Wann beginnt die Verjährung?

Ich habe zur Zeit heftigen Ärger mit einem Kabelanbieter. Das ganze
beginnt mit einer Mahnung betraf die Kabelgebühr für den Monat Augut
2003. Nach langem hin und her und nach Vorlage einer Kopie meines
Konto-Auszuges schrieb mir die Angestellte über E-Mail: sie haben das
Geld gefunden und mein Kundenkonto sei jetzt ausgeglichen. Allerdings
ist mir durch das Stöbern durch meine Unterlagen aufgefallen das ich
einen Betrag (für Juni 2003) doppelt überwiesen habe was ich denen
auch gleich mitgeteilte. Die Antwort der Angestellten war dann, ich
hätte einen offenen Betrag von 67,06 Euro. So ganz plötzlich???
Natürlich wollte ich wissen, wie sich dieser Betrag zusammensetzt,
was sie mir aber erstmal nicht sagen konnte. Sie müsse das abklären.
Nach fast einer Woche und einer erneuten Mail meinerseits, waren es
dann nur noch ca. 35 Euro. Erstmal ohne Angabe für welchen Zeitraum.
Nach erneuter Nachfrage von mir, kam dann die Antwort: es betrifft
Rechnungen aus dem Jahr 2002 und zwar April, Mai und Juni. Ist das
jetzt schon verjährt? Ich habe von der Fa. hierführ nie eine Mahnung
erhalten. Aus meinen Unterlagen konnte ich allerdings ersehen, das
besagte Rechnungen schon gezahlt sind. Ich habe das Gefühl die wollen
mich reinlegen und auf dieses Spiel habe ich keine Lust. Für eine
Antwort wäre ich echt dankbar.

In welcher Zeit was verjährt, steht im BGB (§§ 194ff BGB). Die Verjährung wird nur durch eine Klage (auch Mahnbescheid) unterbrochen. Mahnungen unterbrechen.

Wenn Du die Rechnungen bezahlt hast, dann muß die Firma beweisen (!), daß Du nicht bezahlt hast. Wenn die also dann trotzdem klagen wollen, fallen sie bei Gericht schlicht auf die Nase. Wer eine schlampige Buchhaltung hat, ist selbst schuld.

Wenn es kritisch wird, schalte einen Anwalt ein. Der freut sich, wenn es Prozesse gibt, bei denen schon vorher das positive Ergebnis für den Mandanten feststeht…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]