Datenschutz?

Hallo liebe Experten,

folgende Frage, rein theoretisch:

In einer Fa. gibt es einen 24-Stunden-Sicherheitsdienst, der unter anderem diverse Schlüssel zu diversen Räumen verwaltet. Bei Aus- und Rückgabe eines Schlüssels muss der Ausleiher sich in eine Liste mit Datum, Namen, Uhrzeit, Schlüsselnummer eintragen, ebenso bei der Rückgabe.

Person A leiht sich morgens so einen Schlüssel aus (ganz normal, sie braucht den Schlüssel, um an den Arbeitsplatz zu kommen) und bringt ihn abends wieder zurück (auch mit Datum, Uhrzeit und Namen in Liste eingetragen).

Darf eine Person B, die der Person A übergeordnet ist, nun auf der Liste checken, wann Person A den Schlüssel wieder zurückgegeben hat und somit den Arbeitsplatz verlassen hat?

Des weiteren: Sollte Person B dies wirklich dürfen, muss Person B dieses Wissen dann für sich behalten, oder darf er dieses Wissen gegen Person A verwenden? Damit wäre ja quasi nachgewiesen, dass Person A den Arbeitsplatz zu früh verlassen hätte, bzw. zu spät gekommen ist.

Wie sieht das rechtlich aus?

Danke für Info
Alexa

Hi Alexa,

also, so theoretisch ist Deine Frage gar nicht - solche Fragen / Streitereien sind an der Tagesordnung.
So wie Du die Sache hier schilderst, sehe ich für den Arbeitnehmer keinerlei Handhabe gegen diese Praxis. Beginn und Ende der Arbeitszeit sind mit Sicherheit keine (gegenüber dem Arbeitgeber) schützenswerten persönlichen Daten. Insofern ist diese Praxis nicht zu beanstanden.
Ähnliche Probleme gibt es auch in unserer Firma: das fängt an beim Betreten des Werkgeländes, das mit einem Zutrittberechtigungssystem ausgestattet ist (der Computer registriert wer wann in welcher Richtung ein Drehkreuz passiert), geht mit den Schlüsseln weiter (sind in einem „Safe“ verschlossen, den man mit seinem Ausweis öffnet - alle Daten werden protokolliert) und gipfelt in Luftraumkameras (hochauflösend), die sich (theoretisch) auch zur Mitarbeiterüberwachung einsetzen lassen.
Bei all diesen Fragen (und einigen mehr) hat unser Betriebsrat durchgesetzt, daß die Daten nur zu eng definierten Zwecken verwendet werden dürfen und daß er über jede Datenverwendung informiert wird. Das Ganze ist per Betriebsvereinbarung geregelt.
Also, die Luftraumkameras sind z.B. installiert damit bei Brandmelde- oder anderen Gefahrenmeldealarmen das betroffene Objekt von der Leitstelle betrachtet werden kann. Die Zugangsdaten werden im Zweifel verwendet um z.B. herauszufinden ob eine vermisste Person sich noch auf dem Werkgelände aufhält (schon mehrfach vorgekommen).

Existiert aber kein Vertrag (ob BV, TV oder was auch immer) der die Verwendung der Daten entsprechend einschränkt, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine solche Kontrolle.

Gruß Stefan

P.S.: Es ist ja auch tägliche Praxis in vielen Firmen, daß die Arbeitnehmer zu Beginn und Ende der Arbeitszeit „stechen“ müssen um ihre Arbeitszeit zu erfassen (wenn auch heute nicht mehr mit Stechkarten). Was soll also speziell bei der Schlüsselliste dagegen sprechen?

folgende Frage, rein theoretisch:

In einer Fa. gibt es einen 24-Stunden-Sicherheitsdienst, der
unter anderem diverse Schlüssel zu diversen Räumen verwaltet.
Bei Aus- und Rückgabe eines Schlüssels muss der Ausleiher sich
in eine Liste mit Datum, Namen, Uhrzeit, Schlüsselnummer
eintragen, ebenso bei der Rückgabe.

