Parken in Fahrtrichtung

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Mär 2000

Hi,

ist es noch zulässig Strafzettel wg. parken in die falsche Richtung (also gegen den Verkehr) zu verteilen?
Ein Freund meinte, da gäbe es ein Urteil, nach dem dies nicht mehr erlaubt sei!?!?

Danke
Michael

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Parken in Fahrtrichtung

    So lange es die StVO gibt wird es auch für das Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung Anzeigen geben. Das Urteil beruht bestimmt auf einem Einzelfall und kann nicht pauschalisiert werden.
    Stell dir mal vor wie andere Auto fahrer irritiert sein könnten wenn ihnen plötzlich ein anderes Auto auf ihrer Seite entgegenkommt ( und sei es nur beim Ausparken ). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Parken in Fahrtrichtung

      Hallo,
      Hier ein paar einschlägige paragraphen:

      §12 Abs. 4 S.1 StVO gilt:--- Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
      ---
      (gilt nicht für einbahnstr.)

      §12 Abs. 4 a StVO: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

      Nach § 49 Abs 1 Nr.12 StVO sind verstöße u.A. gegen § 12 Abs. 4 Satz 1, oder Abs. 4 a bis 6, ordnungswidrigkeiten.

      Ergo ist das parken auf der linken seite eine ordnungswidrigkeit i.S.d. StVO.

      Welche dem entgegensprechende Urteile es zum thema verstöße gegen diese verordnung gibt weiss ich nicht.
      Allerdings ist mir ein fall bekannt, bei dem ein bekannter gegen fahrtrichtung (in einer wohnstr.) stand und eine parkwächterin einen strafzettel ausstellte. Dieses Ordnungsgeld (oder wie immer das heißt) wurde allerdings von den vorgesetzten dieser dame wieder zurückgezogen... (Ermessensspielraum?).
      Gerüchteweise darf man übrigens in österreich auf bestimmten straßen entgegen der fahrtrichtung parken (kennt jemand die ö-paragraphen?).

      Grüße Robert
      * der hiermit die antworter im rechtsbrett auffordert, nicht nur allgemeinplätze von sich zu geben sondern auch mal in die rechtsquellen zu schauen, z.B. http://www.jusline.de *

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re^3: Parken in Fahrtrichtung

        Ich denke doch jeder der hier auf den Seiten rumsurft dürfte sich auch mit der Suchfunktion von Suchmaschinen auskennen oder ??
        Es ist nämlich lästig immer extra für die faulis die Texte zu suchen und dann hierer zu kopieren.
        P.S. soll keine Kritik sondern nur eine Anmerkung sein ,-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
          Re^4: Parken in Fahrtrichtung

          Es ist nämlich lästig immer extra für die
          faulis die Texte zu suchen und dann
          hierer zu kopieren.
          P.S. soll keine Kritik sondern nur eine
          Anmerkung sein ,-)
          Hallo,
          hmm, leider ist es nur so, daß ohne zitat der entsprechenden rechtsquelle es sehr schwer ist, fehler in der argumentation zu entdecken.
          Stellt jemand die frage:
          Habe ich anspruch auf...
          Sollte eine antwort der bauart kommen: Möglicherweise nach §xY.
          Andernfalls ist dem fragenden nicht sehr geholfen. (Was nicht heißt, das auch eigene erfahrungen hilfreich sein können. z.B. "bei mir war das soundso") Außerdem hat jemand, der es besser weiß, die möglichkeit in einem f'up einen fehler zu korrigieren.

          Einen laien würde ich nicht als faul bezeichnen, wenn er nicht weiss welches gesetz für sein problem einschlägig sein könnte. (Ich bin selbst nur ein laie, ein rewi nebenfach macht noch keinen juristen aus mir. Von strafrecht oder verw-recht habe ich z.b. absolut keine ahnung)
          Die konkrete frage in diesem thread nach einem urteil kann m.E. nur jemand beantworten der zugang zu den einschlägigen datenbanken hat oder zufällig selbst bereits das thema recherchiert hat. Für einen laien wäre der aufwand (zeit und geld) das herauszufinden viel zu hoch.
          Aber hier kann schon die angabe der einschlägigen §§ die recherche erleichtern (Z.B. im web nach verkehrsrecht suchen und die §§ als suchbegriffe benutzen).

          Nimm's nicht persönlich, aber die antwort "solange es die stvo gibt" hat mich sehr an meine jugend erinnert "das war schon immer so". Das weckt bei mir unangenehme erinnerungen.
          Übrigens eine kleine gegenfrage: "was sollte man mit einem autofahrer tun, der durch ein ausparkendes fahrzeug 'in gegenrichtung' so irritiert ist, daß unfallgefahr besteht" meine antwort "den führerschein entziehen. Wenn nämlich statt des autos ein kind..."

