Kaufvertrag Möbelhaus - Ware falsch deklariert

Hab da ein Problem: Habe am vergangenen Samstag (in Begleitung meines Lebensgefährten) in einem Möbelhaus in Stuttgart ein Bettgestell gekauft. Berater: Geschäftsführer und Angestellter Abteilung Schlafen. Dieses Bett war auf Label (wurde vom Mö-Haus bei Abholung entfernt) ausgeschrieben als massives Kirschholzgestell. Ausserdem wurde uns verbal mehrfach zugesichert, dass es aus massivem Kirschbaum sei. Da es ein Ausstellungsstück war, wurden 100 Euro nachgelassen. Auf der Rechnung steht: „Material: Holz, Gekauft wie gesehen, Achtung: Sie kaufen einen Sonderartikel“.

Gestern haben wir es abgeholt und aufgebaut. Jetzt die Ernüchterung. Heute morgen war aus einem anderen Grund ein Schreiner bei uns Zuhause. Dieser bemerkte, dass dies KEIN KIRSCHBAUM sondern Buche, Lasur Kirschbaum sei.

Jetzt weiss ich nicht, was ich dem Möbelhaus sagen soll - bzw. ich
habe nichts in der Hand. Aussage gegen Aussage da nicht explizit auf
Rechnung steht, um welche Holzart es sich handelt.

Könnte ich wandeln… ist eine Minderung möglich? Wenn Minderung -
wie viel % bzw. Euro? Muss ich Gutschein akzeptieren oder kann ich auf Rücküberweisung/Barauszahlung bestehen? Übrigens, der O-Preis 890 Euro, mit Nachlass 790 Euro. Wie bekomme ich die Firma am Schlawittchen zu fassen… arglistige Täuschung schliesse ich aus, da eine andere Niederlassung das gleiche Bett anbietet und sich der Verkäufer unsicher war, ob es nicht sogar Nussbaum sei? Gehe davon aus, dass die nicht ausreichend geschult sind.

Falls ich da morgen wie geplant anreise und sage: Hallo, es ist Buche und nicht Kirsche sagen sie möglicherweise: na und? Beweise mir, dass Du es nicht gewusst hast.

Erbitte dringend Rat hierzu.

Herzlichen Dank im voraus und Grüße ausm Schwobaländle
Gabi

Wenn du beweisen kannst bzw. einen Zeugen hast, dass die Ware nicht dem entspricht („Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft“ BGB § 459, 463, 480), was dir zugesichert wurde, dann kannst du selbstverständlich vom Kauf zurücktreten und dir dein Geld wiedergeben lassen. Einen Einkaufsgutschein brauchst du nicht zu akzeptieren. Du kannst evt. sogar die Erstattung von Mehrkosten verlangen, die dir durch das hin und her entstanden sind. Ob es ein Ausstellungsstück war oder nicht, und ob der Verkäufer Bescheid gewusst hat oder nicht, ist unerheblich. Wenn du dich mit dem Möbelhaus auf einen Preisnachlass einigst - auch recht. Wieviel da angemessen wäre, kann ich dir allerdings nicht sagen (frag’ doch mal den Schreiner, der bei euch zuhause war).