Wer kann mir sagen, wie lange die Nutzungszeit eines Teppichbodens in einer Mietwohnung ist (hier: qualitativ sehr einfache Auslegware) und welche Abnutzungserscheinungen normal sind?
Unsere Couch hat nach knapp dreijähriger Mietzeit Spuren hinterlassen: Die Füße haben sich durchgedrückt, den Teppich angeschabt und an einer Stelle sogar ein kleines Loch hinterlassen.
Der Vermieter beharrt nun auf kompletten Ersatz des Teppichs zum Neupreis und behält jetzt nach Mietende einfach die Kaution ein. Eine Repartur unsererseits des kleinen Lochs hat er nicht akzeptiert.
Ich habe im Internet überall rumgesucht, aber kein Urteil zu diesem Thema finden können. Wer kann mir helfen?
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, daß Abnutzungserscheinungen im Mietpreis mit inbegriffen sind, d. h. ihr müßt für den Schaden nicht aufkommen!
In meinem Falle war bei Auszug der Teppichboden wirklich total abgenutzt und unbrauchbar und ich mußte keinen Pfennig zahlen!
Die Fristen in denen ein Teppichboden erneuert werden muß kenne ich nicht, aber Teppiche werden ja nicht alle drei Jahre erneuert, oder?!? In unseren Mietvertrag steht auch etwas zu den „Reparaturzeiten“, allerdings nichts zum Teppich!
Ich denke, daß ihr maximal den Teppich anteilig ersetzen müßt, aber auf keinen Fall einen komplett neuen bezahlen!
Abnutzungserscheinungen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache müssen vom Mieter nicht ersetzt werden. Die Frage, ob der Schaden durch „nicht nur“ vertragsgemäßen Gebrauch beschädigt wurde, muss vom Vermieter geklärt und bewiesen werden.
Versuche mal, den Mieterschutzbund in deiner Stadt auf die Thematik anzusetzen. Auch wenn du kein Mitglied bist, telefonische Anfragen beantworten sie im allgemeinen und außerdem müssten die sich damit wirklich gut auskennen. Tel.-Nr. im Telefonbuch (spätestens in der nächstgrößeren Stadt gibt es einen solchen Bund.)