Antwort von
nach 14 Stunden
hilfreich
Re^4: Parken in Fahrtrichtung
Es ist nämlich lästig immer extra für die
faulis die Texte zu suchen und dann
hierer zu kopieren.
P.S. soll keine Kritik sondern nur eine
Anmerkung sein ,-)
Hallo,
hmm, leider ist es nur so, daß ohne zitat der entsprechenden rechtsquelle es sehr schwer ist, fehler in der argumentation zu entdecken.
Stellt jemand die frage:
Habe ich anspruch auf...
Sollte eine antwort der bauart kommen: Möglicherweise nach §xY.
Andernfalls ist dem fragenden nicht sehr geholfen. (Was nicht heißt, das auch eigene erfahrungen hilfreich sein können. z.B. "bei mir war das soundso") Außerdem hat jemand, der es besser weiß, die möglichkeit in einem f'up einen fehler zu korrigieren.
Einen laien würde ich nicht als faul bezeichnen, wenn er nicht weiss welches gesetz für sein problem einschlägig sein könnte. (Ich bin selbst nur ein laie, ein rewi nebenfach macht noch keinen juristen aus mir. Von strafrecht oder verw-recht habe ich z.b. absolut keine ahnung)
Die konkrete frage in diesem thread nach einem urteil kann m.E. nur jemand beantworten der zugang zu den einschlägigen datenbanken hat oder zufällig selbst bereits das thema recherchiert hat. Für einen laien wäre der aufwand (zeit und geld) das herauszufinden viel zu hoch.
Aber hier kann schon die angabe der einschlägigen §§ die recherche erleichtern (Z.B. im web nach verkehrsrecht suchen und die §§ als suchbegriffe benutzen).
Nimm's nicht persönlich, aber die antwort "solange es die stvo gibt" hat mich sehr an meine jugend erinnert "das war schon immer so". Das weckt bei mir unangenehme erinnerungen.
Übrigens eine kleine gegenfrage: "was sollte man mit einem autofahrer tun, der durch ein ausparkendes fahrzeug 'in gegenrichtung' so irritiert ist, daß unfallgefahr besteht" meine antwort "den führerschein entziehen. Wenn nämlich statt des autos ein kind..."
Grüße Robert