Mietfrage: Rausschmiss ohne Risiko?

Hallo!
Eine Bekannte hat einen Laden, der sehr schlecht läuft. Vor fast 3 Jahren hat sie ihn aufgemacht und damals auch einen 5-Jahres-Mietvertrag unterschrieben. Jetzt müsste sie eigentlich den Laden dicht machen, um sich nicht in böse Schulden zu reiten. Außerdem zahlt sie ca 2000 Euro Miete (für mittelmäßige bis durchschnittliche Lage), die wirft der Laden grad noch ab, aber sonst nicht viel.
Sie hat ihren Vermieter gebeten, sie aus dem Vertrag zu entlassen, aber der will nicht. Jetzt hat ihr ein Mensch aus der Bank geraten, einfach die Miete nicht mehr zu bezahlen, dann würde der Vermieter sie schon von sich aus kündigen.
Kann man das so machen, ohne dass sie sich in Schwierigkeiten bringt? Was ist z.B. mit einer Schadensersatzklage wg. Mietausfall o.ä.? Der Typ ist mit allen Wassern gewaschen…
Ach ja: drei Monatsmieten Kaution würde er wohl in jedem Fall behalten…
Danke schonmal,
Monika

Jetzt hat ihr ein Mensch aus
der Bank geraten, einfach die :Miete nicht mehr zu bezahlen,
dann würde der Vermieter sie schon von sich aus kündigen.

Hallo Monika,

als juristischer Dilettant halte ich den Rat des Bankers für gefährlich. Der Vermieter könnte nämlich Mietrückstände einklagen und zwar bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit. Damit hätte er vermutlich gute Chancen vor Gericht. In solchem Fall hätte der Mieter zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits zu bezahlen. Weil es dabei um eine oder gar mehrere Jahresmieten geht, der Streitwert also beträchtlich ist, würde das Ganze nicht sehr spaßig. Hinzu kommt, daß der Vermieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen könnte, es sei denn, er hatte darauf schon vorher etwa zu Gunsten einer Bank verzichtet. Insgesamt halte ich solchen Weg für zu risikoreich. Die Gefahr eines Rechtsstreits sollte deshalb vermieden werden. Mit dem Kopf durch die Wand holt man sich nur schmerzhafte Beulen, also muß der Weg der außergerichtlichen Einigung her. Schließlich gibt es nichts, was auf dem Weg der gütlichen Einigung nicht geht. Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten Vorteile davon haben. Man könnte dem Vermieter z. B. deutlich machen, daß ohne Einigung eine Insolvenz die Folge wäre. Dabei muß klar werden, daß für den Vermieter dann rein nichts mehr zu holen wäre, weil z. B. der ganze Warenbestand sicherungsübereignet ist. Ob es tatsächlich so ist, spielt keine Rolle, es geht nur darum, Einsicht zu erzeugen, daß keine Seite mit dem Pochen auf Rechtsstandpunkte gewinnen kann. Nicht auf Mitleid hoffen! Der Vermieter muß nur begreifen, daß er im Falle der Insolvenz überhaupt kein Geld sieht, während er bei einer Einigung noch ein paar Mieten bekommt. Wenn man so weit ist, hat der Vermieter auch kein Interesse mehr, die Sache zu weit zu treiben. Damit der Vermieter nicht den Eindruck bekommt, nur er allein soll nachgeben, kann man ihm anbieten, auch noch die Mietkaution behalten zu dürfen. Dem Vermieter muß klar werden, daß mehr eben nicht geht, weil ganz einfach kein Geld mehr da ist.

Solche Vereinbarung trifft man im persönlichen Gespräch in ruhiger Atmosphäre und fixiert alles sofort handschriftlich. Datum und Unterschrift von beiden Beteiligten, das reicht.

Es gibt Zeitgenossen, die können trotz getroffener Vereinbarung keine Ruhe geben und zaubern hinterher noch alle möglichen Feinheiten aus dem Zylinder, die natürlich wieder Geld kosten sollen. Die größte Sorge war die Einigung über ein vorzeitiges Ende des Mietvertrages und darüber vergißt man etwa, über Renovierung, irgendwelche Nebenkosten und tausend Kleinigkeiten zu reden. Wenn man solche Erbsenzähler nicht abblockt, wird daraus ein teures Drama ohne Ende. Deshalb würde ich in der handschriftlichen Vereinbarung einen Passus aufnehmen, wonach mit Zahlung der letzten Miete am soundsovielten, Räumung des Ladens und Schlüsselübergabe alle gegenseitigen Forderungen gleich welcher Art als erledigt anzusehen sind. Das Ganze muß an einem Abend bei einer Flasche Wein in Tüte und Papier sein. Papier und Durchschlagpapier mitnehmen! Wenn man mit der Schriftform tagelang wartet, überlegt es sich der Vermieter später noch anders.

