Hallo,
kennt sich jemand mit der Übernahme von Leasing-Verträgen aus?
Meine Freundin hat einen Audi (Modell A4) geleast und trägt sich aufgrund einer vorrübergehenden verschlechterten Vermögenssituation mit dem Gedanken, jemanden zu suchen, der den Leasingvertrag übernehmen würde.
Wie können wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen wir eine Übernahme durch einen neuen Leasing-Nehmer in die Wege leiten dürfen? Wir haben uns den Leasing-Vertrag angesehen, konnten aber nichts finden, was diese Frage beantwortet.
Die Vertragspunkte meiner Freundin lesen sich wie folgt:
(1) Vertragsabschluss
(2) Leasing-Gegenstand
(3) Beginn der Leasing-Zeit
(4) Leasing-Entgelte und sonstige Kosten
(5) Zahlungsfälligkeit und -modalitäten
(6) Lieferung und Lieferverzug
(7) Übernahme und Übernahmeverzug
(8) Eigentumsverhältnisse, Halter des Fahrzeuges und Zulassung
(9) Halterpflichten
(10) Verischerungsschutz und Schadensabwicklung
(11) Haftung
(12) Wartung und Reparaturen
(13) Ansprüche und Rechte bei Fahrzeugmängeln
(14) Vertragsaufhebung und Kündigung
(15) Abrechnung nach Kündigung
(16) Rückgabe des Fahrzeuges
(17) Wertersatz bei Widerruf
(18) Allgemeine Bestimmungen
Wir fragen uns nun, ob wir zunächst bei der Leasing-Gesellschaft fragen sollen, ob diese einer Übernahme durch einen neuen Leasing-Nehmer überhaupt grundsätzlich zustimmen würde? Oder sollen wir zuerst einen willigen Übernehmer suchen, und diesen erst DANN der Leasing-Gesellschaft präsentieren?
Für eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüsse,
Volkmar Udri
Hallo Volkmar,
Du suchst jemanden, der die Leasingraten bezahlt und dafür das Auto fahren darf. Warum sollte sich jemand darauf einlassen, wenn er für die gleiche monatliche Belastung ein nagelneues Auto haben könnte, indem er selbst einen Leasingvertrag abschließt?
Ein finanzieller Vorteil steckt für den Vertragsnachfolger nicht dahinter, also wirst Du vermutlich niemanden finden. Es läuft damit darauf hinaus, einen Nachfolger zu finden, der die Nachfolge nicht wegen eines materiellen Vorteils antritt, sondern um ganz einfach zu helfen. Das wird wohl kaum ein Fremder sein. Die Suche beschränkt sich damit auf den Familien- und Freundeskreis. Außerdem gibts noch das Problem, daß ein Vertragsnachfolger von der Leasinggesellschaft nur bei entsprechender Bonität akzeptiert wird.
Insgesamt halte ich die Aussichten für Dein Ansinnen für nicht besonders günstig, um nicht aussichtslos zu sagen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Volkmar,
das mit der Übernahme ist nicht ganz einfach, da es eigentlich nicht vorgesehen ist. Wenn eine Leasinggesellschaft das macht dann nur weil Du ganz nett gefragt hast. Eine Verpflichtung gibt es keine für die LG.
Deshalb:
- Frag die einfach mal ob soetwas gehen könnte da Du ein NEUES Auto kaufen möchtest. Erwähne auf keinem Fall die angespannte Finanzsituation. Das wäre schon ein Kündigungsgrund für die LG.
Oder 2. Frag mal nach was eine Vertragsauflösung kosten würde und suche einen Käufer für das Auto. Du wirst zwar eine höhere Ablöse bezahlen müßen aber Du kennst sicher den Spruch: Lieber eine Ende mit …
Gruß
Friedrich
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Halo Friedrich,
ich habe auch den Eindruck, dass es „nicht vorgesehen ist“, im Vertrag habe ich keine Klausel finden können, die eine Übernahme durch einen neuen Leasing-Nehmer erlaubt oer verbietet. Das Thema wird einfach gar nicht erwähnt.
Ich danke Dir für Deine Ratschläge!
Gruss,
Volkmar
Hallo Volkmar,
das mit der Übernahme ist nicht ganz einfach, da es eigentlich
nicht vorgesehen ist. Wenn eine Leasinggesellschaft das macht
dann nur weil Du ganz nett gefragt hast. Eine Verpflichtung
gibt es keine für die LG.
Deshalb:
- Frag die einfach mal ob soetwas gehen könnte da Du ein
NEUES Auto kaufen möchtest. Erwähne auf keinem Fall die
angespannte Finanzsituation. Das wäre schon ein
Kündigungsgrund für die LG.
Oder 2. Frag mal nach was eine Vertragsauflösung kosten würde
und suche einen Käufer für das Auto. Du wirst zwar eine höhere
Ablöse bezahlen müßen aber Du kennst sicher den Spruch: Lieber
eine Ende mit …
Gruß
Friedrich