Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk. ?

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Mär 2000

Hallo,

was darf die Polizei bei der allg. Verkehrskontrolle und was darf sie nicht ?

Im Detail interessiert mich ob ide Polizei das öffnen der Motorhaube verlangen darf und ob man dem Folge leisten muss.

Ich glaube es gibt da einschlägige Regelungen, dass die Beamten nicht alles mit einem zu kontrollierenden PKW machen dürfen.

Ich wurde einfach mal so rausgezogen und musste alles öffnen was zu öffnen ging ( sogar die Tankklappe !! ) Ich habe ein unauffälliges Auto und kann mich selbst nicht als interessant für die Polizei bezeichnen ... :-)

Was dürfen die also ?

Danke euch.

Falk

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk.

    was darf die Polizei bei der allg.
    Verkehrskontrolle und was darf sie nicht
    Hallo Falk,
    eine Frage, viele (mögliche) Antworten...
    Ich versuchs, kurz zu machen, Posting wäre auch unter Polizei/Kriminalistik möglich, ist aber auch eine allg. Frage zum Recht.
    Wurdest Du in Bayern, Hessen oder sonstwo angehalten? >>>jedes Bundesland hat seine eigenen Ländergesetze zur Identitätsfeststellung von Personen usw. mit div. Befugnissen.<<<
    Wurdest Du evtl. auf oder in der Nähe einer "ans nahe Ausland grenzenden Verkehrsstraße" (Grenznähe bis 150 km) im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und überprüft, sind sogar noch weitergehende Maßnahmen von seiten der Polizeibeamten möglich, als nur Ausweis, Kfz.Schein u. Führerschein zu verlangen (z.B. Durchsuchung des Kfz., des Kofferraums, des Motorraums usw.) o h n e daß es eines besonderen Anlasses bedarf (rechtlich abgesichert).

    Weitere Möglichkeit, daß die Polizei aus einem ganz bestimmten G r u n d (d.h. vorgefallenes Delikt, wie z.B. Raub auf Tankstelle, Suche nach flüchtigen Personen, u.v.a.m.) einen Kontrollpunkt errichtet hat.
    Hier hat man dann als Autofahrer noch schlechtere Karten, denn lt. Verordnungen der einzelnen Bundesländer ist die Polizei bei einem nur vage vorliegenden Anhaltspunkt (z.B. Pkw-Typ u. -farbe sind zutreffend) zu einer Duchsuchung Deines Pkw berechtigt, sogar Deiner Person......und dies auch g e g e n Deinen Willen.
    OK?
    Take it easy,
    Gruß Klaus


    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Re^2: Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk

      Hiho

      Also die Vk -Kontrolle dient eigentlich dazu zu überprüfen ob der Verkehrsteilnehmer und das Fz. das er führt tauglich sind am öffentl. Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu gehören u.a. das verlangen der Kfz Papiere Führerschein, Verbandskasten vorzeigen etc.
      Vielleicht fährst du ja ein auffälliges Auto ( getunter Golf o.ä. ??) vielleicht wollten die Beamten gucken ob im Motorraum evtl. illeg. Umbauten vorgenommen worden.
      Außerdem kommt man über die FIN Nr. auch an die Daten des Kfz und kann dann auch gleich überprüfen ob das Kennzeichen an deinem Auto das richtige ist. Falls du noch fragen hast mail mich an
      MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
        Re^3: Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk

        Also die Vk -Kontrolle dient eigentlich
        dazu zu überprüfen ob der
        Verkehrsteilnehmer und das Fz. das er
        führt tauglich sind am öffentl.
        Straßenverkehr teilzunehmen.
        Ich darf Mogli hier nochmal antworten:
        Dafür ist im Prinzip der TÜV zuständig (Ausnahmen meist Lkw-Kontrollen), nur die Polizeikontrollen werden vorwiegend errichtet, um in geeigneter Weise und in erster Linie doch die Personen zu identifizieren (Fahrer,Halter,Lenker)
        i n c l u s i v e und...
        jetzt richtig....
        Dazu gehören u.a. das verlangen der Kfz Papiere
        Führerschein, Verbandskasten vorzeigen
        etc.
        Im übrigen, die Frage nach dem Verbandskasten ist Kinderei, wird oft überbewertet :-0
        Wenn bei einer Nachschau um das Fahrzeug herum keine gravierenden, sichtbaren Mängel festgestellt werden, die Papiere sind ok, steht einer Weiterfahrt nichts mehr im Wege.
        Welcher Polizist legt sich z.B. nachts bei einer VK-Kontrolle unter ein Auto, um dessen Zustand zu kontrollieren? Vielleicht fährst du ja ein auffälliges
        Auto ( getunter Golf o.ä. ??) vielleicht
        wollten die Beamten gucken ob im
        Motorraum evtl. illeg. Umbauten
        vorgenommen worden.
        Außerdem kommt man über die FIN Nr. auch
        an die Daten des Kfz und kann dann auch
        gleich überprüfen ob das Kennzeichen an
        deinem Auto das richtige ist.
        Sehen wir es doch so wie es ist: Die Polizei interessiert doch kein Fz., das ok zu sein scheint, die Papiere des Fahrers und die Person als Fahrer in Ordnung sind,- .....wenn nicht ein ganz anderer Kontroll-Grund vorläge.
        Das sind nun mal alkohilisierte Fahrer, gesuchte Personen, diverse Fahndungen nach gestohlenen Fahrzeugen und Personen.
        Bei einer Kontrolle nach einem gestohlenen Fz. muß ganz einfach die Motorhaube mal geöffnet werden, aber das muß der Polizeibeamte auch leicht erklären können.
        Gruß Klaus

        • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
          kleiner Tippfehler >;-%

          Das sind nun mal alkohilisierte Fahrer,
          gesuchte Personen, ...............
          ...sollte eigentlich ALKOHOLISIERT heißen..

