Hallo,
ich habe von meiner Mutter ein Haus geerbt in das sie ein Wohnrecht für eine der Wohnungen für ihren Lebensgefährten eingetragen hat. Nachdem meine Mutter nun 2 Jahre tot ist war es dem Mann zu einsam, dass seine neue Lebensgefährtin einzieht habe ich ihm verweigert, daherhat er sich eine Mietwohnung gesucht.
Vor einigen Tagen habe ich von ihm Post erhalten, er will jetzt von mir monatlich eine Rente, in Höhe der Miete für das Haus.
Abschliessend muss ich noch betonen, dass ein Verkauf des Hauses derzeit fast nicht möglich ist, eine Vermietung ebenfalls sehr schwierig (in dieser Gegend Deutschland besteht kein Bedarf).
Wäre sehr dankbar über eine Abschätzung der rechtlichen Situation!
Mein rechtsempfinden sagt mir, dass er das geld nicht von dir verlangen kann, da er ja freiwillig ausgezogen ist. ich könnte mir jedoch vorstellen das es Probleme gibt, weil du ihm den Einzug seiner Lebensgefährtin verweigert hast. Hierdurch könnte sein Auszug gerechtfertigt sein und er damit einen anspruch auf dieses geld haben, aber ich will mich nicht festnageln lassen, das ist nur das was mein rechtsempfinden sagt, das ist aber meistens nicht so weit weg von der wahrheit
Ciao Tobi
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ich empfinde ganau wie der kollege, weiss aber nix genaues. denke aber im endeffekt das du nicht zahlen müssen wirst , wenns auch ein bisschen holprig werden kann.
frage aus neugier:
wo ist denn das haus und in welcher grössen/preisklasse ist es???wohne in norwegen, habe aber interesse an einem zweitwohnsitz in der heimat
mfg
mario
der Auszug aus der Wohnung beendet das Recht auf Dauerwohnrecht.
Ein Anspruch auf Ausgleich besteht in diesem Fall nur dann, wenn Dein Vater beweisen kann, dass er von Dir faktisch gezwungen wurde auszuziehen.
ist der Anspruch auf das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? Wie ist die Eintragung formuliert? Als Nießbrauch? Davon hängen möglicherweise einige Rechtsfolgen ab.
Der Lebensgefährte könnte sein Recht auf Nutzung der Wohnung durch den freiwilligen Auszug verwirkt haben. Dann hat er auch keinen Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs.
Zu den Rechtsfolgen kann man allerdings erst etwas sagen, wenn klar ist, um welche Rechte es sich handelt.
Gruß,
Francesco
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wer sein Wohnrecht freiwillig aufgibt verliert daraus die abgeleiteten Rechte mit Ausnahme der Naturalansprüche. Solche Rechte bestehen jedoch sehr oft nur bei bäuerlichen Anwesen, Metzgereien oder Bäckerein.
Verliert man da auch ein dingliches Wohnungsrecht?
Verzichtet man schon bereits durch das Ausziehen aus der Wohnung auf sein dingliches Wohnungsrecht? Oder muss sozusagen aus allen Umständen neben dem bloßen Ausziehen ein „Willenserklärung“ hervorgehen, dass der Berchtigte auf das Wohnrecht verzichten will?