Hallo,
kann man damit eine Strattat begehen (kein Unfall, kein Alk. etc.) ? Z.B. jmd. braust zu Nachtzeiten mit gut 100km/h durch eine 30er Zone. Kann das als Straftat gerechnet werden ? Wenn ja, was ist üblich vor Gerichten ?
Gruss
Enno
Hallo,
kann man damit eine Strattat begehen (kein Unfall, kein Alk. etc.) ? Z.B. jmd. braust zu Nachtzeiten mit gut 100km/h durch eine 30er Zone. Kann das als Straftat gerechnet werden ? Wenn ja, was ist üblich vor Gerichten ?
Gruss
Enno
Hallo Enno,
kann man damit eine Strattat begehen (kein Unfall, kein Alk.
etc.) ? Z.B. jmd. braust zu Nachtzeiten mit gut 100km/h durch
eine 30er Zone. Kann das als Straftat gerechnet werden ? Wenn
ja, was ist üblich vor Gerichten ?
unter Umständen ja. § 315c ahndet die „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Absatz 2d nennt: wer „an unübersichtlichen Stellen … zu schnell fährt“. Fraglich wäre, ob man Nachtfahrten als „unübersichtlich“ gelten lässt. Aber prinzipiell wäre eine Verurteilung möglich, sofern „dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ sind. Möglich ist eine „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder … Geldstrafe“.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Nein
Hallo,
kann man damit eine Strattat begehen (kein Unfall, kein Alk.
etc.) ? Z.B. jmd. braust zu Nachtzeiten mit gut 100km/h durch
eine 30er Zone. Kann das als Straftat gerechnet werden ? Wenn
ja, was ist üblich vor Gerichten ?
Nein das reine zu schnell fahren ohne hinzutreten weiterer Umstände ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bußgeld: 300,- Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 3 Monate
Alles weitere:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/bussgeldrechner…
M.
Dank’ an beide (owT)
.
Hallo Enno,
meines Kenntnisstandes in der Schweiz schon! In Deutschland nein.
Gruß Ivo