Person A leiht sich morgens so einen Schlüssel aus (ganz
normal, sie braucht den Schlüssel, um an den Arbeitsplatz zu
kommen) und bringt ihn abends wieder zurück (auch mit Datum,
Uhrzeit und Namen in Liste eingetragen).

Darf eine Person B, die der Person A übergeordnet ist, nun auf
der Liste checken, wann Person A den Schlüssel wieder
zurückgegeben hat und somit den Arbeitsplatz verlassen hat?

Des weiteren: Sollte Person B dies wirklich dürfen, muss
Person B dieses Wissen dann für sich behalten, oder darf er
dieses Wissen gegen Person A verwenden? Damit wäre ja quasi
nachgewiesen, dass Person A den Arbeitsplatz zu früh verlassen
hätte, bzw. zu spät gekommen ist.

Wie sieht das rechtlich aus?

Danke für Info
Alexa

Hallo Stefan,

das Problem ist wirklich nicht sehr theoretisch… es ist aber eher so, dass ich Person A (Abteilungsleitung) bin und Person B eine freie Mitarbeiterin von mir. Ihre Schichtzeiten enden erst um 20.00 Uhr, bis dahin hat sie auch wichtige Dinge zu erfüllen (darf also aus betrieblichen Gründen nicht früher gehen, keine willkür von mir), sie geht aber meistens früher, was ich nur anhand der Schlüssellisten überprüfen kann.

ich weiß aber nicht, ob ich das prüfen darf und ob ich wenn dieses Wissens „nutzen“ kann, um mal Tacheles zu reden. Heute hat Person B mir bzgl. des Schichtendes offen ins Gesicht gelogen… das will ich mir nicht bieten lassen, vor allem da sie sonst wirklich viele Freiheiten von mir hat.

Ich will halt nichts falsch machen.

Danke für Deine Info, dementsprechend dürfte ich das wahrscheinlich tun, oder?

viele Grüße
alexa

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Hallo.

Danke für Deine Info, dementsprechend dürfte ich das
wahrscheinlich tun, oder?

In Ergänzung zu Stefans - richtigen - Informationen noch eine kleine Ergänzung : Bei der Verwendung personenbezogener Daten ist immer das schützenswerte Interesse des „Datenlieferanten“ gegen das berechtigte Interesse des „Sammelnden“ abzuwägen. Im Falle der Schlüsselliste sind nur Name und Uhrzeit personenbezogen oder -beziehbar. Du als Leistungsempfängerin hast natürlich das Recht, die ordnungsgemäße Ziehung der 49 Kugeln Erbringung der Leistung zu überwachen. Die so erlangte Information darfst Du im Innenverhältnis natürlich auch als Gesprächsgrundlage nutzen; ebenso ist diese Information für Weiterungen aus dem Vertragsverhältnis nutzbar. All dies ist Vertragsbestandteil. Kritisch würde es erst dann, wenn Du diese Daten unter Nennung von Ross und Reiter weitergäbest (z.B. ein Posting unter Sonstiges, des Inhaltes „Ludmilla Meisenknødel ist heute schon wieder um 19.30 abgehauen, diese faule Socke“ könnte nicht mehr als vertragskonform angesehen werden :wink:

Gruß kw

A und B - Bäumchen wechsel Dich…:wink:
Hi Alexa,

ja, ja…wenn man mal mit A und B anfängt. In Deinem ersten Posting war der (die) Vorgesetzte noch Person B :smile:)

Scherz beiseite: Also ich hätte da an Deiner Stelle keinerlei Hemmungen. So lange es keine Verträge gibt, die diese Kontrolle verbieten würde ich der Dame sogar eine Kopie Ihrer eigenen Unterschrift unter die Nase halten und sie fragen ob sie mich für dumm verkaufen will!
Btw: Über eine übermäßige Intelligenz kann die Dame aber nun wirklich nicht verfügen. Wer beim Verlassen des Büros / Geländes eine mit Uhrzeit protokollierte Unterschrift leistet und hinterher behauptet länger da gewesen zu sein… (ich spare mir weitere Worte, der Beitrag soll ja nicht gelöscht werden).

