Pflicht zum Betriebsarzt?

Hallo liebe Leser/innen.

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichten einen vom
Unternehmen beauftragten Arzt (Betriebsarzt)aufzusuchen,
um eine beschränkte Einsatzfähigkeit anzweifeln zu lassen?

Hat ein AN in Deutschland nicht etwa das Recht der freien Arztwahl?
Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei Beauftragung eines Arztes durch das Unternehmen nicht ein Interessenskonflikt zu ungunsten des Arbeitnehmers vorliegen könnte, da diese Untersuchung letztlich vom AG getragen werden müssen?

Die Vertrauensfrage spielt hier eine untergeordnete Rolle, da
der Arbeitnehmer evtl. auch dazu bereit wäre, seinen derzeitigen
behandelnden Hausarzt von der Schweigepflicht gegenüber
dem Arbeitgeber zu entbinden und evtl. einen zweiten Arzt seiner Wahl hinzu zu ziehen.

Für alle Tipps vielen Dank im voraus.

Liebe Grüsse …Melanie…

Hallo liebe Leser/innen.

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichten
einen vom
Unternehmen beauftragten Arzt (Betriebsarzt)aufzusuchen,
um eine beschränkte Einsatzfähigkeit anzweifeln zu lassen?

Ja!

Hat ein AN in Deutschland nicht etwa das Recht der freien
Arztwahl?

Ja!

Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei Beauftragung eines
Arztes durch das Unternehmen nicht ein Interessenskonflikt zu
ungunsten des Arbeitnehmers vorliegen könnte, da diese
Untersuchung letztlich vom AG getragen werden müssen?

Nein, weil auch ein Betriebsarzt zu Neutralität und Wahrheit verpflichtet ist. Er kann nicht wie etwas ein RA etwas zugunsten „eines Auftraggebers“ formulieren.

Die Vertrauensfrage spielt hier eine untergeordnete Rolle, da
der Arbeitnehmer evtl. auch dazu bereit wäre, seinen
derzeitigen
behandelnden Hausarzt von der Schweigepflicht gegenüber
dem Arbeitgeber zu entbinden und evtl. einen zweiten Arzt
seiner Wahl hinzu zu ziehen.

Du kannst u.U. zu einem Vertrauensarzt oder zu einem Arzt gehen, der von der Krankenkasse bestimmt wurde.

Für alle Tipps vielen Dank im voraus.

deine Ängste hier nicht gerecht beurteilt zu werden sind überflüssig.

gruss

Hallo Melanie,

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichten
einen vom
Unternehmen beauftragten Arzt (Betriebsarzt)aufzusuchen,
um eine beschränkte Einsatzfähigkeit anzweifeln zu lassen?

Kann er. Aber er tut es nicht um etwas „anzweifeln zu lassen“, sondern weil er Zweifel als Arbeitgeber hat!

Hat ein AN in Deutschland nicht etwa das Recht der freien
Arztwahl?

Ja. Aber die ist dadurch nicht eingeschränkt. Sofern du krank bist, kannst du dir den behandelnden Arzt doch selber raussuchen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei Beauftragung eines
Arztes durch das Unternehmen nicht ein Interessenskonflikt zu
ungunsten des Arbeitnehmers vorliegen könnte, da diese
Untersuchung letztlich vom AG getragen werden müssen?

Der Betriebsarzt ist in zuerst mal Arzt und nichts anderes.
Als solcher darf er tatsächlich kranke Menschen gar nicht für gesund erklären.
Er ist da neutral und nicht wie von dir befürchtet befangen.

Die Vertrauensfrage spielt hier eine untergeordnete Rolle, da
der Arbeitnehmer evtl. auch dazu bereit wäre, seinen
derzeitigen
behandelnden Hausarzt von der Schweigepflicht gegenüber
dem Arbeitgeber zu entbinden und evtl. einen zweiten Arzt
seiner Wahl hinzu zu ziehen.

Wenn du tatsächlich krank bist, brauchst du nichts zu befürchten.

Gruß Ivo

Hallo,

Du darfst auch eines nicht vergessen, an das selten gedacht wird (nach Auskunft eines Mitarbeiters einer Firma für Sicherheit am Arbeitsplatz):

a) Es besteht bei Dir die Krankheit XYZ

b) Du gehst zu keinem Arzt

c) Vom Arbeitgeber passiert weiter nichts aufgrund b)

d) Du wirst krank, der Arbeitsgeber erfährt (dumm gelaufen oder aufgrund Deiner Unwiessenheit), dass Deine Krankheit XYZ schon länger besteht und zumindest mitschuld an der Arbeitsunfähigkeit ist

e) Es besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr für Dich, da Du von der Krankheit wusstest und trotz Angebot des Arbeitgebers nicht zum Arzt gegangen bist.

Noch schlimmer kann dies bei einem Berufsunfall werden, wenn die Berufsgenossenschaft die Zahlung verweigert.

Ein konkretes Beispiel:

Du arbeitest an einem Bildschirmmarbeitsplatz. Der Arbeitsgeber muss Dir Gelegenheit zu einer augenärztlichen Untersuchung geben (Bildschirmarbeitsplatzverordnung). Du gehst aber trotz Sehfehler nicht hin, weil Du dem Ganzen nicht traust.
Solltest Du jetzt einen Berufsunfall (auch Wegeunfall) haben, und es kommt raus, dass Du Sehbehindert bist, aber nichts dagegen getan hast, kannst Du ganz schön Arger bekommen.

Wenn Du möchtest, kann ich Dir die Adresse der o. g. Firma besorgen.

Es ist also ein zweischneidiges Schwert, war freiwillige bzw. vom Arbeitsgeber angebotene Untersuchungen angeht.

Gruss

Andreas

Vielen Dank (owT)

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