Bank verweigert Girokonto

Ich bin Mitarbeiterin eines Unternehmens im Personalwesen und habe kürzlich einen Mitarbeiter eingestellt, dem bisher jede Bank die Einrichtung eines Girokonots verwehrte, nicht einmal ein reines Guthabenkonto will man ihm einrichten.

M.E.nach existiert ein Urteil des BGH demzufolge jedem Bundesbürger ein Girokonto zu gewähren ist, da er sonst in der heutigen Zeit nicht am allgemein üblichen bargeldlosen Verkehr teilnehmen kann. Dieses Urteil wurde meines Wissens seitens der Verbraucherzentrale erstritten.
Frage:
weiß jemand den genauen Urteilstext ( unter Angabe des Az oder wo ich ihn finden kann ), um diesen das nächste Mal der Bank " um die Ohren hauen " zu können.
Diese Angelegenheit ist sehr eilig, da ich dem MA zugesagt habe, mich darum zu kümmern.
In den im Internet veröffentlichten Urteilen des BGH bin ich leider nicht fündig geworden.
Vielen Dank
Gruß cP.

Meines Wissens gibt es keinen generellen Anspruch auf ein Girokonto. Viele Sparkassen sind jedoch auf Weisung des jeweiligen Trägers zur Einrichtung eines Girokontos verpflichtet. Ich würde dem Mitarbeiter daher raten, es bei einer Sparkasse, evtl. auch bei der Postbank, zu versuchen. Man kann aber davon ausgehen, daß es dann auch dort keinen Dispokredit geben wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meines Wissens gibt es keinen generellen
Anspruch auf ein Girokonto. Viele
Sparkassen sind jedoch auf Weisung des
jeweiligen Trägers zur Einrichtung eines
Girokontos verpflichtet. Ich würde dem
Mitarbeiter daher raten, es bei einer
Sparkasse, evtl. auch bei der Postbank,
zu versuchen. Man kann aber davon
ausgehen, daß es dann auch dort keinen
Dispokredit geben wird.

Thanks!
Bei der Sparkasse und bei der Post hat er es bereits versucht. Ohne Erfolg.

Gruß Posy

Hi!

Habt ihr denn als Unternehmensberatung keine Bank?!?

Redet doch mit dieser und mit etwas „freundlichem Druck“ sollte es ja wohl kein Problem sein, dort ein Konto für einen eurer Mitarbeiter zu bekommen, oder?!?

Gruß

Bernd

Ich bin Mitarbeiterin eines Unternehmens
im Personalwesen und habe kürzlich einen
Mitarbeiter eingestellt, dem bisher jede
Bank die Einrichtung eines Girokonots
verwehrte, nicht einmal ein reines
Guthabenkonto will man ihm einrichten.

Hallo,

ich würde mir da nicht allzu große Sorgen machen. Bei solchen Personen ist idR. davon auszugehen, dass die Gehaltszahlungen direkt auf das Girokonto des Gerichtsvollziehers zu leisten sind. Es ist davon auszugehen, dass die Vermögensverhältnisse des Mitarbeiters als „nicht geordnet“ einzustufen sind. Und dies kann für den Arbeitgeber die allergrößten Probleme mit sich bringen.

Matthias

Hallo,

ich würde mir da nicht allzu große Sorgen
machen. Bei solchen Personen ist idR.
davon auszugehen, dass die
Gehaltszahlungen direkt auf das Girokonto
des Gerichtsvollziehers zu leisten sind.
Es ist davon auszugehen, dass die
Vermögensverhältnisse des Mitarbeiters
als „nicht geordnet“ einzustufen sind.
Und dies kann für den Arbeitgeber die
allergrößten Probleme mit sich bringen.

