ich habe neulich zwei ersatzteile fuer einen bekannten dt. rasierer gekauft: scherblatt und kopf.
da ich den rasierer nicht anbei hatte, habe ich nach den umtauschmoeglichkeiten gefragt, welche mir grosszuegig zugesagt wurden. bzgl. des scherblattes wurde die nr. erwaehnt, welche draufstand und zum vergleich herangezogen werden kann, zum rasierkopf wurde gesagt, das er sowieso passen würde.
leider passten beide nicht. beim scherblatt war dies leicht zu erkennen, beim kopf ueberhaupt nicht, da die kopfhalterung nur minimal anders war, und sich dies erst beim versuch des aufsetzens zeigte.
der händler nahm das scherblatt zurück, den kopf aber nicht, da vom versuch des aufsetzens ganz wenige haarstoppelreste hängengeblieben sind, begründung: geben sie auch ihre gebrauchte unterhose zurück?
da mir der händler etwas falsches verkauft hat möchte ich auf meinem recht der rückgängigmachung bestehen, zumal das teil als passig verkauft wurde, nicht benutzt wurde und (jetzt) perfekt sauber ist.
der verkäufer wusste nicht was agbs sind und im laden waren keine.
wie bekomme ich mein recht?
hilft hier ein schiedsmann?
gibt es eine zuständige handelskammer?
ich bin superstinkig und daher für jeden tipp sehr dankbar.
Also als erstes gilt es mal zu erwähnen, daß der Umtausch eines einwandfreien Artikels immer ein Entgegenkommen des Händlers ist. Es gibt kein Gesetz, was ihm dies vorschreibt.
Zum anderen kann die Zusage einer Umtauschmöglichkeit bei Nichtgefallen des Händlers als kaufentscheidend angesehen werden. Dann kannst Du den Kauf gar rückgängig machen, sollte er den Umtausch im Nachinein nicht tätigen wollen.
Solltest Du gar falsch von dem Fachhändler beraten worden sein, so muß er auch in diesem Fall den Artikel zurücknehmen.
Nun, der Vergleich mit den Unterhosen zieht natürlich nicht, da man in der Regel davon ausgehen muß, daß ein Scherkopf, bzw. eine Rasierklinge, bei dem Versuch diese einzusetzten, auf jeden Fall etwas Bartstoppeln abbekommt, da ein Rasierapparat nie ganz sauber zu bekommen ist. Damit mußte der Händler in Deinem Fall also rechnen.
Das einzig heikle ist, daß Du dies alles natürlich beweisen können mußt. Hast Du keinen Zeugen, bzw. nichts schriftlich, so steht Aussage gegen Aussage.
Mein Tip:
Bestehe auf Wandlung, also Geld zurück.
Begründung: Kaufentscheidend war die Zusicherung des Umtausches und die Zusicherung, daß die Komponenten auf jeden Fall passen werden.
Wenn der Händler Dir etwas mit dem Hinweis verkauft, es auszuprobieren, so muß er auch das Risiko tragen, unsaubere Ware zurückzubekommen. Besonders bei Hygieneartikeln.
Ach ja, laß Dir keinen Gutschein andrehen.
Du hast das Recht, Dein Geld zurückzubekommen.