Wer kann Unfall anzeigen?

Liebe ExpertInnen,

kann ein Unbeteiligter resp. Zeuge einen Unfall bei der Polizei anzeigen? Allgäuer Alltag: Ein Bäuerlein treibt seine Herde aus, ein Autofahrer fährt eine Kuh tot, Fahrer springt raus, brüllt rum, Bäuerlein sagt vor Schreck: „Macht ja nichts“, Fahrer steigt ein und braust davon. Was sagt die Polizei, wenn ich den Fahrer anzeigen will, obwohl ich ja nicht geschädigt bin? Wer weiß was?

Danke für jede Antwort!

Liebe ExpertInnen,

kann ein Unbeteiligter resp. Zeuge einen Unfall bei der
Polizei anzeigen? Allgäuer Alltag: Ein Bäuerlein treibt seine
Herde aus, ein Autofahrer fährt eine Kuh tot, Fahrer springt
raus, brüllt rum, Bäuerlein sagt vor Schreck: „Macht ja
nichts“, Fahrer steigt ein und braust davon. Was sagt die
Polizei, wenn ich den Fahrer anzeigen will, obwohl ich ja
nicht geschädigt bin? Wer weiß was?

Natürlich kann ein Zeuge einen Unfall anzeigen. Insbesondere bei Unfallflucht macht dies auch sinn.
Einigen sich die Parteien jedoch vor ort ist eine Anzeige bei der Polizei unnütz und verursacht im Prinzip nur verwaltungsaufwand. Abgesehen davon, das die Unfallbeteiligten eine Owianzeige bekommen können, die sie zusätzliches Geld kostet.
In einigen Bundesländern kommt die Poliezi gar nicht mehr zur Aufnahme eines normalen Unfalls, weil dies vorrangig ein Versicherungsfall ist.

M.

Hi

Einigen sich die Parteien jedoch vor ort

ist „macht ja nix“ ne Einigung?

Hab ich auch mal gesagt, als mich ein Autofahrer beim Einbiegen auf ne Tanke vom Fahrrad geschossen hatte…
Da auf dem ersten Blick der Schaden hauptsächlich bei ihm war (Pedal > Beule im Schweller, Knie > Beule im Seitenteil, Schulter > Abdruck Dachkante, und bei mir nix auffälliges war, und der Typ völlig verstört war hab ich gesagt dass er in zukunft ein biserl ddie Augen aufmachen soll. 2 Tage danach konnte ich nicht mehr laufen… Bluterguss und Prellungen. Hätte man da nachträglich nochmal beigehen können oder war diese „Einigung“ in so 'nem Fall „endgültig“?

Ist eh zu lange her, aber prinzipiell?
HH

p.s.?
Ich auf dem Radweg…

Das ist eine andere Frage :wink: ratschläge zum Unfall

Hi

Einigen sich die Parteien jedoch vor ort

ist „macht ja nix“ ne Einigung?

Na im Prinzip schon. Wenn mir einer auf meinen wagen auffährt, der eh nächste woche zum schrott soll und mir isses egal, weil ich nich noch geld zum nachteil aller versicherungsnehmer rausschlagen will, dann heißt „macht ja nix“, mir is kein schaden entstanden.
Kein schaden, kein Unfall.

Wenn ich dazu allerdings raten sollte, würde ich jedem empfehlen, wenn er nicht 100%ig sicher ist, dass er keine Ansprüche stellen will die Polizei zu alarmieren, ist immer am sichersten.
Es sei denn man ist sicher, dass man den Unfall selbst verschuldet hat. Dann muss man natürlich mit seinem gewissen ausmachen, ob man den unfallgegner davon überzeugen kann/will, dass alles eigentlich nicht so schlimm ist und man sich auf „macht ja nix“ einigt.

