Notebook-Garantie - bei jedem Vertreter?

Hallo Experten!

Wenn ich mir bei Händler A ein Acer-Notebook kaufe, auf das ich ein Jahr Garantie erhalte, kann ich bei einem Schadenfall auch zu Händler B gehen und mir das Gerät auf Garantie reparieren lassen - ist das richtig?

Danke für Bestätigungen meiner Meinung :wink:

Gruss,
Daniel

Hallo,

wenn Du einen Mangel hast, die die Gewährleistung betrifft, musst Du Dich an den Händler wenden, bei dem gekauft hast.

Willst Du auf die Acer-Garantie zurückgreifen, würde ich mich direkt an Acer wenden.

Händler B hat nie was damit zu tun.

Ciao
Kaj

Hi,

Händler B hat nie was damit zu tun.

wobei die Händler schon mal den Part des Verpackers und Versenders an den Hersteller übernehmen.

Gruß,
Christian

Willst Du auf die Acer-Garantie zurückgreifen, würde ich mich
direkt an Acer wenden.

Wobei Du grundsätzlich keine Vertragsbeziehung zu Acer hast.
Die kannst Du aus der Herstellerhaftung bekommen. Aber selbst der Anspruch müßte Dir vom Händer - glaube ich - abgetreten werden. (müßte ich nachschauen)

Auf jeden Fall hast Du gegen den Händler A die Rechte aus dem Kaufvertrag. Und die dürften einfacher durchzusetzen sein (schon allein, weil der Postverkehr mit dem Hersteller in der Regel ein Drama ist - hatte ich auch mal mit Sony versucht).

Gegen Händler B hast Du also keine Rechte. Außer man könnte den als Vertreter des Herstellers sehen und auf die Produkthaftung abstellen. Kennst Du aber den Hintergrundvertrag des Händlers mit dem Hersteller?! Vielleicht sind die gar nicht so eng miteinander verknüpft.

Roland

Wobei Du grundsätzlich keine Vertragsbeziehung zu Acer hast.
Die kannst Du aus der Herstellerhaftung bekommen. Aber selbst
der Anspruch müßte Dir vom Händer - glaube ich - abgetreten
werden. (müßte ich nachschauen)

Allerdings bietet Acer ja 1 Jahr Garantie. Das hat also nichts mit dem gesetzlichen Gewährleistungsabspruch zu tun.

Auf jeden Fall hast Du gegen den Händler A die Rechte aus dem
Kaufvertrag. Und die dürften einfacher durchzusetzen sein
(schon allein, weil der Postverkehr mit dem Hersteller in der
Regel ein Drama ist - hatte ich auch mal mit Sony versucht).

Service soll bei Acer recht gut sein.

Gegen Händler B hast Du also keine Rechte. Außer man könnte
den als Vertreter des Herstellers sehen und auf die
Produkthaftung abstellen. Kennst Du aber den
Hintergrundvertrag des Händlers mit dem Hersteller?!
Vielleicht sind die gar nicht so eng miteinander verknüpft.

Mit großer Wahrscheinlichkeit, hat der Händler mit Acer überhaupt keine Vertragsbeziehung, da er den Laptop meist beim Großhändler bezieht.

Ciao
Kaj

Allerdings bietet Acer ja 1 Jahr Garantie. Das hat also nichts
mit dem gesetzlichen Gewährleistungsabspruch zu tun.

Sag ich ja. Der Gewährleistungsanspruch ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Den hast Du aber nur mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller, da der HÄNDLER in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sein Eigentum verkauft.

Mit großer Wahrscheinlichkeit, hat der Händler mit Acer
überhaupt keine Vertragsbeziehung, da er den Laptop meist beim
Großhändler bezieht.

Und damit hat der Händler Ansprüche gegen den Großhändler, der wieder gegen dessen Großhänder und irgendwann einer gegen Acer, da er dort gekauft hat und direkte vertragliche Beziehungen unterhält.
Daher meine Ausführung, daß Gewährleistungsansprüche aus Vertrag nur gegen Händler A bestehen.

Roland