Hi,
ist es noch zulässig Strafzettel wg. parken in die falsche Richtung (also gegen den Verkehr) zu verteilen?
Ein Freund meinte, da gäbe es ein Urteil, nach dem dies nicht mehr erlaubt sei!?!?
Danke
Michael
Hi,
ist es noch zulässig Strafzettel wg. parken in die falsche Richtung (also gegen den Verkehr) zu verteilen?
Ein Freund meinte, da gäbe es ein Urteil, nach dem dies nicht mehr erlaubt sei!?!?
Danke
Michael
So lange es die StVO gibt wird es auch für das Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung Anzeigen geben. Das Urteil beruht bestimmt auf einem Einzelfall und kann nicht pauschalisiert werden.
Stell dir mal vor wie andere Auto fahrer irritiert sein könnten wenn ihnen plötzlich ein anderes Auto auf ihrer Seite entgegenkommt ( und sei es nur beim Ausparken ).
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Hallo,
Hier ein paar einschlägige paragraphen:
(gilt nicht für einbahnstr.)
§12 Abs. 4 a StVO: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
Nach § 49 Abs 1 Nr.12 StVO sind verstöße u.A. gegen § 12 Abs. 4 Satz 1, oder Abs. 4 a bis 6, ordnungswidrigkeiten.
Ergo ist das parken auf der linken seite eine ordnungswidrigkeit i.S.d. StVO.
Welche dem entgegensprechende Urteile es zum thema verstöße gegen diese verordnung gibt weiss ich nicht.
Allerdings ist mir ein fall bekannt, bei dem ein bekannter gegen fahrtrichtung (in einer wohnstr.) stand und eine parkwächterin einen strafzettel ausstellte. Dieses Ordnungsgeld (oder wie immer das heißt) wurde allerdings von den vorgesetzten dieser dame wieder zurückgezogen… (Ermessensspielraum?).
Gerüchteweise darf man übrigens in österreich auf bestimmten straßen entgegen der fahrtrichtung parken (kennt jemand die ö-paragraphen?).
Grüße Robert
* der hiermit die antworter im rechtsbrett auffordert, nicht nur allgemeinplätze von sich zu geben sondern auch mal in die rechtsquellen zu schauen, z.B. http://www.jusline.de *
Ich denke doch jeder der hier auf den Seiten rumsurft dürfte sich auch mit der Suchfunktion von Suchmaschinen auskennen oder ??
Es ist nämlich lästig immer extra für die faulis die Texte zu suchen und dann hierer zu kopieren.
P.S. soll keine Kritik sondern nur eine Anmerkung sein ,-)
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Es ist nämlich lästig immer extra für die
faulis die Texte zu suchen und dann
hierer zu kopieren.
P.S. soll keine Kritik sondern nur eine
Anmerkung sein ,-)
Hallo,
hmm, leider ist es nur so, daß ohne zitat der entsprechenden rechtsquelle es sehr schwer ist, fehler in der argumentation zu entdecken.
Stellt jemand die frage:
Habe ich anspruch auf…
Sollte eine antwort der bauart kommen: Möglicherweise nach §xY.
Andernfalls ist dem fragenden nicht sehr geholfen. (Was nicht heißt, das auch eigene erfahrungen hilfreich sein können. z.B. „bei mir war das soundso“) Außerdem hat jemand, der es besser weiß, die möglichkeit in einem f’up einen fehler zu korrigieren.
Einen laien würde ich nicht als faul bezeichnen, wenn er nicht weiss welches gesetz für sein problem einschlägig sein könnte. (Ich bin selbst nur ein laie, ein rewi nebenfach macht noch keinen juristen aus mir. Von strafrecht oder verw-recht habe ich z.b. absolut keine ahnung)
Die konkrete frage in diesem thread nach einem urteil kann m.E. nur jemand beantworten der zugang zu den einschlägigen datenbanken hat oder zufällig selbst bereits das thema recherchiert hat. Für einen laien wäre der aufwand (zeit und geld) das herauszufinden viel zu hoch.
Aber hier kann schon die angabe der einschlägigen §§ die recherche erleichtern (Z.B. im web nach verkehrsrecht suchen und die §§ als suchbegriffe benutzen).
Nimm’s nicht persönlich, aber die antwort „solange es die stvo gibt“ hat mich sehr an meine jugend erinnert „das war schon immer so“. Das weckt bei mir unangenehme erinnerungen.
Übrigens eine kleine gegenfrage: „was sollte man mit einem autofahrer tun, der durch ein ausparkendes fahrzeug ‚in gegenrichtung‘ so irritiert ist, daß unfallgefahr besteht“ meine antwort „den führerschein entziehen. Wenn nämlich statt des autos ein kind…“
Grüße Robert
Hiho
Also das mit dem Kind ist zwar ein Argument aber gerade als Autofahrer achtet man ja eben auch auf die Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !! da wäre es also nicht verwunderlich wenn plötzlich statt einem Kind was zwischen den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus der Parklücke fährt ( die Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich eher als die mit dem Fzg.) ist die Überraschung doch etwas größer oder ???