Matthias

Hallo,
trotz allem zunächst vielen Dank, aber das ist keine Antwort auf meine Frage.
Wenn der BGH die Angelegenheit genauso sähe wie Du ( Du bist nicht zufälligerweise Angestellter bei einer Bank ?) hätte er wohl nicht im Sinne der Verbraucher geurteilt !
Auch ein Sozialhilfeempfänger benötigt ein Konto und auch dabei handelt es sich um Menschen, die evt. Schulden und eine negative Schufa-Auskunft haben.
Außerdem soll es dabei auch schon oft genug vorgekommen sein, daß die Schufa Daten gespeichert hat, die sie gar nicht mehr hätte gespeichert haben dürfen oder die irrtümlicherweise gespeichert wurden.
Sache ist doch, daß man an diesen Bankkunden absolut nichts verdienen kann, da ausschließlich Guthabenkonto und daß gefällt natürlich keiner Bank, je höher die Überziehung umso besser, schließlich lebt man von den Gebühren und Zinsen.Wie ich diese Einstellung von Dir finde, dazu möchte ich mich hier lieber nicht äußern, aber vielleicht sollte es Dir einmal genauso gehen.
Ob Du dann immer noch so reden würdest ? So etwas kann durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit schneller passieren als man glaubt. Je höher das Roß auf dem man sitzt, umso tiefer fällt man in der Regel.
Außerdem scheinst Du von der Fürsorgepflicht, die man als AG seinem AN gegenüber hat, noch nie etwas gehört zu haben.
Gruß Posy

Ich arbeite beim Sozialamt, und da habe ich natürlich auch öfetrs mit Menschen zu tun, die (angeblich oder wirklich) kein Konto bekommen. In der Stadt, wo ich arbeite, ist es so, dass die Sparkasse jedem ein Konto auf Guthabenbasis gibt. Ich weiß allerdings nicht, auf welcher (Rechts-)grundlage. Ich habe auch mal in einer anderen Stadt gehört, dass es dort die Sparkasse und die Postbank tun, außer wenn man bei diesen Kreditinstituten selbst noch Schulden hat.
Da mich diese Angelegenheit natürlich auch interessiert, habe ich mal in zwei Foren zum Thema Sozialhilfe nachgeschaut und folgende Postings gefunden:

Das AG Düsseldorf erinnerte an die gesetzliche Verpflichtung der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen,
jedermann auf Antrag ein Konto zu eröffenen. Daraus folgte, dass sie auch nicht ohne weiteres ein Konto
auflösen dürften. Es könne zwar Situationen geben, in denen fristlose Kündigung in Frage komme. Der
angeführte Grund reiche jedoch nicht aus, auch wenn die Sparkasse bei Pfändungen sorgfältig vorgehen
müsse, umm keine Ersatzansprüche der Gläubiger zu riskiren.

( Urteil AG Düsseldorf vom 29.04.1994 - 31 C 50.236/94 )

So der Leitsatz des Urteils.


In der Regel eröffnen die Postbanken Girokonten auch für Leute mit negativer Schufa. Zwar wird kein
Überzeihungskredit eingeräumt aber die Postbanken haben sich dazu verpflichtet auch dann Girokonten zu
führen, wenn der Betreffende negative Schufa hat.

Es sei denn es wurde bereits ein Konto bei der Postbank geführt und es bestehen noch Forderungen aus
diesem Verhältnis.

Es besteht noch die Möglichkeit, ein Guthabenkonto einzurichten. Falls man mit Pfändungen rechnen
muß, sollte man darauf dringen, daß die Kontoeröffnung ohne Schufa -Klausel erfolgt. Man kann zwar das
Konto auch nicht um einen Pfennig überziehen, es wird jedoch auch nicht bei der Schufa eingetragen. Auf
diese Weise bleibt es relativ geschütz. Machen jedoch nicht alle Banken, da sie daran nur wenig
verdienen.

Ich würde es einmal bei der örtlichen Sparkasse probieren.
Viel Erfolg!

Leider gibt es keine Möglichkeit, eine Bank zur Einrichtung eines Girokontos zu zwingen. Eine Bank
schließt mit ihrem Kunden einen Dienstleistungsvertrag. Und da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben,
kann sie das tun mit wem sie will. Jedoch ist den meisten Banken nicht daran gelegen, verschuldeten
Menschen ein Konto einzurichten.

