Rücktritt von Seminaranmeldung

Hallo Zusammen,

ich hoffe das mir jemand helfen kann und beschreibe mal kurz meine Situation.
Meine Tochter (18 Jahre) ist bei einer „Modellagentur“ gewesen um sich einschätzen zu lassen. Bei diesem Gespräch kam es dazu das Sie eine Anmeldung zu einem Seminar unterschrieben hat welches ca. 500€ kosten soll. Diese Anmeldung wollte Sie nun schriftlich vor Beginn des Seminars zurücknehmen, dies wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
„…dass ich hierzu keine gesetzliche Grundlage sehe, da es sich bei unseren Seminaranmeldungen nicht um Verträge handelt, die Sie innerhalb von 14 Tagen lt. BGB widerrufen können.“
Kann mir jemand sagen ob es wirklich keine Möglichkeit gibt von solchen Verträgen zurückzutreten? Muss meine Tochter jetzt das Geld bezahlen? Oder vielleicht einen Anteil? Gleich schließt sich eine weitere Frage an, meine Tochter geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen oder Vermögen, wie würde die Forderung überhaupt durchgesetzt? Werden wir als Eltern dann zur Verantwortung gezogen? (Sie wohnt noch bei uns im Haus).
Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

Ralf Schmitz

Wenn Ihre Tochter volljährig ist (bei uns in Österreich ist dies schon mit dem 18. Geburtstag), ist sie voll geschäftsfähig und daher zur Erfüllung von unterschriebenen Verträgen verpflichtet.

Ist sie nach deutschem Recht noch nicht volljährig, hängt die Rechtskräftigkeit eines Vertrages davon ab, ob der Betrag Ihrer Tochter zumutbar ist. Zumutbar unter dem Gesichtspunkt: wie viel Taschengeld bekommt sie? Hat sie in den Ferien ein Einkommen gehabt (das dann gleichmässig auf 12 Monate umgerechnet wird) und könnte sie davon den Seminarbetrag bezahlen?

Trifft dies nicht zu, wäre die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig gewesen und der Vertrag müsste aufgelöst werden.

Das Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen gilt meines Wissens nach nur für „Fernabsätze“, also für Verträge, die nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmens abgeschlossen werden.

mfg

Peter Krackowizer