Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit

Hallo Juristen,

nach einer bestimmten Aufenthaltszeit in Deutschland kann sich ein Ausländer einbürgern lassen. Kann er diese Recht verwirken, indem er sich zu lange hier aufhält, ohne einen Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen?

Vielen Dank,
Andreas

nach einer bestimmten Aufenthaltszeit in Deutschland kann sich
ein Ausländer einbürgern lassen. Kann er diese Recht
verwirken, indem er sich zu lange hier aufhält, ohne einen
Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen?

Hi,
AFAIK kann das nicht passieren. Ist schliesslich meist keine einfache Sache (mental) seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Ciao
Kaj

Hallo Andreas,

Kann er diese Recht
verwirken, indem er sich zu lange hier aufhält, ohne einen
Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen?

Wie meinen?! *erstauntdieaugenbrauehochzieh* Wie soll das bitte schön gehen? Es besteht schließlich keine Verpflichtung bzw. kein Zwang, sich einbürgern zu lassen… Meine Mom und meine Schwester sind bereits seit 1993 ‚Krauts‘; ich hätte meinen zum Beispiel schon 1996 (damals galt´noch die 10-Jahres-Frist) stellen ‚müssen‘, bin aber irgendwie noch nicht dazu gekommen. Fliege ich jetzt raus? *ggg* Ich habe ‚nur‘ eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Erweiterung der Auflagen (im Klartext: ich darf selbständig tätig sein) und eine unbefristete und unbeschränkte Arbeitserlaubnis. Und wenn Polen in die EU reinkommt, kräht eh kein Hahn danach, welchen Paß ich habe. :smile:

Ausführlichere Infos zum Thema findest Du unter: http://www.einbuergerung.de/index2.htm.

Beste Grüße

Tessa

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Hi,

AFAIK = As far as I know = Soweit ich weiß

Ciao
Kaj

Hallo Andreas,

wo hast du denn den Mist her??? Nein, es gibt inzwischen recht weitreichende Ansprüche auf Einbürgerung, aber die muss niemand nutzen. Weder innerhalb einer bestimmten Zeit, noch überhaupt. Und auch der Normalfall sieht ja eher so aus, dass Einbürgerungswillige und -fähige nicht sofort losrennen, wenn die erst beste Möglichkeit da ist (wer dies macht, ist üblicherweise ein eher scheinheiliger Kandidat) sondern es typischerweise irgendwann im Leben einen bestimmten Anlass gibt, der dann zum Wechsel der Staatsbürgerschaft führt. Z.B. eine angestrebte Verbeamtung, Heirat, Unzufriedenheit mit dem politischen System im Heimatland, … Teilweise reift ein solcher Entschluss dann recht lange. Eine Kollegin von mir hat sogar im Verfahren noch gezögert, weil sich hier bei uns die wirtschaftliche Situation verschlechterte und sie nicht in den Ruf kommen wollte, sich hier noch schnell absichern zu wollen (so ein Blödsinn, sie ist hier geboren und fast 25 Jahre geworden).

Gruß vom Wiz

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