Ansonsten würde ich als Verursacher immer versuchen, die Sache ohne polizei zu regeln, auch wenn ich meine Schuld voll eingestehe - dann spart man wenigstens das Geld für die Owi.
Man sollte, wenn man sich vor ort einigt, dass ein schaden entstanden ist, zumindest ein europäisches unfallprotokoll ausfüllen, liefern die versicherungen meist mit und fotos machen (einmalkamera im fz dabeihaben).
Einigt man sich auf „macht ja nix“, sollte man sich zumindest das Kennzeichen des gegnerischen Kfz, unfallzeit und ort notieren, falls es später doch was macht.

Hab ich auch mal gesagt, als mich ein Autofahrer beim
Einbiegen auf ne Tanke vom Fahrrad geschossen hatte…
Da auf dem ersten Blick der Schaden hauptsächlich bei ihm war
(Pedal > Beule im Schweller, Knie > Beule im Seitenteil,
Schulter > Abdruck Dachkante, und bei mir nix auffälliges
war, und der Typ völlig verstört war hab ich gesagt dass er in
zukunft ein biserl ddie Augen aufmachen soll. 2 Tage danach
konnte ich nicht mehr laufen… Bluterguss und Prellungen.
Hätte man da nachträglich nochmal beigehen können oder war
diese „Einigung“ in so 'nem Fall „endgültig“?

Leider bin ich im Zivilrecht nicht sehr firm, aber meines wissen kann man noch bis zu 2 Jahren nach dem VU ansprüche stellen (bitte verbessert mich).
Den Unfall, erst recht deine Verletzungen hättest du bei der Polizei noch nachträglich als unfall anzeigen können. Der Fahrer ist in diesem Fall sogar verdächtig eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben.

M.

Hi
na, ich will dem nicht rückwirkend eine verpassen :smile:

ich bin nicht so ungeschickt auf dem rad - aber hätt ich gewußt das meine Knochen doch so leiden wenn sie mit nem Clio kontakten hätt ich irgendwas notiert… Schuldeingeständnis, kurzes Protokoll, etc.
Die Blauen Flecken und Prellungen kamen halt verzögert zum Vorschein.

Wart nur prinzipiell ne Frage, ob diese Vorort-Regelung „alles OK“ bei veränderten Folgen widerrufen werden kann.

HH

Verletzte Personen
Wenn es sich nur um eine Kuh handelt und die Beteiligten sich geeinigt haben, wird die Polizei sich nicht groß einmischen.

Etws anders sieht es aus, wenn Personen verletzt oder gar getötet worden sind. Körperverletzung ist ein so genanntes Offizialdelikt, d.h. der Staatsanwalt kann und muss auch von sich aus gegen den Verursacher ermitteln. Bei geringfügigen Verletzungen sieht es allerdings in der Regel so aus, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn der Verletzte keine Anzeige erstattet.

Kein Verschulden anerkennen - Versicherung!!
Hallo!

Einigen sich die Parteien jedoch vor ort

ist „macht ja nix“ ne Einigung?

Ja möglicherweise. Eines sollte man jedenfalls beachten: Die Polizei möchte oft nicht kommen (das ist auf Grund des Personalmangels auch verständlich) und sagt: wenn sie sich einigen, dann brauchen Sie uns nicht. Das stimmt rechtlich schon nur: Man möchte ja eventuell auf seine Haftpflichtversicherung zurückgreifen und in jedem Haftpflichtversicherungsvertrag steht eine wichtige Klausel: Man darf sein Verschulden bzw. seine Haftung nicht anerkennen ohne Genehmigung der Versicherung (logisch, denn die müssen ja zahlen)!!! - sonst Leistungsfreiheit.

Daher darf man bei einem Unfall, wenn man seine Haftpflichtversicherung möglicherweise in Anspruch nehmen möchte, niemals (!) sein Verschulden oder seine Haftung anerkennen - auch wenn es noch so eindeutig scheint! Außerdem ist die Verschuldensfrage oft nicht so eindeutig wie sie zunächst in der Situation scheint oder möglicherweise einem Laien scheint.

Daher ist es grundsätzlich am besten die Polizei zu verständigen und keinesfalls ein Verschulden anzuerkennen (zumindest erst mit schriftlichem Sanctus der Versicherung).

Gruß
Tom