Aber ein Tip. Die meisten Banken lassen sich darauf ein, ein Sparbuch einzurichten, da man dieses nicht
überziehen kann. Man kann zwar auf ein Sparbuch überweisen, aber nicht davon weg unbare Zahlungen
leisten. Man muß den Betrag abheben und als Bareinzahlung wieder abgeben (es lebe der
Bürokratismus!). Ein weiterer Nachteil: Überweisungen auf ein Sparbuch dauern 3 -4 Tage länger.

Ich habe auch selbst eine entsprechende Frage gepostet. Wenn ich noch etwas erfahre, sage ich dir Bescheid.

Gruß,
Delia

Hallo! Meines Wissens gibt es bei Banken keinen Kontrahierungszwang, d.h. die Banken müssen niemandem ein Konto eröfnnen, auch nicht auf Guthabenbasis. Anders ist die Rechtslage wohl nur in NRW, da § 8 der SparkassenVerordnung NRW dies voreschreibt.
Wer in NRW lebt, hat also Glück. Allerdings gilt diese Konto-Pflicht wohl nicht für Leute, die „Mist“ machen, z.B. Betrug.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schulden…keine Arbeit…noch mehr Schulden

Arbeit gefunden…kein Konto…Arbeit verloren…

Arbeit verloren…kein Geld…Schulden

Ein Teufelskreis

Posy, Du bist Klasse das Du Dich so um Deine zukünfitgen Mitarbeiter kümmerst!!HUT AB !! Weiter so

Du weißt was assozial bedeutet?!?

NEIN - nicht dsa man Schulden hat… das kann jedem passieren…

ASSOZIAL ist, wenn man andere Menschen verurteilt die man nicht kennt und Menschen mit Problemen auf Deine Art und Weise begegnet!

Nun darfste dreimal raten, was ich von Dir halte!

Bernd

Hier ist eine Antwort, die ich in einem anderen Forum erhalten habe:

„Ein Urteil ist mir nicht bekannt. Es gibt aber einen Trick, um die
Sparkassen zu „zwingen“:
Richten Sie ein Sparbuch ein, wo dann regelmäßig Zahlungen eingehen, die
dann auch wieder abgehoben werden. Dies bedeutet viel Aufwand dfür die die
Sparkasse und man ist dann dort schnell geneigt, ein Girokonto auf
Guthabenbasis einzurichten.“

Gruß,
Delia

Hallo Bernd,

auf der einen Seite kann ich Dir nur zustimmen, denn man darf nicht alle Menschen über einen Kamm scheren und sollte jedem Betroffenen zuhören, wenn er seine Situation erklärt.

Auf der anderen Seite war ich auch mal Arbeitgeber und habe da so meine schlechten Erfahrungen gemacht.

Am Anfang war ich auch sehr „sozial“ eingestellt und habe jemanden mit Geldproblemen (=Schufa-Eintrag) eingestellt und mich hinterher über meine auffällig leere Ladenkasse gewundert. Hinterher kam raus, dass es Schulden durch überhöhten Konsumgut-Verbrauch (=Lebenswandel) waren.

Beim zweiten mal habe ich dann jemanden eingestellt, der die Schulden als Rest einer gescheiterten Existenzgründung hatte. Da lief dann alles gut…

Entsprechende Storys habe ich auch schon von selbstständigen Freunden gehört.

Mein Fazit: Wenn für die Schulden keine guten Gründe da sind, dann ist zumindest Vorsicht und Nachfragen angesagt. Im Zweifel ist man sich selbst am nächsten, denn als Selbstständiger ist evtl. dann das eigene Geld weg.

Grüsse

Sven

Noch eine Antwort aus dem anderen Forum:

"Hallo,
nach dem Sparkassengesetz §§ 2 ff. hat jeder ein Recht auf die Errichtung
eines Girokontos und darauf, die Schufaerklärung n i c h t zu unterschreiben.
Dann darf das Konto natürlich nur im Guthabenbereich geführt werden.

