Ich habe einen Artikel über eBay (Deutschland) gekauft. Der Verkäufer wohnt in der Schweiz und jetzt gibt es div. Unstimmigkeiten mit dem Vertrag. Welches Recht gilt nun eigentlich? Deutsches oder das aus der Schweiz?
Mathias
Ich habe einen Artikel über eBay (Deutschland) gekauft. Der Verkäufer wohnt in der Schweiz und jetzt gibt es div. Unstimmigkeiten mit dem Vertrag. Welches Recht gilt nun eigentlich? Deutsches oder das aus der Schweiz?
Mathias
Hallo,
wenn die AGB nichts anderes bestimmen, gilt m. E. das Recht des Landes, in dem der Beklagte wohnt. Wenn du also klagst, gilt Schweizer Recht. Aber sicher bin ich mir nicht.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
dies gilt nach deutschem Recht.
Wenn man im internet Staatsgrenzen bei Geschäften überschreitet, sollte man sich vorher über die möglichen juristischen Konsequenzen mit dem Geschäftspartner verständigen.
In D gilt zumindest: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, bzw. den aus der Unwissenheit heraus resultierenden Rechtsfolgen.
gruss
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Hallo!
Da müsste man zuerst klären, in welchem Land der Gerichtsstand liegt (kann auch für Aktiv- und Passivprozess unterschiedlich sein) und was dann im Internationalen Privatrecht des Landes des Gerichtsstands steht, welches Recht anwendbar ist.
In der Regel gilt Folgendes:
1)Das Recht kann im Vertrag gewählt werden
Grundsätzlich gilt das Recht desjenigen, der die charakteristische Leistung erbringt, es sei denn
Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft (insb. im Internet) gibt es Ausnahmen, insb. dann wenn der Verkäufer seine Internetpräsenz auf das Land des Verbrauchers ausrichtet, also zB auf ebay.de etwas hineinstellt. Das weiß ich nicht auswendig, man müsste das klären, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Schweiz ein Drittstaat ist.
Gruß
Tom
Hallo!
- Es gilt der vereinbarte Gerichtsstand
- Unter Kaufleuten gilt der Gerichtsstand des Beklagten
- Zwischen kaufleuten und Nichtkaufleuten ist der
Gerichtsstand das zuständige Amtsgericht des Wohnsitzes des
Kunden.
Das stimmt so nicht ganz, örtlich zuständig ist normalerweise das Gericht am Sitz des Beklagten. Bei Verbrauchergeschäften gibt es Sonderbestimmungen hinsichtlich Gerichtsstandswahl. Für Verbrauchergeschäfte im internationalen Verkehr gibt es auch Ausnahmen (vgl. zur Schweiz: Lugano Gerichtsstandsübereinkommen - LGVÜ).
Was man nicht verwechseln sollte ist der Ort des Gerichtsstandes bzw. das damit anwendbare Prozessrecht, darüber schreibst du hier, und das anwendbare materielle Recht. Ob der Gerichtsstand jetzt im konkreten Fall in der Schweiz oder in Deutschland liegt, ist völlig unabhängig davon, welches Recht anwendbar ist. Es kann auch vor einem deutschen Gericht Schweizer Recht anzuwenden sein und umgekehrt.
Gruß
Tom