Ich arbeite beim Sozialamt, und da habe ich natürlich auch öfetrs mit Menschen zu tun, die (angeblich oder wirklich) kein Konto bekommen. In der Stadt, wo ich arbeite, ist es so, dass die Sparkasse jedem ein Konto auf Guthabenbasis gibt. Ich weiß allerdings nicht, auf welcher (Rechts-)grundlage. Ich habe auch mal in einer anderen Stadt gehört, dass es dort die Sparkasse und die Postbank tun, außer wenn man bei diesen Kreditinstituten selbst noch Schulden hat.
Da mich diese Angelegenheit natürlich auch interessiert, habe ich mal in zwei Foren zum Thema Sozialhilfe nachgeschaut und folgende Postings gefunden:
Das AG Düsseldorf erinnerte an die gesetzliche Verpflichtung der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen,
jedermann auf Antrag ein Konto zu eröffenen. Daraus folgte, dass sie auch nicht ohne weiteres ein Konto
auflösen dürften. Es könne zwar Situationen geben, in denen fristlose Kündigung in Frage komme. Der
angeführte Grund reiche jedoch nicht aus, auch wenn die Sparkasse bei Pfändungen sorgfältig vorgehen
müsse, umm keine Ersatzansprüche der Gläubiger zu riskiren.
( Urteil AG Düsseldorf vom 29.04.1994 - 31 C 50.236/94 )
So der Leitsatz des Urteils.
In der Regel eröffnen die Postbanken Girokonten auch für Leute mit negativer Schufa. Zwar wird kein
Überzeihungskredit eingeräumt aber die Postbanken haben sich dazu verpflichtet auch dann Girokonten zu
führen, wenn der Betreffende negative Schufa hat.
Es sei denn es wurde bereits ein Konto bei der Postbank geführt und es bestehen noch Forderungen aus
diesem Verhältnis.
Es besteht noch die Möglichkeit, ein Guthabenkonto einzurichten. Falls man mit Pfändungen rechnen
muß, sollte man darauf dringen, daß die Kontoeröffnung ohne Schufa -Klausel erfolgt. Man kann zwar das
Konto auch nicht um einen Pfennig überziehen, es wird jedoch auch nicht bei der Schufa eingetragen. Auf
diese Weise bleibt es relativ geschütz. Machen jedoch nicht alle Banken, da sie daran nur wenig
verdienen.
Ich würde es einmal bei der örtlichen Sparkasse probieren.
Viel Erfolg!
Leider gibt es keine Möglichkeit, eine Bank zur Einrichtung eines Girokontos zu zwingen. Eine Bank
schließt mit ihrem Kunden einen Dienstleistungsvertrag. Und da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben,
kann sie das tun mit wem sie will. Jedoch ist den meisten Banken nicht daran gelegen, verschuldeten
Menschen ein Konto einzurichten.
Aber ein Tip. Die meisten Banken lassen sich darauf ein, ein Sparbuch einzurichten, da man dieses nicht
überziehen kann. Man kann zwar auf ein Sparbuch überweisen, aber nicht davon weg unbare Zahlungen
leisten. Man muß den Betrag abheben und als Bareinzahlung wieder abgeben (es lebe der
Bürokratismus!). Ein weiterer Nachteil: Überweisungen auf ein Sparbuch dauern 3 -4 Tage länger.
Ich habe auch selbst eine entsprechende Frage gepostet. Wenn ich noch etwas erfahre, sage ich dir Bescheid.
Gruß,
Delia