Außerdem muß das in Gegenrichtung parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner gesamten Länge die Gegenfahrbahn passieren um wieder auf die richtige Seite zu gelangen.
Das ist alles sehr theoretisch, aber durchaus möglich.
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[…]
Hiho
Also das mit dem Kind ist zwar ein
Argument aber gerade als Autofahrer
achtet man ja eben auch auf die
Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !!
da wäre es also nicht verwunderlich wenn
plötzlich statt einem Kind was zwischen
den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus
der Parklücke fährt ( die
Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich
eher als die mit dem Fzg.) ist die
Überraschung doch etwas größer oder ???
Außerdem muß das in Gegenrichtung
parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner
gesamten Länge die Gegenfahrbahn
passieren um wieder auf die richtige
Seite zu gelangen.
Das ist alles sehr theoretisch, aber
durchaus möglich.
Hallihallo,
also inzwischen fahre ich seit etlichen jahren in einer großstadt im stadtverkehr. Autofahrer und radfahrer die einbahnstraßen mißachten, taxler, für die verkehrsregeln nicht gelten, kuriere denen es sowieso egal ist wo man zu halten und zu fahren hat, fußgänger, die nach dem motto „der autofahrer hat auch ärger wenn er mich plattfährt“ das alles ist alltag. (Mal ganz abgesehen vom permanenten baustellenverkehr, der nach dem motto ‚ich bin stärker‘ vorgeht…).
Wie du siehst ist es meiner ansicht nach die regel, dass verschiedenste hindernisse überraschend von allen seiten auftauchen. (Das beste bisher war ein dromedar…). Wer im stadtverkehr nur in standardsituationen richtig reagiert hat hinterm steuer nichts verloren. Aber, genau genommen ist das eine diskussion um des kaisers bart, österreich ist auch noch nicht in sich zusammengestürzt…
Abgesehen davon sind ja nicht die hindernisse das problem, sondern die fahrer, die bremse und hupe verwechseln…
Schönen tag noch
Robert
[…]
Hiho
Also das mit dem Kind ist zwar ein
Argument aber gerade als Autofahrer
achtet man ja eben auch auf die
Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !!
da wäre es also nicht verwunderlich wenn
plötzlich statt einem Kind was zwischen
den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus
der Parklücke fährt ( die
Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich
eher als die mit dem Fzg.) ist die
Überraschung doch etwas größer oder ???
Außerdem muß das in Gegenrichtung
parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner
gesamten Länge die Gegenfahrbahn
passieren um wieder auf die richtige
Seite zu gelangen.
Das ist alles sehr theoretisch, aber
durchaus möglich.Hallihallo,
also inzwischen fahre ich seit etlichen
jahren in einer großstadt im
stadtverkehr. Autofahrer und radfahrer
die einbahnstraßen mißachten, taxler, für
die verkehrsregeln nicht gelten, kuriere
denen es sowieso egal ist wo man zu
halten und zu fahren hat, fußgänger, die
nach dem motto „der autofahrer hat auch
ärger wenn er mich plattfährt“ das alles
ist alltag. (Mal ganz abgesehen vom
permanenten baustellenverkehr, der nach
dem motto ‚ich bin stärker‘ vorgeht…).
Wie du siehst ist es meiner ansicht nach
die regel, dass verschiedenste
hindernisse überraschend von allen seiten
auftauchen. (Das beste bisher war ein
dromedar…). Wer im stadtverkehr nur in
standardsituationen richtig reagiert hat
hinterm steuer nichts verloren. Aber,
genau genommen ist das eine diskussion um
des kaisers bart, österreich ist auch
noch nicht in sich zusammengestürzt…
Abgesehen davon sind ja nicht die
hindernisse das problem, sondern die
fahrer, die bremse und hupe
verwechseln…
… Wunderbar dann sind wir uns ja einig; Wer falsch parkt ist selber Schuld gelle ??
MfG
Schönen tag noch
Robert
Hello again,
… Wunderbar dann sind wir uns ja einig;
Wer falsch parkt ist selber Schuld gelle
??
Fast fast. Wer gegen verordnungen verstößt, braucht sich nicht über entsprechende bescheide wundern. Aber verordnungen sind ja nicht in stein gemeisselt…
Mein vorschlag: in verkehrsberuhigten und tempo 30 zonen rechts und links parken. (in anderen bereichen würde der eh schon zähflüssige verkehr nur noch viskoser…)
Aber langsm sind wir im brett recht falsch, das wäre eher was für ‚politik‘ 
Ciao
Robert