Ausnahmen von diesem Recht gibt es in besonderen Fällen, in denen z.B. der
Betroffene die Bank, bei der das Konto eröffnet werden soll, betrogen hat o.ä.
Ansonsten gibt es zudem eine Vereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für
Arbeit und den Sparkassen, wonach diese sich bereiterklärt haben, Konten zu
eröffnen.

Wenn also die Eröffnung abgelehnt wird, auf das Sparkassengesetz verweisen.
Dann wird die Eröffnung nicht mehr abgelehnt.

Mit Gruß
[email protected]"

Gruß,
Delia

Hi!

Hallo Bernd,

auf der einen Seite kann ich Dir nur
zustimmen, denn man darf nicht alle
Menschen über einen Kamm scheren und
sollte jedem Betroffenen zuhören, wenn er
seine Situation erklärt.

Sorry, aber wie er zu seinen Schulden gekommen ist geht Dich in der Regel ja auch gar nichts an, oder?!?

Auf der anderen Seite war ich auch mal
Arbeitgeber und habe da so meine
schlechten Erfahrungen gemacht.

Wer hat die noch nicht ;o)

Am Anfang war ich auch sehr „sozial“
eingestellt und habe jemanden mit
Geldproblemen (=Schufa-Eintrag)
eingestellt und mich hinterher über meine
auffällig leere Ladenkasse gewundert.
Hinterher kam raus, dass es Schulden
durch überhöhten Konsumgut-Verbrauch
(=Lebenswandel) waren.

Naja, viele von denen sind ja selbst Schuld, aber die wenigsten davon kriminell und so etwas passiert genauso bei Leuten die keinen Schufa-Eintrag haben…

Beim zweiten mal habe ich dann jemanden
eingestellt, der die Schulden als Rest
einer gescheiterten Existenzgründung
hatte. Da lief dann alles gut…

Ich habe noch letzte Woche einem Arbeitskollegen aus der Patsche geholfen, der privaten Konkurs angemeldet hat, um zumindest eine Forderung (d.h. ein Vergleichsangebot der Spasskasse) zu begleichen… das Geld hatte ich kurz drauf wieder…ist halt immer etwas Glück und Menschenkenntnis nötig…

Entsprechende Storys habe ich auch schon
von selbstständigen Freunden gehört.

Mein Fazit: Wenn für die Schulden keine
guten Gründe da sind, dann ist zumindest
Vorsicht und Nachfragen angesagt. Im
Zweifel ist man sich selbst am nächsten,
denn als Selbstständiger ist evtl. dann
das eigene Geld weg.

Vorsicht… auf alle Fälle…
Nachfrage…muß nicht sein, da Privatsache…

Grüsse

Sven

Problem war nur bei obigen Artikel, die Verallgemeinerung über diese MENSCHEN!

Bis denne

Bernd

Hallo Bernd

Sorry, aber wie er zu seinen Schulden
gekommen ist geht Dich in der Regel ja
auch gar nichts an, oder?!?

Prinzipiell wirklich nicht, die Frage ist beim Vorstellungsgespräch meines Wissens sogar verboten => Bewerber darf lügen, ohne hinterher gefeuert zu werden.

Aber:

  1. Bei einem kleinen Unternehmen mit Umsatz

Hi!

(Bei den Amis gibt es

für Existenzgründer sowieso eine zweite
Chance, warum nicht bei uns ?)

Klare Antwort: Keine Ahnung ;o))

Wer also beim Bewerbungsgespräch keine
schlüssige Antwort hat oder grundsätzlich
alles auf die „böse Bank“ schiebt, hat
bei mir verloren.

Sorry, aber vielfach sind es leider auch die Banken ;o(

Da stellt sich dann die Frage, woher er
„kurze Zeit später“ das Geld her hat ???
War da noch was in Luxemburg auf
schwarzen Konten ???

Nööö, aber auch einen Arbeitgeber, der sein Problem und ihn kennt und ihm hilft und ggf. Vorschüsse zahlt!