Schalke 04 - Markenrecht?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 17. Sep 2003
Hallo!

Ich bin selbständig und möchte einen Fan-Artikel mit dem Logo Schalke 04 herstellen und bei Ebay zum Verkauf einstellen!
Wie sieht das mit dem Markenrecht aus? Besteht ein Markenschutz bei Schalke 04 ? Und die anderen Fußballvereine? Besteht da ein Markenschutz, wenn ja wie werden die Lizenzen vergeben?

Mit frdl. Gruß J.Festerling!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 0 hilfreich
    Re: Schalke 04 - Markenrecht?
    Moin

    Es gibt ganz sicher ein Markenschutz (zumindest bei den Bundesligisten, die haben sich alle beim Patentamt schützen lassen), dieser wird entweder vom Verein selbst oder von einem Vermarkter verwaltet. Infos darüber gibt es wahrscheinlich direkt beim Verein. Und grüß Assauer von mir.
    Somit ist ein Gebrauch des Symbols ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht erlaubt.
    Gruß

    ALex [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schalke 04 - Markenrecht?
      Moin Alex!

      Vielen Dank für die Information.
      Das Logo ist also markenrechtlich geschützt, trifft dieses auch auf den Namenszug
      -Schalke 04-
      zu!
      Gruß Jürgen! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Schalke 04 - Markenrecht?
        Hallo Jürgen! Das Logo ist also markenrechtlich geschützt, trifft dieses
        auch auf den Namenszug
        -Schalke 04-
        zu!
        Gruß Jürgen!
        Selbstverständlich!
        Ebenso auf die Schriftzüge Adidas, Nike, Puma...
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Notorisch bekannte Marke
        Hallo Juergen, Das Logo ist also markenrechtlich geschützt, trifft dieses
        auch auf den Namenszug
        -Schalke 04-
        zu!
        vermutlich ist es im Fall von "Schalke 04" egal, ob der Verein den Namen als Wort-/Bildmarke, nur als Wortmarke oder überhaupt nicht (beim DPMA) geschützt hat.
        Ich vermute mal, dass bei einer demoskopischen Umfrage in der BRD die Mehrheit der Befragten den Namen "Schalke 04" zumindest mit Sport und/oder Fußball in Verbindung bringen oder den Namen sogar lokal exakt diesem Verein zuordnen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussetzungen für eine sogenannte notorische Bekanntheit erfüllt sind, ist groß (wie viel % es genau sein müssen, ist mir im Moment entfallen, aber ich glaube es sind um die 60 %).

        Notorisch bekannte Marken genießen in jedem Fall Markenschutz, ob eingetragen oder nicht. Z. B. „BMW“, „Mercedes“ etc.

        Gruß
        Birgit
  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    https:\\dpinfo.dpma.de
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