nehmen kann wenn man will aber doch einen offen stehen sollte es auf 2 wochen zu beschränken ist fehlgelaufen.
als pr ist mir aber bewußt, dass nur aus ganz zwingenden gründen auf betriebliches gepocht werden kann und sonst die anliegen der angestellten vorgehen.
was kann ich tun und was kann ich anführen um das dieser beschluß nicht geltend gemacht wird?
nun die chefs wollen uns für den monat august 04, 3 wochen
zwangsurlaub aufdrücken, weil manche abteilungen in der zeit
nicht viel arbeit hätten.
die argumente, dass viele frauen in der zeit zu hause sitzen
müssten weil ihre männer kein urlaub bekommen, dass die
hauptsaisson finanziell nicht günstig ist und und und fand
kein gehör.
Das kann dem AG auch egal sein! Wenn er einen Grund findet… (Lehrer und Erzieherinnen im KiGa müssen auch!)
als pr ist mir aber bewußt, dass nur aus ganz zwingenden
gründen auf betriebliches gepocht werden kann und sonst die
anliegen der angestellten vorgehen.
Da solltest Du Dich etwas besser informieren! Gerade als PR!!!
Letztendelich hat der AG ein Direktionsrecht, das er auch im Bezug auf Betriebsurlaub nutzen kann! Und wenn nachweislich in der gewissen Zeit wenig los ist, reicht das in der Regel!
ABER: Schau Dir mal den § 87 BetrVG an!
was kann ich tun und was kann ich anführen um das dieser
beschluß nicht geltend gemacht wird?