Widerrechtliche Erbschaft?

Hallo Experten,

folgende Situation:
Die Cousine meiner verstorbenen Mutter hatte vor Jahren einen vermögenden Witwer (eine Tochter)geheiratet und nach dessen Tod
das Gesamterbe angetreten. (Es lag kein Testament vor und die Tochter verzichtete -im Glauben daran, Nacherbin zu werden- auf ihren nicht unbeträchtlichen Erbanteil.)
Wie ich erst jetzt erfuhr, ist die Cousine meiner Mutter bereits vor zehn Jahren ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben.
Die Stieftochter verfügte offensichtlich über entsprechende (Konto-)Vollmachten und verfügte ohne Erbschein über das Gesamterbe.

Ich bezweifle mal die Legalität.
Bei einer legalen Abwicklung hätte doch wohl auch ich berücksichtigt werden müssen.Letzter lebender Verwandter oder so.
Und reichlich kostbarer Bestand antiker Möbel aus vorehelicher Zeit.
Oder gilt eine Stieftochter automatisch als Alleinerbin, so wie eine legale Tochter?

Jetzt erhielt ich eine anonyme Nachricht, dass bei einem Notar
der Anspruch auf ca.€ &.000,-- Verkaufsanteil aus einem alten Grunstücksverkauf aus vorehelicher Zeit der Cousine aufgetaucht sei, und gegen die Vorlage entsprechnder Unterlagen zur Verfüging stünden.
Die Stieftochter kann da ja nicht ran, da sie kein Testament vorlegen kann und auch keinen Erbschein hat.
Wie sieht das aber mit mir aus?

Bin ich überhaupt erbberechtigt?
Kann ich nach so langer Zeit einen Erbschein beantragen?
Hat die Stieftochter sich strafbar genmacht? (Unterschlagung)
Kann ich die Erbschaft anfechten?
Welche Konsequenzen hat das letztendlich für alle?
Muss ich gar Strafanzeige erstatten?

Vielen Dank für eure Mühen und hoffentlich kommenden Ratschläge.

Gruß Gerhard

Hallo, Gerhard,

wenn Du tatsächlich der einzige Nachkomme der Cousine Deiner Mutter bist, gratuliere ich Dir herzlich! Die Erbenstellung verjährt wenn überhaupt (ich bin zu faul, nachzuschauen) erst in 30 Jahren. Du wendest Dich an das Amtsgericht, das für die verstorbene Cousine zuständig war, lässt Dich mit dem Nachlassgericht verbinden und erkundigst Dich, welche Unterlagen sie von Dir wollen und beantragst einen Erbschein. Den präsentierst Du der Tochter (Einschreiben mit Rückschein, „eigenhändig“) und forderst Sie mit einer Frist von z.B. vier Wochen auf, eine Aufstellung des vor 10 Jahren Erlangten zu machen und das an Dich auszukehren. Sollte sie (etwa…) Schwierigkeiten machen, brachst Du einen guten Anwalt, der sich in Erbrecht auskennt. Dann kannst Du Dich ja noch einmal melden.
Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]