Das ist eine andere Frage
ratschläge zum Unfall
Hi
Einigen sich die Parteien jedoch vor ort
ist „macht ja nix“ ne Einigung?
Na im Prinzip schon. Wenn mir einer auf meinen wagen auffährt, der eh nächste woche zum schrott soll und mir isses egal, weil ich nich noch geld zum nachteil aller versicherungsnehmer rausschlagen will, dann heißt „macht ja nix“, mir is kein schaden entstanden.
Kein schaden, kein Unfall.
Wenn ich dazu allerdings raten sollte, würde ich jedem empfehlen, wenn er nicht 100%ig sicher ist, dass er keine Ansprüche stellen will die Polizei zu alarmieren, ist immer am sichersten.
Es sei denn man ist sicher, dass man den Unfall selbst verschuldet hat. Dann muss man natürlich mit seinem gewissen ausmachen, ob man den unfallgegner davon überzeugen kann/will, dass alles eigentlich nicht so schlimm ist und man sich auf „macht ja nix“ einigt.
Ansonsten würde ich als Verursacher immer versuchen, die Sache ohne polizei zu regeln, auch wenn ich meine Schuld voll eingestehe - dann spart man wenigstens das Geld für die Owi.
Man sollte, wenn man sich vor ort einigt, dass ein schaden entstanden ist, zumindest ein europäisches unfallprotokoll ausfüllen, liefern die versicherungen meist mit und fotos machen (einmalkamera im fz dabeihaben).
Einigt man sich auf „macht ja nix“, sollte man sich zumindest das Kennzeichen des gegnerischen Kfz, unfallzeit und ort notieren, falls es später doch was macht.
Hab ich auch mal gesagt, als mich ein Autofahrer beim
Einbiegen auf ne Tanke vom Fahrrad geschossen hatte…
Da auf dem ersten Blick der Schaden hauptsächlich bei ihm war
(Pedal > Beule im Schweller, Knie > Beule im Seitenteil,
Schulter > Abdruck Dachkante, und bei mir nix auffälliges
war, und der Typ völlig verstört war hab ich gesagt dass er in
zukunft ein biserl ddie Augen aufmachen soll. 2 Tage danach
konnte ich nicht mehr laufen… Bluterguss und Prellungen.
Hätte man da nachträglich nochmal beigehen können oder war
diese „Einigung“ in so 'nem Fall „endgültig“?
Leider bin ich im Zivilrecht nicht sehr firm, aber meines wissen kann man noch bis zu 2 Jahren nach dem VU ansprüche stellen (bitte verbessert mich).
Den Unfall, erst recht deine Verletzungen hättest du bei der Polizei noch nachträglich als unfall anzeigen können. Der Fahrer ist in diesem Fall sogar verdächtig eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben.
M.