Hi Alexa,
also, so theoretisch ist Deine Frage gar nicht - solche Fragen / Streitereien sind an der Tagesordnung.
So wie Du die Sache hier schilderst, sehe ich für den Arbeitnehmer keinerlei Handhabe gegen diese Praxis. Beginn und Ende der Arbeitszeit sind mit Sicherheit keine (gegenüber dem Arbeitgeber) schützenswerten persönlichen Daten. Insofern ist diese Praxis nicht zu beanstanden.
Ähnliche Probleme gibt es auch in unserer Firma: das fängt an beim Betreten des Werkgeländes, das mit einem Zutrittberechtigungssystem ausgestattet ist (der Computer registriert wer wann in welcher Richtung ein Drehkreuz passiert), geht mit den Schlüsseln weiter (sind in einem „Safe“ verschlossen, den man mit seinem Ausweis öffnet - alle Daten werden protokolliert) und gipfelt in Luftraumkameras (hochauflösend), die sich (theoretisch) auch zur Mitarbeiterüberwachung einsetzen lassen.
Bei all diesen Fragen (und einigen mehr) hat unser Betriebsrat durchgesetzt, daß die Daten nur zu eng definierten Zwecken verwendet werden dürfen und daß er über jede Datenverwendung informiert wird. Das Ganze ist per Betriebsvereinbarung geregelt.
Also, die Luftraumkameras sind z.B. installiert damit bei Brandmelde- oder anderen Gefahrenmeldealarmen das betroffene Objekt von der Leitstelle betrachtet werden kann. Die Zugangsdaten werden im Zweifel verwendet um z.B. herauszufinden ob eine vermisste Person sich noch auf dem Werkgelände aufhält (schon mehrfach vorgekommen).
Existiert aber kein Vertrag (ob BV, TV oder was auch immer) der die Verwendung der Daten entsprechend einschränkt, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine solche Kontrolle.
Gruß Stefan
P.S.: Es ist ja auch tägliche Praxis in vielen Firmen, daß die Arbeitnehmer zu Beginn und Ende der Arbeitszeit „stechen“ müssen um ihre Arbeitszeit zu erfassen (wenn auch heute nicht mehr mit Stechkarten). Was soll also speziell bei der Schlüsselliste dagegen sprechen?
folgende Frage, rein theoretisch:
In einer Fa. gibt es einen 24-Stunden-Sicherheitsdienst, der
unter anderem diverse Schlüssel zu diversen Räumen verwaltet.
Bei Aus- und Rückgabe eines Schlüssels muss der Ausleiher sich
in eine Liste mit Datum, Namen, Uhrzeit, Schlüsselnummer
eintragen, ebenso bei der Rückgabe.
Person A leiht sich morgens so einen Schlüssel aus (ganz
normal, sie braucht den Schlüssel, um an den Arbeitsplatz zu
kommen) und bringt ihn abends wieder zurück (auch mit Datum,
Uhrzeit und Namen in Liste eingetragen).
Darf eine Person B, die der Person A übergeordnet ist, nun auf
der Liste checken, wann Person A den Schlüssel wieder
zurückgegeben hat und somit den Arbeitsplatz verlassen hat?
Des weiteren: Sollte Person B dies wirklich dürfen, muss
Person B dieses Wissen dann für sich behalten, oder darf er
dieses Wissen gegen Person A verwenden? Damit wäre ja quasi
nachgewiesen, dass Person A den Arbeitsplatz zu früh verlassen
hätte, bzw. zu spät gekommen ist.
Wie sieht das rechtlich aus?
Danke für Info
Alexa