          Grüße Robert

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^5: Parken in Fahrtrichtung

            Hiho
            Also das mit dem Kind ist zwar ein Argument aber gerade als Autofahrer achtet man ja eben auch auf die Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !! da wäre es also nicht verwunderlich wenn plötzlich statt einem Kind was zwischen den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus der Parklücke fährt ( die Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich eher als die mit dem Fzg.) ist die Überraschung doch etwas größer oder ???
            Außerdem muß das in Gegenrichtung parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner gesamten Länge die Gegenfahrbahn passieren um wieder auf die richtige Seite zu gelangen.
            Das ist alles sehr theoretisch, aber durchaus möglich. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^6: Parken in Fahrtrichtung

              [...] Hiho
              Also das mit dem Kind ist zwar ein
              Argument aber gerade als Autofahrer
              achtet man ja eben auch auf die
              Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !!
              da wäre es also nicht verwunderlich wenn
              plötzlich statt einem Kind was zwischen
              den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus
              der Parklücke fährt ( die
              Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich
              eher als die mit dem Fzg.) ist die
              Überraschung doch etwas größer oder ???
              Außerdem muß das in Gegenrichtung
              parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner
              gesamten Länge die Gegenfahrbahn
              passieren um wieder auf die richtige
              Seite zu gelangen.
              Das ist alles sehr theoretisch, aber
              durchaus möglich.
              Hallihallo,
              also inzwischen fahre ich seit etlichen jahren in einer großstadt im stadtverkehr. Autofahrer und radfahrer die einbahnstraßen mißachten, taxler, für die verkehrsregeln nicht gelten, kuriere denen es sowieso egal ist wo man zu halten und zu fahren hat, fußgänger, die nach dem motto "der autofahrer hat auch ärger wenn er mich plattfährt" das alles ist alltag. (Mal ganz abgesehen vom permanenten baustellenverkehr, der nach dem motto 'ich bin stärker' vorgeht...).
              Wie du siehst ist es meiner ansicht nach die regel, dass verschiedenste hindernisse überraschend von allen seiten auftauchen. (Das beste bisher war ein dromedar...). Wer im stadtverkehr nur in standardsituationen richtig reagiert hat hinterm steuer nichts verloren. Aber, genau genommen ist das eine diskussion um des kaisers bart, österreich ist auch noch nicht in sich zusammengestürzt...
              Abgesehen davon sind ja nicht die hindernisse das problem, sondern die fahrer, die bremse und hupe verwechseln...
              Schönen tag noch
              Robert

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^7: Parken in Fahrtrichtung

              [...] Hiho
              Also das mit dem Kind ist zwar ein
              Argument aber gerade als Autofahrer
              achtet man ja eben auch auf die
              Zwischenräume der parkenden Fahrzeuge !!
              da wäre es also nicht verwunderlich wenn
              plötzlich statt einem Kind was zwischen
              den Fahrzeugen auftaucht ein Fahrzeug aus
              der Parklücke fährt ( die
              Wahrscheinlichkeit mit dem Kind sehe ich
              eher als die mit dem Fzg.) ist die
              Überraschung doch etwas größer oder ???
              Außerdem muß das in Gegenrichtung
              parkende Fahrzeug ja erstmal in seiner
              gesamten Länge die Gegenfahrbahn
              passieren um wieder auf die richtige
              Seite zu gelangen.
              Das ist alles sehr theoretisch, aber
              durchaus möglich.
              Hallihallo,
              also inzwischen fahre ich seit etlichen
              jahren in einer großstadt im
              stadtverkehr. Autofahrer und radfahrer
              die einbahnstraßen mißachten, taxler, für
              die verkehrsregeln nicht gelten, kuriere
              denen es sowieso egal ist wo man zu
              halten und zu fahren hat, fußgänger, die
              nach dem motto "der autofahrer hat auch
              ärger wenn er mich plattfährt" das alles
              ist alltag. (Mal ganz abgesehen vom
              permanenten baustellenverkehr, der nach
              dem motto 'ich bin stärker' vorgeht...).
              Wie du siehst ist es meiner ansicht nach
              die regel, dass verschiedenste
              hindernisse überraschend von allen seiten
              auftauchen. (Das beste bisher war ein
              dromedar...). Wer im stadtverkehr nur in
              standardsituationen richtig reagiert hat
              hinterm steuer nichts verloren. Aber,
              genau genommen ist das eine diskussion um
              des kaisers bart, österreich ist auch
              noch nicht in sich zusammengestürzt...
              Abgesehen davon sind ja nicht die
              hindernisse das problem, sondern die
              fahrer, die bremse und hupe
              verwechseln...
              .. Wunderbar dann sind wir uns ja einig; Wer falsch parkt ist selber Schuld gelle ??
              MfG Schönen tag noch
              Robert

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re^8: Parken in Fahrtrichtung

              Hello again, .. Wunderbar dann sind wir uns ja einig;
              Wer falsch parkt ist selber Schuld gelle
              ??
              Fast fast. Wer gegen verordnungen verstößt, braucht sich nicht über entsprechende bescheide wundern. Aber verordnungen sind ja nicht in stein gemeisselt...
              Mein vorschlag: in verkehrsberuhigten und tempo 30 zonen rechts und links parken. (in anderen bereichen würde der eh schon zähflüssige verkehr nur noch viskoser...)
              Aber langsm sind wir im brett recht falsch, das wäre eher was für 'politik' ;-)

              Ciao
              Robert

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