Hallo Juergen,
Das Logo ist also markenrechtlich geschützt, trifft dieses
auch auf den Namenszug
-Schalke 04-
zu!
vermutlich ist es im Fall von "Schalke 04" egal, ob der Verein den Namen als Wort-/Bildmarke, nur als Wortmarke oder überhaupt nicht (beim DPMA) geschützt hat.
Ich vermute mal, dass bei einer demoskopischen Umfrage in der BRD die Mehrheit der Befragten den Namen "Schalke 04" zumindest mit Sport und/oder Fußball in Verbindung bringen oder den Namen sogar lokal exakt diesem Verein zuordnen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen für eine sogenannte notorische Bekanntheit erfüllt sind, ist groß (wie viel % es genau sein müssen, ist mir im Moment entfallen, aber ich glaube es sind um die 60 %).
Notorisch bekannte Marken genießen in jedem Fall Markenschutz, ob eingetragen oder nicht. Z. B. „BMW“, „Mercedes“ etc.
Gruß
Birgit