Gruß
Wolfgang

Hallo Monika

Welche Gesellschaftsform hat denn das Geschäft?
Eventuell kann Sie ja Konkurs gehen

gruß Marco

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Hi Marco,
es ist keine GmbH oder so, ich kenn mich nicht so aus, aber sie haftet mit ihrem Privatvermögen, hat sie mal gesagt. Sie könnte private Insolvenz anmelden, dann müsste sie aber nooch für die restliche Dauer des Mietvertrags ihr Geld an den Miethai abdrücken, oder wie ist das?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sie könnte private Insolvenz :anmelden, dann müsste sie :aber noch für die restliche :smiley:auer des Mietvertrags ihr Geld an den Miethai abdrücken, oder wie ist das?

Hallo Monika,

zunächst dies: In eine private Insolvenz sollte wirklich niemand ohne absolut zwingenden Grund gehen. Auch für Gläubiger ist die Insolvenz des Schuldners regelmäßig der schlimmste anzunehmende Fall. Eine Privatinsolvenz endet nämlich i. d. R. mit der Restschuldbefreiung, d. h. der ehemalige Schuldner ist schuldenfrei. Das Inso-Verfahren dauert aber insgesamt 6 Jahre und während dieser Zeit hat der Schuldner im Rahmen seiner Möglichkeiten an die Gläubiger zu zahlen. Aus nachvollziehbaren Gründen wird sich keiner während der 6 Jahre ein Bein ausreißen, jedenfalls nicht, um Schulden zu bezahlen, die sich ohnehin mit der Restschuldbefreiung erledigen. Deshalb sehen die Gläubiger im Falle einer Insolvenz regelmäßig keinen Cent mehr. Das muß man einem halsstarrigen Gläubiger nur unmißverständlich begreiflich machen, damit er zur Vermeidung der Insolvenz verhandlungsbereit wird.

Banken wissen das, Rechtsanwälte wissen ebenfalls, daß man beim Eintreiben von Schulden Grenzen einhalten muß, wenn man die Forderung nicht in Gefahr bringen will. Viele Privatleute wissen das aber nicht und träumen von 30 Jahre lang verfolgbaren Titeln, wie es früher einmal war, als es die Privatinsolvenz noch nicht gab.

Um es noch einmal zu sagen: Es geht nicht etwa darum, eine Privatinsolvenz anzustreben. Man macht dem Vermieter aber klar, daß ohne Einigung nur noch die Insolvenz bleibt und dann sieht er eben überhaupt kein Geld mehr. Wenn man sich aber vernünftig einigt, bekommt er wenigstens noch etwas Geld. Natürlich längst nicht so viel, wie er sich vorstellte, aber allemal mehr als nichts.

Falls der Gläubiger einen Einigungsvorschlag als zu niedrig ansieht, muß man ihm erklären, daß es noch weitere Gläubiger gibt und man müsse alle gleich behandeln. Ein Gläubiger kann also nicht alles abgreifen, was vorhanden ist, sondern alle Gläubiger müssen eine gleiche Quote ihrer Forderung erhalten.

Diese Methode der Vernunft funktioniert bei allen privaten Gläubigern, so lange es um Geld und nicht um Emotionen oder Rache geht. Die Methode versagt nur bei öffentlichen Kassen, etwa beim Finanzamt und den Krankenkassen. Dort ist man nicht gewohnt, in Kategorien wie Vernunft und gütlicher Einigung zu denken und so machen Behörden einen Schuldner lieber platt und bekommen dann nichts mehr, statt sich vorher zu einigen.
Gruß
Wolfgang

Hallo Monika,

Eine Bekannte hat einen Laden, der sehr schlecht läuft. Vor
fast 3 Jahren hat sie ihn aufgemacht und damals auch einen
5-Jahres-Mietvertrag unterschrieben. Jetzt müsste sie
eigentlich den Laden dicht machen, um sich nicht in böse
Schulden zu reiten. Außerdem zahlt sie ca 2000 Euro Miete (für
mittelmäßige bis durchschnittliche Lage), die wirft der Laden
grad noch ab, aber sonst nicht viel.
Sie hat ihren Vermieter gebeten, sie aus dem Vertrag zu
entlassen, aber der will nicht. Jetzt hat ihr ein Mensch aus
der Bank geraten, einfach die Miete nicht mehr zu bezahlen,
dann würde der Vermieter sie schon von sich aus kündigen.

Diese Idee ist haarsträubend und wird am Ende nur die Gerichtskasse und das Bankkonto der Anwälte füllen. Bei der Summe an Miete sind bei einer Räumungsklage mit den Folgen der Haftung bis zur Neuvermietung Kosten in
fünfstelliger EURO-Summe zu erwarten. Ohne Miete.

Kann man das so machen, ohne dass sie sich in Schwierigkeiten
bringt? Was ist z.B. mit einer Schadensersatzklage wg.
Mietausfall o.ä.? Der Typ ist mit allen Wassern gewaschen…
Ach ja: drei Monatsmieten Kaution würde er wohl in jedem Fall
behalten…

Und bis zur Vermietung die Miete einklagen. Wie wäre es, wenn Deine Bekannte schriftlich beim Vermieter den Antrag stellt, das Geschäft für die Restzeit des Vertrages vermieten zu können. Da es mit Sicherheit einen Steuerberater gibt, hat die Bekannte schon einmal nachgefragt, was dieser rät ?

Gruss Günter