Ärger wegen Stromabrechnung

Hallo zusammen

Es handelt sich hier nicht um Mietrecht, ich hatte einen Vertrag zur Belieferung mit Strom direkt mit den Stadtwerken. Meine Wohnung hatte Nachtspeicheröfen und für Wasser Boiler bzw. Durchlauferhitzer, d.h., dass quasi die gesamte Versorgung der Wohnung (außer das Wasser selber) von den Stadtwerken abgerechnet wurde.

Meine Vormieter haben einen monatlichen Abschlag von 115,- DM bezahlt (drei Personen). Ich bin mit einer Abschlagszahlung von 75 DM eingestiegen, musste im ersten Jahr dann über 1000,- DM nachbezahlen, woraufhin die Zahlung auf 84,- Euro erhöht wurde (also mehr als das Doppelte). Hier war mir schon nicht nachvollziehbar, wie ich so viel Strom verbrauchen sollte, da ich im Winter nur einen Ofen anhatte und so gut wie nie gekocht habe.

Jedenfalls ging das ein Jahr gut, ich musste nur 80,- Euro nachzahlen. Jetzt bin ich ausgezogen, weil mir das trotzdem zuviel Geld war, 84,- Euro für eine PErson. Im letzten Monat habe ich die Schlussrechnung bekommen und soll jetzt abermals 380,- Euro nachzahlen (für ein halbes Jahr!) Daraus würde sich für kommendes Jahr ein Abschlag von 135,- Euro ergeben. Laut Rechnung habe ich 5326 kW/h3 verbraucht. Ich weiß nicht, was man für eine Person so als Durchschnittsverbrauch rechnet?

Weiß jemand, ob ich Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen? Ich habe bereits schriftlich Einspruch eingelegt, woraufhin die Stadtwerke mich darauf hinwiesen, dass nach abermaliger Prüfung die Rechnung korrekt sei und ich zu bezahlen habe. Habe ich ansonsten ein Recht auf zinsfreie Teilzahlung?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Gruß, Kitty

Hallo!

Laut Rechnung habe ich 5326 :kW/h3 verbraucht.

Dividiert man diesen Jahresverbrauch durch 365, erhält man knapp 15 kWh pro Tag. Die Wohnung wurde elektrisch beheizt und deshalb halte ich solchen Verbrauch auch im 1-Personen-Haushalt für angängig.

Weiß jemand, ob ich Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen?

Wenn der Stromverbrauch korrekt ermittelt wurde - und so ein E-Zähler ist ein verdammt zuverlässiges Präzisionsinstrument - sehe ich keine Möglichkeiten für Einwände.

Habe ich ansonsten ein Recht auf zinsfreie Teilzahlung?

Kitty, ich fürchte, Du kommst mit dem Pochen auf Rechtsstandpunkte hier absolut nicht weiter. Einen Rechtsanspruch auf zinsfreie Teilzahlung - wo gibts das?
Wenn Du den Rechnungsbetrag nicht sofort bezahlen kannst, bist Du in der Position der Bittstellerin und dieser Situation solltest Du Dein Verhalten gegenüber dem Stromlieferanten anpassen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang

Hallo!

Laut Rechnung habe ich 5326 :kW/h3 verbraucht.

Dividiert man diesen Jahresverbrauch durch 365, erhält man
knapp 15 kWh pro Tag. Die Wohnung wurde elektrisch beheizt und
deshalb halte ich solchen Verbrauch auch im
1-Personen-Haushalt für angängig.

Faktisch waren es ja nur 201 Tage, da ich im Juli ausgezogen bin, also Tagesverbrauch 26,5 kWh. Ist das auch noch realistisch?

Wenn der Stromverbrauch korrekt ermittelt wurde - und so ein
E-Zähler ist ein verdammt zuverlässiges Präzisionsinstrument -
sehe ich keine Möglichkeiten für Einwände.

Das hatte ich befürchtet =/

Kitty, ich fürchte, Du kommst mit dem Pochen auf
Rechtsstandpunkte hier absolut nicht weiter. Einen
Rechtsanspruch auf zinsfreie Teilzahlung - wo gibts das?
Wenn Du den Rechnungsbetrag nicht sofort bezahlen kannst, bist
Du in der Position der Bittstellerin und dieser Situation
solltest Du Dein Verhalten gegenüber dem Stromlieferanten
anpassen.

Wie ist das „Verhalten anpassen“ gemeint? Bisher war ich ja höflich und habe auch nur um Überprüfung der Rechnung gebeten.

Kitty =)

Hallo Kitty!

Faktisch waren es ja nur 201 Tage, da ich im Juli ausgezogen
bin, also Tagesverbrauch 26,5 kWh. Ist das auch noch
realistisch?

Wir hatten einen langen und harten Winter. Bei einer E-Heizung wird dadurch der Stromverbrauch in die Höhe getrieben. Z. B. 2 Nachtspeicheröfen à 2 kW, jeweils über Nacht 10 Stunden am Netz und schon sind 40 kWh am Tag beisammen. Strom ist mit Abstand die teuerste Art der Heizung.

Wie ist das „Verhalten anpassen“ gemeint?

Damit meinte ich, daß es in schwacher Position mit klammer Kasse klug sein kann, sich eines freundlichen Umgangstons zu bedienen, wenn man im nächsten Moment den Sachbearbeiter bitten muß, einer Teilzahlungsvereinbarung zuzustimmen, statt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

Gruß
Wolfgang

Hi Kitty,

Nachtspeicher ist die teuerste Art zu heizen, die es gibt (außer Geld direkt zu verbrennen). Ob die Verbrauchswerte glaubhaft sind, kannst du bei jeder Verbraucherberatung erfahren, die meisten E-Werke haben ebenfalls Beratungsstellen, bei denen du jederzeit nachfragen kannst.

Einspruch einzulegen hilft nichts, wenn du nicht dagegenhalten kannst, also auf zur Verbraucherberatung. Bei Schulden gibt’s nur Betteln. Anspruch auf Teilzahlung hast du nicht, schon gar nicht zinslos. Wenn dir das Geld fehlt, die Schuld sofort zu begleichen, lassen die Stadtwerke immer mit sich reden - spätes Geld ist besser als gar keins, dann aber mit Zinsen.

Gruß Ralf

Hallo Wolfgang

Na dann habe ich ja Glück, dass ich bisher ganz nett war =)
Ich hatte mir halt schon gedacht, dass ich keine Chance habe, aber fragen kann man ja, gell.

Hallo Ralf

Im Nachhinein ist mir auch aufgefallen, wie blöd das mit der zinsfreien Teilzahlung ist. Jetzt hilft nur wieder Vitamin B.

Ich danke euch jedenfalls für eure Hinweise.

LG, Kitty =)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]