          Gruß Klaus

        • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
          Re^4: Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk

          Also die Vk -Kontrolle dient eigentlich
          dazu zu überprüfen ob der
          Verkehrsteilnehmer und das Fz. das er
          führt tauglich sind am öffentl.
          Straßenverkehr teilzunehmen.
          Ich darf Mogli hier nochmal antworten:
          Dafür ist im Prinzip der TÜV zuständig
          Gut, der TÜV macht das einmal alle 2 Jahre aber der Zwitraum dazwischen wird wohl von den Polizisten abgedeckt !!! (Ausnahmen meist Lkw-Kontrollen), nur die
          Polizeikontrollen werden vorwiegend
          errichtet, um in geeigneter Weise und in
          erster Linie doch die Personen zu
          identifizieren (Fahrer,Halter,Lenker)
          i n c l u s i v e und...
          jetzt richtig....
          Dazu gehören u.a. das verlangen der Kfz Papiere
          Führerschein, Verbandskasten vorzeigen
          etc.
          Im übrigen, die Frage nach dem
          Verbandskasten ist Kinderei, wird oft
          überbewertet :-0
          Viel Spaß, schwerer Verkehrsunfall und kein Verbandskasten, da könnte man ganz leicht in die Unterlassene Hilfeleistung rutschen Wenn bei einer Nachschau um das Fahrzeug
          herum keine gravierenden, sichtbaren
          Mängel festgestellt werden, die Papiere
          sind ok, steht einer Weiterfahrt nichts
          mehr im Wege.
          Welcher Polizist legt sich z.B. nachts
          bei einer VK-Kontrolle unter ein Auto, um
          dessen Zustand zu kontrollieren?
          Es gibt ja auch andere Anhaltspunkte dazu muß man sich nicht unter das Auto legen z.B.
          Sportlenkrad nicht im FZ-Schein eingetragen,
          grüne Glühlampen für Stand- bzw. Abblendlicht, Anhängerkupplung ohne Anbauabnahme. Alle diese Punkte führen mal eben zum erlöschen der Betriebserlaubnis für das KFZ !!!!!!!!!!!!! Vielleicht fährst du ja ein auffälliges
          Auto ( getunter Golf o.ä. ??) vielleicht
          wollten die Beamten gucken ob im
          Motorraum evtl. illeg. Umbauten
          vorgenommen worden.
          Außerdem kommt man über die FIN Nr. auch
          an die Daten des Kfz und kann dann auch
          gleich überprüfen ob das Kennzeichen an
          deinem Auto das richtige ist.
          Sehen wir es doch so wie es ist: Die
          Polizei interessiert doch kein Fz., das
          ok zu sein scheint, die Papiere des
          Fahrers und die Person als Fahrer in
          Ordnung sind,- .....wenn nicht ein ganz
          anderer Kontroll-Grund vorläge.
          Das sind nun mal alkohilisierte Fahrer,
          gesuchte Personen, diverse Fahndungen
          nach gestohlenen Fahrzeugen und Personen.
          Bei einer Kontrolle nach einem
          gestohlenen Fz. muß ganz einfach die
          Motorhaube mal geöffnet werden, aber das
          muß der Polizeibeamte auch leicht
          erklären können.
          Gruß Klaus

  2. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Was darf die Polizei bei der allg. Verkehrsk.

    Ob die Polizei die Verkehrssicherheit des PKW kontrollieren kann, indem die unter die Motorhaube schauen, ist fraglich.
    In Amerika wäre es nicht verwunderlich; dort gab es Fälle, wo Amerikanerinnen illegale Einwanderinnen im Motorraum über die Grenze transportiert haben.
    Aber sind wir jetzt der xx. Bundesstaat der USA.
    Mal raten, war es in Bayern?? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Volltreffer !

      Mal raten, war es in Bayern??
      Yep. Es war im Umland von Nürnberg.
      Ich komme aus Sachsen und war halt mal dort
      "zu Besuch" . Plötzlich kam die Kelle und ich dachte mir: Naja, normale Verkehrskontrolle. Weit gefehlt. Denen hat es sichtlich Spass gemacht alles zu kontrollieren ... Ich fahre einen 3er Touring der nicht im geringsten getunt ist.

      Hab wahrscheinlich einen Sachsenhasser erwischt. Vielleicht haben die bei mir nach dem Maschendrahtzaun oder Knallerbsenstrauch gesucht ;-)

      Falk

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Re: Volltreffer !

        Mal raten, war es in Bayern??
        Yep. Es war im Umland von Nürnberg.
        [...]
        Hab wahrscheinlich einen Sachsenhasser
        erwischt. Vielleicht haben die bei mir
        nach dem Maschendrahtzaun oder
        Knallerbsenstrauch gesucht ;-)
        Oder du bist der suche nach einem drogenkurier zum opfer gefallen, die als allg. verkehrskontrolle getarnt war... (Wozu sollte sonst der tankdeckel geöffnet werden??)
        Grüße Robert

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