ich bin von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und möchte hiergegen Klage beim Arbeitsgericht (auf Wiedereinstellung für Abfindung) einreichen. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe möchte ich ohne Anwalt arbeiten.
Meine Frage an Euch: Auf was muß ich achten bzw. welche Unterlagen muß ich beibringen, wenn ich zum Arbeitsgericht gehe.
Vielen Dank sagt und einen schönen Tag wünscht Anja.
Frage einfach das Arbeitsgericht selbst. Die sind es gewöhnt, Anfragen juristisch ungeschulter Bürger zu beantworten. Ich würde dort einfach mal anrufen und nach einem Beratungstermin fragen.
du gehst am besten zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Dort nimmst du deinen Arbeitsvertrag, eine Gehaltsbescheinigung (z. B. letzter Lohnzettel) und die Kündigung mit - das ist alles, was sie brauchen.
Viele Grüsse,
Simone
Guten Tag,
ich bin von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und möchte
hiergegen Klage beim Arbeitsgericht (auf Wiedereinstellung für
Abfindung) einreichen. Da ich keine Rechtschutzversicherung
habe möchte ich ohne Anwalt arbeiten.
Meine Frage an Euch: Auf was muß ich achten bzw. welche
Unterlagen muß ich beibringen, wenn ich zum Arbeitsgericht
gehe.
Vielen Dank sagt und einen schönen Tag wünscht Anja.
Du brauchst in der Tat keinen Anwalt. Geh zum Arbeitsgericht (Frist 3 Wochen) und erheb Klage. Die helfen dir dabei.
Was aber wichtig ist: Sag niemals, dass es dir um eine Abfindung geht. Es muß dir immer!! um den Arbeitsplatz gehen. Es gibt einige Menschen, die wegen einer Abfindungsforderung verloren haben. Die Abfindung wird im Laufe der Verhandlung vom Richter oder von der gegnerischen Seite alleine vorgeschlagen.
gruß Marco
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RA ist tatsächlich nicht nötig, man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass der Ausgang des Verfahrens davon abhängt, ob du einen arbeitgeber- oder einen arbeitnehmerfreundlichen Richter hast. Ich wünsche dir das Letztere.
Eigene Erfahrung: Meine Kollegin und ich klagten gegen unseren ehemaligen Arbeitgeber (Anwaltskanzlei) auf Bezahlung noch ausstehenden Gehaltes mit dem Ergebnis, dass bei genau gleichem Sachverhalt mein arbeitgeberfreundlicher Richter mir die Hälfte von dem zugesprochen hat, was die arbeitnehmerfreundliche Richterin meiner Kollegin in einem Verfahren eine Woche später zugesprochen hat. Das ist - leider - unser Rechtssystem.