Hauskauf - VOrvertrag - Notar erfrorderlich ?

Hallo zusammen,

wir sind ingesamt 5 Kinder - und haben nun das Haus der Eltern geerbt.

Meine Geschwister will ich jetzt auszahlen – weil ich das Haus nach der Renovierung selbst nutzen will.

Dazu zwei Fragen :

a) Der generelle Kaufvertrag, daß ich alle Auszahle muss ja über einen Notar und Grundbuchamt gemacht werden – richtig, oder ?

b) Wir würden gerne so schnell als möglich mit den Umbau und Renovierungsarbeiten anfangen. Jetzt will ich mich aber absichern gegenüber meinen Geschistern (man weiß ja nie was ist). Genügt es, wenn ich diese (bis irgendwann mal der Notartermin etc. ist), daß ich mit denen (schriftlich) vereinbare :

Kaufpreis
Und daß sie einverstanden sind, daß ich das Haus anfange zu renovieren

Oder hat dieser – Vorvertrag (oder so) keine Gültigkeit, weil ohne Notar ?

Danke

Fabi

Hallo Fabi,

meines Wissens nach ist alles, was Eigentumsverhältnisse an Immobolien betrifft als Vorvertrag nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist. Hier gilt tatsächlich nur der Notar.

Wenn Ihr natürlich einen zivilrechtlichen Vertrag schließt, könnte das am Ende einen langen innerfamiliären Rechtsstreit nach sich ziehen - aber nicht unbedingt was an der Sachlage ändern.

Grüße

Wendy

Hallo,

ein Vorvertrag hat nur Gültigkeit, wenn er den Vorschriften des Hauptvertrages entspricht.
So, oder so ähnlich, steht es im BGB (frag nicht nach den §§, müsste ich eerst suchen).

D.h. da für den Eigentumsübergang bei einem Grundstück ein notarieller Vertrag erforderlich ist, muss dies auch bei einem Vorvertrag so sein.

Gruß
HaWeThie

Dazu zwei Fragen :

a) Der generelle Kaufvertrag, daß ich alle Auszahle muss ja
über einen Notar und Grundbuchamt gemacht werden – richtig,
oder ?

richtig!

b) Wir würden gerne so schnell als möglich mit den Umbau und
Renovierungsarbeiten anfangen. Jetzt will ich mich aber
absichern gegenüber meinen Geschistern (man weiß ja nie was
ist). Genügt es, wenn ich diese (bis irgendwann mal der
Notartermin etc. ist), daß ich mit denen (schriftlich)
vereinbare :

Kaufpreis
Und daß sie einverstanden sind, daß ich das Haus anfange zu
renovieren

Ohne Notarvertrag anzufangen wäre unter Umständen absolut tödlich! Du kannst aber in diesem Vertrag den Übergang von Nutzen, Lasten etc. per sofort nach Unterzeichnung festlegen lassen und das Geld auf ein Notaranderkonto einzahlen, welches der Notar an die anderen erst nach Vormerkungseintragung im Grundbuch an die anderen auszahlt.
Gruß Tommy