Hallo Wissende,
folgendes ist passiert: ich habe durch eine Softwareumstellung
versäumt meine Grundbesitzabgaben rechtzeitig zu bezahlen.
Darauf bekam ich eine Mahnung mit Mahngebühr, die ich sofort bezahlt habe.
Die Rechnung ist folgendermaßen aufgelistet
Abgaben = 26,40.- EUR
Mahngebühren = 6,00.- EUR.
Wie gesagt habe ich den gesamten Betrag ( 32,40.- ) sofort nach erhalt der Mahnung gezahlt.
Meine Frage :
Ist es rechtens eine Mahngebühr von fast 23% zu erheben, bzw. gibt es gesetzliche Regelungen die die Höhe der Mahngebühr festlegen ?
23% von der Grundschuld erscheinen mir doch ein wenig happig.
die Mahngebühren richten sich nicht nach der Höhe der nicht oder zu spät gezahlten Abgaben, sondern sind Pauschalbeträge. Sie werden nach dem tatsächlichen Aufwand aufgestellt und von den entsprechenden Gremien beschlossen.
Eine Mahnung zu erstellen und an den Empfänger zu senden kostet die Gemeinde etwa 6,00 €. Eventuell wäre sogar ein Betrag von 7 bis 8 € gerechtfertigt.
In unserem Verein ist das vor Jahren einmal betriebswirtschaftlich berechnet worden. Danach kostete uns jede Rechnung und jede Mahnung rund 10,00 DM.
Demach ist die von Dir erhobene Mahngebühr zu akzeptieren.
Gebühren sind als Entgelt für eine Leistung zu verstehen. Das Ausstellen einer Mahnung kostet bei dieser Behörde 6,- Euro, wahrscheinlich unabhängig von der Höhe der Schuld. Im Übrigen gibt es bei den Behörden zu solchen Dingen Auskunft, weil auch das Mahnwesen geregelt sein muss - die Preise für Verwaltungsakte können nicht nach Lust und Laune kassiert werden. Frag mal nach einer Gebührenordnung.