Übrigens würdest Du bei einem festangestellten Mitarbeiter hier wahrscheinlich sogar mit einer fristlosen Kündigung durchkommen. Die meisten Arbeitsrichter würden eine ausreichende Störung des Vertrauensverhältnisses bejahen und eine Kü-Schutzklage abweisen.

Viel „Spaß“ bei dem Gespräch wünscht
Stefan

P.S.: Etwas anderes ist der Sicherheitsdienst. Dieser könnte Dir den Einblick in die Listen durchaus verwehren (kommt auf die Verträge an und was sonst noch in der Liste steht) - aber das scheint ja kein Problem zu sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Diskussionen
Hallo Alexa,

auch wenn ich denke, dass Du auch über diese Liste gut argumentieren kannst (wie blöd muss man eigentlich sein, sein Fehlverhalten auch noch so öffentlich zu dokumentieren), würde ich dieser Diskussion aus dem Weg gehen und bei diesem Verdacht einfach selber mal „zufällig“ um kurz vor 8 aufschlagen. Gründe dafür sollte es ja genug geben. Triffst Du sie nicht an…

Dann gibt es schlicht keinen Grund mehr zum diskutieren!

Ja, ja, die lieben Mitarbeiter

Grüße
Jürgen

Hallo,
Dein Problem hat nichts mit Datenschutz zu tun, da es sich bei den Eintragungen in „Eure“ Liste nicht um personenbezogene Daten handelt. Aber dies wurde ja schon eingehend behandelt. Sofern keine andere Arbeitszeitkontrolle (Stechuhr, Arbeitszeitkarte etc.) geführt wird, gehe ich einmal davon aus, dass diese Liste auch zur Festhaltung der Arbeitszeit dient. Insofern hat der/die Vorgesetzte (u.ggf. noch andere) das Einsichtrecht und auch das Recht, die Eintragungen zu verwerten. Wer hier schummelt, schummelt auch sonstwo. Das muss sich wohl der/die Betreffende auch mal ein unangenehmes Gespräch gefallen lassen, immerhin handelt es sich bei Ungereimtheiten um Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten. Schriftliche Abmahnung ist angesagt (nur dann ist eine fristlose Kündigung möglich, wie bereits erwähnt).
Zum Datenschutz: Das scheint so ein Modewort geworden zu sein. Dabei sind nur personenbezogene Daten, Sozialdaten, Krankheitsdaten etc. geschützt. Alles was mit der Steuer zu tun hat, fällt nicht unter Datenschutz (!), sondern unter das Steuergeheimnis. Liegt hier eine Verletzung vor, ist dies schon ein Straftatbestand (wird also viel härter geahntet). Name und Adresse z.B. sind nicht geschützt, die Kommunen dürfen sogar (gegen Entgelt versteht sich), komplette Adressen verkaufen.
Aber was geben unser Mitbürger nicht alles selbst preis: Das komplette Einkaufsverhalten wird über die Bezahlerei mit der EC-Karte offenbart. Die sogen. Pay-Karten verschiedener Kaufhäuser, Tankstellen etc. kriegt Ihr doch nur, wenn Ihr vorher einen Antrag ausfüllt. Schon mal das „Kleingedruckte“ hinsichtl. Datenschutz gelesen. Einverständnis zur Verwertung der Daten wird vorausgesetzt u.u.u. Leasingsverträge werden automatisch der Schufa gemeldet!.
Die EDV ist der Wissenschaft bei weitem voraus: Der Mensch ist gläsern!.

Schönes Wochenende
O.B.

vielen Dank
Hallo nochmal,

vielen Dank euch allen für die Info’s.

Nach Möglichkeit will ich schon versuchen, die Kontrolle über die Schlüssellisten zu vermeiden - aber falls alle Stricke reißen…

Nun ja, mal sehen, was da noch raus kommt…

viele Grüße
alexa

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