Ich habe einen Panasonic-Videorecorder in Reparatur gegeben (Garantie seit 3 J. abgelaufen, daher kostenpflichtig) und 3 Mo später musste ich das Gerät wegen genau desselben Fehlers ein 2. Mal zur Reparatur (kostenlos) geben. Die Reparatur(vertrags)werkstatt konnte keinen Defekt feststellen. Der Recorder hat diese Funktionsstörung definitiv (Fehlermeldung im Display), nur taucht diese erst mit den Wochen öfter auf und ich habe das Gerät das 2. Mal schon nach ein paar Mal wieder hingebracht, so dass es gut sein kann, dass der Fehler bei der Werkstatt nicht aufgetaucht ist.
Abgesehen davon haben die offensichtlich keine Ahnung was kaputt ist (die Fehlermeldung F 14 existiert in deren Service-Unterlagen nicht, wie ich nach dem 2. Mal erfahren habe), so dass die wohl beim 1. Mal auf gut Glück irgendwas ausgetauscht haben, was zufällig mehr als 2 Mo gehalten hat.
Die Re. ist natürlich schon bezahlt und als ich dann vom Vetrag zurücktreten und mein Geld wieder haben wollte, hat die Werkstatt das abgelehnt, da nach deren Meinung kein Defekt vorliegt.
Meine Frage: Wer trägt die Beweislast?
Das BGB § 631 ff. hilft mir nicht, da ich zwar weiß, dass ich zurücktreten kann, jedoch konnte ich nichts darüber finden, wer den Beweis erbringen muss, dass hier die Reparatur erfolglos/erfolgreich war.
Bin für jeden Hinweis und Tipp sehr dankbar, Grüße
Kris