Straßenpfosten

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2003

Hallo.
Ist es geklaut, wenn man umgefahrene, kaputte Straßenpfosten mit nach Hause nimmt?
Und wenn ja, wo kriegt sowas und Schilder legal her ( und nicht so teuer)?
Gruß
Marlo

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 2 hilfreich
    Re: Straßenpfosten

    Hallo. Ist es geklaut, wenn man umgefahrene, kaputte Straßenpfosten
    mit nach Hause nimmt?
    Nach meinem Dafürhalten: ja.
    Schließlich liegt es nicht an dir, sondern am Eigentümer, hier zu entscheiden, ob das Teil kaputt ist, und ob sich ggf. eine Instandsetzung lohnt. Und wenn ja, wo kriegt sowas und Schilder legal her ( und
    nicht so teuer)?
    Frag doch mal bei der nächsten Straßen- oder Autobahnmeisterei nach - verbogene Schilder, Leitplanken und Begrenzungspfosten dürften die im Überfluß haben...

    Schönen Gruß,
    Robert

  2. Antwort von nach 15 Minuten 2 hilfreich
    Re: Straßenpfosten

    Hallo! Ist es geklaut, wenn man umgefahrene, kaputte Straßenpfosten
    mit nach Hause nimmt?
    Ja und es ist strafbar.

    Solche Dinge sind soweit ich weiß auch relativ teuer.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Straßenpfosten

      Hi, Ja und es ist strafbar.
      und nach welchem Pargraphen im StGB?

      Interessiert,
      Christian

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re: Diebstahl?

          owt
          Richtig, denn es wird eine fremde (Staat ist ja Eigentümer) bewegliche Sache in Aneignungsabsicht weggenommen (§42 StGB).

          Gruß Stefan

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Genau

          §242 StGB:
          Wer eine fremde (gehört dem Staat) bewegliche (wie sonst mitnehmen) Sache (§ 90 BGB: köperlicher Gegenstand) einem anderen (Staat) wegnimmt, in der Absicht sie sie rechtswidrig (welches Recht?) zuzueignen (warum sonst einfach mitnehmen und wie Eigentum behandeln) wird.....


          Gruß
          HaWeThie

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          mea culpa

          Der Gag ist aufgrund fehlender Bestandteile jämmerlich gescheitert. Danke dennoch an die, die versucht haben, mir offensichtliches zu erklären. Nicht böse sein, kommt nicht wieder vor.

          Gruß,
          Christian

          • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Re: mea culpa

            Der Gag ist aufgrund fehlender Bestandteile jämmerlich
            gescheitert. Danke dennoch an die, die versucht haben, mir
            offensichtliches zu erklären. Nicht böse sein, kommt nicht
            wieder vor.
            Hi,

            auch (oder gerade?) ein mißglückter Gag kann unfreiwillig komisch werden. Ich mußte schmunzeln...insofern: weiter so, Deutschland ;-))

            Stefan

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Straßenpfosten

    Hallo Marlo, Ist es geklaut, wenn man umgefahrene, kaputte Straßenpfosten
    mit nach Hause nimmt?
    nö, das ist irrtumsverschulden: du wolltest es in ordnung bringen. Und wenn ja, wo kriegt sowas
    ...manches lässt sich auch reparieren. und Schilder legal her (und nicht so teuer)?
    dein haftpflichtversicherer wartet auf dich: schließlich war es ein unfall. er kennt dich und vertritt dich am effektivsten. manche schildbürger sind schlitzohren.

    Gruß



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